Ebayuser wanted...
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#3 Wenn es um eine abgeschlossene Auktion geht kannst du auch selber an die Daten kommen.
Gehe oben auf "Erweiterte Suche". In der Spalte links klickst du dann auf "Kontaktinformationen finden". Wenn du da die Auktionsnummer eingibst und den Namen, erhältst du die Adresse und den Namen per Emaille.
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#5 Sieh an sieh an... Um diesen Tacho gings. Genau das gleiche Bild gleicher Text... Hab den Im September bezahlt und nie erhalten. Antworten auf meine zahlreichen Mails übrigens auch nicht... Und jetzt ist der genauso wieder drin. Ich hoff den Ersteigert keiner von euch. Ihr werdet den Höchstwahrscheinlich Nie erhalten! Vorsicht vor diesem Betrüger äääh.. verkäufer!!!!!
http://www.ebay.de/itm/2518299…geName=STRK%3AMEBIDX%3AIT -
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#7 Hallo Stefan,
bitte unbedingt bei ebay melden.
Solche Verkäufer haben in diesem Auktionshaus nichts zu suchen und müssen ein "Hausverbot" bekommen.
Du kannst es ja nachweisen, dass Du auf diesen Artikel geboten, ersteigert und bezahlt hast. Hast Du noch die Unterlagen von der Überweisung?
Der Verkäufer "kadett-rally" hat eine Gesamtbewertung von nur 87,9% .Würde mich auch interessieren, ob die beiden Schroth-Gürte, die zur Zeit angeboten werden, ebenfalls nicht geliefert wurden.
Im gleichen Zeitraum, wie beim Tacho, bekam der Verkäufer hier ebenfalls negative Bewertungen. Die Gurten wurden bezahlt und nicht ausgeliefert.Vielleicht solltest Du noch einmal bieten und freundlich darauf hinweisen, dass Du den Tacho schon vor 6 Monaten bezahlt hast.
Da Du den Artikel schon bezahlt hast, ist es rechtlich doch Dein Tacho, der verkauft wird.Hier ein Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung
1. eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:- - Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten
- - Verwarnung von Mitgliedern
- - Be-/Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes
- - Aberkennung des PowerSeller-Status
- - Vorläufige Sperrung
- - Endgültige Sperrung
2. eBay kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der eBay-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn es im Bewertungssystem gemäß §6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist.Gruß
DreamOpel -
#8 Ganz ehrlich, bei solchen Typen mach ich das meist schon gar nicht mehr über eBay, sondern erstatte bei der Polizei direkt eine Betrugsanzeige mit Schadenersatzforderung
Zum Glück habe ich solche Probleme eher selten... das letzte mal war es vor ein paar Jahren bei einem Kadett, den ich für ca. 50,-Euro ersteigert hatte... jedes mal eine andere Ausrede, am Ende hab ich irgendwas um 250.- oder 300,-Euro Schadenersatz bekommen.Gruß Schrauber.
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