Rückstrahler IRMSCHER RÜckleuchten

  • #1

    Hallo,


    habe einen Kadett GSI gekauft bei dem die dunklen Irmscher Rückleuchten verbaut und eingetragen sind.



    Sind eig. Rückstrahler für die Leuchten nötig oder reicht da die NSL da hier ja auch ein Rückstrahler integriert ist?



    Bei der Eintragung heißt es doch " m. Rückstrahler m. Nebelschlussleuchte" oder so.


    Vielleicht habt ihr ja Erfahrungen mit dem Tüv.



    Gruß

  • #2

    Braucht Rückstrahler mit Prüfzeichen, ansonsten fährste ohne fahrerlaubnis.

    HAWK[eye]ich sachs immer wieder wieder.. Gott schütze uns vor Sturm und Wind, und Menschen die vom Taunus sind... ^^

  • #3

    Also bei mir sind die Irmscher Rückleuchten eingetragen. Aber ohne weitere beschränkungen oder Auflagen. Also ohne die hässlichen Reflektoren.

    Das Kadett Cabrio macht Luft und Laune.

  • #4

    Die Leuchten enthalten keine Rückstrahler, deshalb sind separat anzubauende
    Rückstrahler zwingend erforderlich.
    Der maximale seitlich Abstand von 400 mm zum Fahrzeugumriß ist zu beachten !



    Das steht so EXTRA FETT GEDRUCKT Orginal im Gutachten. Und ne Extra din A 4 seite mit anbauanleitung der 2 Rückstrahler ist auch dabei.


    Keine Rückstrahler, keine fahrerlaubnis. Egal ob TÜV oder nicht.

    HAWK[eye]ich sachs immer wieder wieder.. Gott schütze uns vor Sturm und Wind, und Menschen die vom Taunus sind... ^^

  • #5

    Das die Irmscher Rückleuchten keine Rückstrahler haben, stimmt so ja nicht, sie sind bloss nicht rot.
    Ganz ehrlich, ich hab die Dinger im Handschuhfach.
    Und ja, ich weiß da bringen sie nix.
    Aber das ist jedem sein Eigenes Ding.


    Achja, die NSL hat keinen Rückstrahler.
    Bei dir ist das so eingetragen, weil die Irmscher Rückleuchten keine integrierte NSL wie die Serien Rücklichter haben.

    Dr Schwôb, der wird mit vierzga gscheit, die andre net en Ewigkeit!

    Einmal editiert, zuletzt von Shootersau ()

  • #6

    Na ja, es ist eben nicht jedem sein Ding. Die Rückstrahler in rot sind Vorschrift und ein Fahren ohne kostet im Fall der Fälle richtig Kohle. Weil wenn es jedem sein Ding wäre, würde in der ABE ja auch drin stehen dass es jedem sein Ding wäre. Und ganz ehrlich, so schlimm sehen die Reflektoren ja auch nicht aus.


    Der Threatstarter hat einen GSI und somit auch kein integrierte NSL Leuchte. Wenn es kein GSI wäre, müßte man ab Baujahr 91 nicht nur die Reflektoren sondern auch ne NSL nachrüsten.


    Man muß sich die Dinger ja nicht auf den Lack kleben


  • #8

    Ist ja jedem seine Sache was er mit den Reflektoren macht. Meine liegen im Handschuhfach und das schon lange. Hatte bis jetz nie probleme damit.

    Das Kadett Cabrio macht Luft und Laune.

  • #9

    c16nzler


    Genau. Warum sind die auch Vorschrift ?!! Weil es halt jeder selbst entscheiden kann. Bremslichtbirnchen kaputt, egal ist doch jedem seine eigene Sache ob es funktioniert oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von BJ Hunnicutt ()

  • #10

    Also ich werde sie auf jeden Fall anbringen. Deswegen hab ich jetzt nochmal nachgefragt weil ich am Anfang dacht mit der eintragung ist gemeint das in der NSL schon ein Strahler ist.


    Werde sie wahr. auch unten an die Plastiklippe kleben da fällt es am wenigsten auf, und sicher ist sicher, vorallem wenn ein Unfall ist.


    Gruß

  • Hey,

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