NSW Schaltung

  • #11


    bei ner sicht von unter 80 metern darfste die anmachen. im gegensatz zur nebelschlussleuchte sogar bei starkem regen.

    "Alles Schl...en ausser Mutti, und du siehst nicht aus als wärst du meine Mutter"


    Lieber mit Blaulicht ins Rotlichtmillieu als garkeine Erleuchtung


    www.black-lemon.net

  • #12

    Okay dokay
    dann weiß ich jetzt bescheid. War mir nämlich nicht mehr sicher, weil hier ziemlich viele Leute mit Neblis an ( auch am hellen Tag ) durch die Gegend rollen.

  • #13

    etwas Off-Topic: die 80 Meter sind in der StVO aber so nicht definiert. Dort steht lediglich:


    StVO §17 Beleuchtung


    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    Man beachte auch: Fahren mit Nebelleuchten und Standlicht ist erlaubt !
    Weitere Anmerkung: bei Sicht unter 50m darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden ! Auch nur dann !! Zudem gilt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h !!


    On-Topic


    Gruß
    Chris


    Verweis: http://www.verkehrsportal.de

    Fun is not a straight line !


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  • #14

    ich kenn die definition aus der stvo, ich wollt ja auch nur nen richtwert geben. das mit den 80 metern hat mir mein fahrlehrer gesagt und von einigen polizisten hab ich es auch schon gehört

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