Winterreifen eintragen

  • #1

    Hallo Forum.


    Mal ne Grundsatzfrage zur Eintragung von Winterreifen.
    Früher mussten doch nicht nur die Sommer- sondern auch die Winterräder im
    Fahrzeugschein stehen. Jetzt lese ich bei neueren Autos aber oft, dass die
    erste Serienbereifung/Serienfelgen garnicht mehr eingetragen sind (da steht
    garnichts mehr im Fahrzeugschein). Also
    meinetwegen die Serien-Alu-Sommerräder stehen nicht drinnen, sondern nur die
    später hinzugekommenen Winterräder werden eingetragen. *grübel*



    Könnte ich auf den D demzufolge irgendwelche damals üblichen
    Stahlfelgen mit dazu passenden Wintergummis machen oder müsste man die wie
    früher extra noch eintragen lassen? Es geht um irgendwas billiges, vielleicht
    14 x 165 x irgendwas. Ich bräuchte ja dann nur ne Liste der Originalbereifungen/Felgen
    und könnte mir dann was aussuchen? Allerdings zu welchem Auto, denn meine
    Fahrzeugzuordnungsnummern sind alles Nullen, weil die c20xe-Technik drinnen
    ist, ich könnte also eigentlich garnicht sagen, dass es ein 1.3er ist, es ist
    eigentliche „irgendwas anderes“. Vielleicht n Pferdewagen. ?(


    Wurstbrot (verwirrt)

  • #2

    Jedes Auto das bei der Deutschland OHG zugelassen wird hat eine Betriebserlaubnis. In der sind diverse Reifenarten freigegeben. Solange du bei der für deinen Fahrzeugtyp freigegebenen Serienbereifung bleibst ist es wohl ok. Wenn du abweichst musst du es eintragen lassen. Den Behörden ist es egal ob die Reifen, die nicht für das Fahrzeug vorgesehen sind im Winter oder Sommer draufschraubst. Ruf doch mal beim TÜV in deiner Region an, der kanns dir genau sagen.

  • #3

    Hmm, mit den TÜV-Leuten rede ich ungern. Aber so wie du es beschreibst, scheints mir auch zu sein. Früher dachte ich immer ALLES muss eingetragen sein, also alles an Radln.


    Hat jemand denn mal sone Liste von Rad-Reifen-Kombinationen, die auf dem D "zugelassen waren" gesehn?


    Butterbrot

  • #4

    Ich denke mal, dass damals zugelassene Felgen+ Reifenkombinationen im Umbaukatalog vorzufinden sind.
    Mein TÜV-Mokel meinte, dass Reifenkombinationen, welche vom Hersteller freigegeben wurden aber nicht direkt im Fahrzeugschein eingetragen sind auch nicht mehr eingetragen werden müssen.
    Bei Felgen würde das Mitführen der fahrzeugspez. ABE reichen, wenn diese Originalabmaße haben (ET,Durchmesser,Felgenhornabstand,etc.)


    Sprich: Ich hatte bei meinem Kadett nur 165er und 175er 13-Zollreifen eingetragen und musste später meine 185/60 R14 nicht eintragen, da diese Rad-/Reifenkombination schon von Opel freigegeben wurde.



    Würde dir aber auch raten zur Sicherheit den TÜV-Mokel zu fragen.Kannst ja auch zur GTÜ oder Dekra,etc. fahren.


    MfG

  • #6

    Hallo,
    also bei mir war das so ,das beim Eintragen des 16V Motors(wie bei dir)nur die
    Rad Reifen Kombi eingetragen wurden die gerade drauf waren (Sommerreifen die mit dem c20xe Funktionieren Radrollumfang
    Geschwindigkeitsindex Traglast usw.) und ALLE anderen Kombinationen gestrichen oder genullt worden sind .
    Weil du ja eh , dank der großen Bremse keine 13 Zoll mehr fahren kannst .
    So hätten dann laut meinem damaligen TÜV Prüfer JEDE andere Rad Reifen Kombi neu eingetragen werden müssen .
    Mfg
    Chefkoch

    Opel Kadett D 1,8 Kombi GLS
    Opel Kadett D 1,3 " Garten Irmscher "


    Helf dir selbst , dann wird dir geholfen ..........

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