!!!!Dringend!!!! ABE, Gutachten für Getönte Blinker
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
#7 Dann soll der Tüvmann mal im Archiv gucken ob er dazu vielleicht was findet.
Wenn nicht, viel Glück beim suchen der Papiere. Dann würd ich vorerst wieder originale rein machen bis man das Gutachten oder die ABE hat. Ist ja keine Arbeit die Dinger zu tauschen.Ich denke mal die haben dir auch die Wahl gelassen das zurück zu rüsten oder?
Grüße
-
-
-
#9 Dann schriftlich die Rennleitung informieren das Blinker und Rückleuchten völlig legal sind, weder nachträglich eingefärbt noch irgendwie anders verändert wurden. Und somit der Tatbestand zum erlöschen der Betriebserlaubnis vom Fahrzeug (wäre so wenn die Teile nachträglich verändert worden wären) nicht gegeben ist und die Polizisten ohne Grund übers Ziel hinausgeschossen sind. Kann ja nicht sein das bei Teilen mit ABG (allgemeine Bauartgenehmigung) Punkte in Flensburg verteilt werden. Wenn die Herren Polizisten keine Ahnung haben dann sollen sie wieder Schreibtischdienst erledigen.
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!