Nach 2 Jahren wieder ein Kadett

  • #21

    also erstens... der kaufvertrag is fürn arsch. nachweisbar falsche kilometerangabe macht den kaufvertrag nichtig. er ist auch nicht anfechtbar, weil es sich um keinen irrtum, sondern um ganz klare fehlauskunft handelt. das heißt, der wisch, den du vor dir hast, ist das papier nicht wert, auf das er gedruckt ist. das wird dir auch jeder richter so unterschreiben. du wurdest getäuscht und kannst das dingen wieder hinstellen und dein geld zurückverlangen. zweitens... im kaufvertrag steht drin, dass mängel vorhanden sind... wenn du dann auf weitere stößt, ist das dein pech. so hart sich das anhört. drittens... joa... die sache mit dem gewerbe. das ist natürlich auch absoluter schwachsinn. hat er denn die mwst. ausgewiesen oder war da von differenzbesteuerung die rede? wenn davon nichts drinsteht, dann hat er es nur gemacht, um die karre ohne gewährleistung wegzugeben. das ist natürlich auch absoluter schwachsinn. weißt du, wie ein kaufvertrag zu stande kommt? über 2 übereinstimmende willenserklärungen. dazu gehört auch die korrekte anrede und anschrift der beiden parteien. die deiner freundin stimmt schonmal nicht. also ist auch hier der kaufvertrag ungültig, weil es faktisch keine 2 übereinstimmenden erklärungen gab. wenn der sich weigert, dann musst du vor gericht. da wird dir auch jeder recht geben. trotzdem... MAN UNTERSCHREIBT NICHTS, WAS MAN NICHT GENAU GELESEN HAT!! Gerade bei verkäufern... ganz ehrlich....

    How is my driving? 0178 - FUCK YOU!

  • #22

    Dem was corsa-heizer geschrieben hat ist eigentlich nix mehr hinzuzufügen. Außer das wegen arglistiger Täuschung bzw. Betrugs die strafrechtliche Relevanz zu prüfen und gegebenenfalls noch diesbezüglich Anzeige gegen den Verkäufer zu erstatten wäre. Eine evtl. Verurteilung diesbezüglich gegen ihn macht sich auch in einem späteren Zivilprozess, sollte er es denn darauf anlegen gut.

    Einmal editiert, zuletzt von RAL7021 ()

  • #23

    Wie gesagt, im Kaufvertrag steht NIX über den Kilometerstand, Ich habe ihn aber vor dem Kauf auf den Kilometerstand angesprochen, er sagte ganz klar 200tkm, meine freundin stand daneben und kann dies bezeugen. kann es deswegen probleme geben?


    hier nochmal der vertrag in voller größe... wie vorhin erwähnt, stehen oben drüber noch die adressdaten etc.


    http://www.abload.de/image.php?img=imag0093jwk3g.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von chris2908 ()

  • #24

    ich denke mal schon da es nicht schriftlich fest gehalten ist aber ist ein verkäufer nicht verpflichtet den Käufer auf jede gravierende mängel hinzu weisen das ich wegen ner kaputten birne ke theater machen kann is ja klar aber bei solchen sachen würde ich mal behaupten das er darauf hinweisen muss

    Kadett E, Kadett E, ja ich steh auf Kadett E... ! wie tun mir die Augen weh... wenn ich andre Autos SEH ^^

  • #25

    Also als erstes würde ich mal Stafanzeigen gegen den Verkäufer erstatten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
    Hier mal der Gesetzestext bezüglich Betrugs (habe mal den für dich relevanten Teil blau markiert):


    § 263 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.


    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

  • #26

    Wie gesagt... Willenserklärung blabla. Das muss nicht schriftlich, aber ausdrücklich erfolgen. In diesem Fall war das ja so. Es ist zwar nicht gut, dass es im Vertrag nicht drin steht - all zu dumm scheint der Junge nicht zu sein - aber wenn deine Freundin das mitgehört hat, dann wird sie das auch notfalls unter Eid bestätigen können.


    Sooo viel Stress wegen eines Kadetts... Mein lieber Mann... ;)

    How is my driving? 0178 - FUCK YOU!

  • #27


    Wer kauft ein Fahrzeug wenn er keine Ahnung hat ??? Da nehme ich mir jemanden mit der welche hat oder ich habe sie oder lasse ein unparteischen Gutachter drüber schauen. So ist das halt wenn mann vom tuten und blasen keine Ahnung hat und meint mann hätte welche.



    Ich weiß jetzt nicht ob es beim GSI (ausgenommen Digi Tacho) anders ist wie z.B. beim 1,6l. Die 100tausender werden nicht angezeigt. Er ist dann aber selber blöd das er nicht im Kaufvertrag stehen hat "abgelesener km- Stand" dann wäre er auch aus dem Schneider. Ausser er verkauft ihn wissendlich mit einer geringeren km- Leistung.



    So und nun was hat mann nun davon, wenn mann keine Ahnung hat und ein Auto in dem alter gebraucht kauft ??? NIX ausser Ärger. Kann nur immer wieder sagen: HOLE DIR EIN DER DIE AHNUNG HAT WENN DU SIE NICHT HAST.



    MfG

    Wer später bremst hat mehr vom Gas.

  • #30


    Möchte auch niemand angreifen. Tuht mir auch leid was ihm passiert ist. Aber Fakt ist leider das er die 800eur. als Lehrgeld bezahlt hat. Finde es halt immer nicht so toll, wenn mann schreibt der Händler hat aber. Klar gibt es schwarze Schafe, das wird mann nie ändern. Nur sein Verhalten sollte mann vor dem Finger ausstrecken auch mal überprüfen.
    Kenne mich einwenig aus, habe aber auch schon Lehrgeld bezahlt. Aber deshalb kann mann nicht gleich Amok laufen und sich vor sich selbst schützen lassen.

    Wer später bremst hat mehr vom Gas.

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