Ups, ich denke mal der wußte was er da für ne "Dschunke" verkauft.
Hat deine Freundin wirklich nen Gewerbe angemeldet? Denn das macht bei einer evtl. Anfechtung des Kaufvertrags eine Menge aus (Vertrag zwischen Endverbraucher und Händler ist was anderes als ein Vertrag zwischen Gewerbetreibenden).
Und welche Laufleistung steht im Kaufvertrag?
Das wären die einzigen Punkte die mir einfallen, wo man evtl. via Anwalt ansetzen könnte. Sollten die auch "wasserdicht" sein würde ich mir evtl. sogar den Anwalt sparen und es als Lehrgeld verbuchen, denn dann würdest Du wie man so schön sagt "gutes Geld schlechtem hinterherwerfen".
Mal ne Frage, wieviel hast Du denn überhaupt dafür bezahlt? Denn je nach Preis lohnt es sich erst gar nicht überhaupt da rechtliche Schritte einzuleiten. Denn wie Marc schon geschrieben hat, ne anwaltliche Beratung liegt so bei ca. 100 Euronen, die Du auf jeden Fall erstmal in Vorkasse gehen würdest wenn Du oder besser deine Freundin keine Rechtschutzversicherung hast. Und sollte deine Freundin wirklich ein Gewerbe angemeldet haben, müßte sie das eh über die entsprechende Gewerberechtschutz (wenn vorhanden) laufen lassen.