Die kleinste Steckerbuchse

  • #11

    ja 12 volt.


    es is ja wohl ein unterschied ob man etwas filmt was in der öffentlichkeit passiert oder emails und telefonate abhört.

  • #13

    Ja, so eine Videoaufnahme ist offiziell kein Beweismittel, so seltsam das ist (finde ich eher ungünstig). Dass es nicht erlaubt ist, Aufnahmen aus dem Auto heraus zu machen, finde ich jedoch gar nicht so verkehrt, da würde sonst viel Schindluder mit getrieben (Autos vor Häusern etc. abstellen, weiterfilmen usw.. ).


    Etwas besser wäre es, wie bei den Drogen.. Du darst sie nicht ver/kaufen, aber das Besitzen ist nicht so wild.. o)
    Demnach dürfte man nicht filmen, hat man aber eine Aufnahme die etwas Verwertbares zeigt, muss sie auch geraucht.. aehm.. ich meine vor Gericht zulässig sein.. o)


    Ansonsten Klinkenstecker/Buchse wie Ex schon schrieb. Diese Verbindung wäre auch meine Wahl.. o)

    Suche (stand 12/2014):
    +++ Kadett-E Caravan Himmel
    +++ Kadett-E Caravan Frisco/Club-Spezial Schürzen (v+h)
    +++ TSW Imola 15" - 17" mit LK 4x100

  • #14

    Das Aufnehmen aus dem Auto heraus ist nicht verboten, solange man die Aufnahmen nicht öffentlich postet. Das Gericht hat bereits solche Videos als Beweismittel anerkannt. Ein Recht darauf hat man jedoch nicht. Jedoch kann man als Geschädigter oder mutmaßlich Beschuldigter einen Beweisantrag stellen, den der Richter bearbeiten muß und auch nur mit guten Gründen ablehnen kann. Ein Videos dass die Schuld oder Unschuld beweist ist aber grundsätzlich immer Wert als Beweismittel herangezogen zu werden.

  • #15

    Einschlägig ist 6b BDSg (http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html). Demnach ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur zulässig, soweit sie


    1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
    2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
    3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke


    erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.


    Berechtigtes Interesse kann Schutz vor Diebstahl oder Beschädigung sein Die Entscheidung ist immer eine des jeweiligen Einzelfalls.


    Quelle: http://www.planet3dnow.de/vbul…e/index.php/t-391453.html

    How is my driving? 0178 - FUCK YOU!

  • #16

    Is ja Schutz vor Beschädigung :) Können wir jetzt wieder zum Thema zurückkommen?

  • #17

    Klinkenstecker ist so ziemlich die mieseste Lösung. Wenn man den Stecker in die Buchse steckt, kann es zum Kurzschluss kommen.


    Die beste Lösung ist die Ladebuchse von Handy oder Laptop. Die gibt es ja auch schöner und als Einbaubuchse und nicht wie oben gezeigt als schraubbare gerade Buchse und Stecker.


    Aber ich fahre auch viel, das Bedürfnis meine vor mir fahrenden Fahrzeuge zu filmen ist mir aber noch nie gekommen. Vielleicht liegt es daran dass ich nicht finde dass alle außer mir fahren wie ein Henker.

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