Bestandsschutz für H Kennzeichen

  • #1

    Servus die Herren,


    Hat das H Kennzeichen einen Bestandsschutz?
    Die Frage ist wenn man einmal das H bekommen hat kann es bei der Hauptuntersuchung wieder aberkannt werden?
    Wenn z.B. der optische Zustand dem Prüfer nicht mehr zusagt?
    Ich denke das Änderungen die nicht H konform sind auch dazu führen können.


    Habt ihr da was genauers?


    Mfg Sandro

    8)Straße Trocken, drauf den Socken! 8)


    Hompage

  • #3

    tuningteile die nachweislich 10 jahre nach dem baujahr verkauft wurden kannst du problemlos verbauen, weiterhin bei sicherheitsnachrüstungen bleibt dein h kennzeichen erhalten, mit tüv/dekra vorher genau absprechen die tuningrichtlinien sind entschärft wurden, die änderungen im forderungskatalog lauten wie folgt "Neuerungen im Anforderungskatalog
    Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
    Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden."
    ich kann dir von meinen trabbi sagen, das selbst mit wartburg 3 zylinder, tieferlegung etc, das h kennzeichen nicht verfällt, aber hab auch alles immer mit unseren tüv onkel abgesprochen und nie probleme gehabt, solltest du einen arschprüfer haben :D was vorkommen kann, dann kann er dir das h kennzeichen so nicht aberkennen, ABER er kann dir die plakette verweigern mit der bemerkung vorraussetzungen für das h kennzeichen nicht mehr erfüllt, ist mir nie passiert und hab ich auch noch nie mitbekommen, daher wahrscheinlich eher selten der fall


    hier kannst du dir mal die arbeitsanweisungen als pdf durchlesen, falls du sowas vor hast speichers dir lieber gleich ab bevors weg is :D


    http://www.oldtimer-markt.de/a…gutachtet-der-pr%C3%BCfer

  • #4

    Ok die Regelungen mit den Umbauten sind mir schon klar. Wenn ich nach 2 Jahren zur HU fahre, technisch alles tutti ist aber der Lackzustand dem Prüfer nicht gefällt weil der vorhergehende Prüfer auf Patina steht kann dann das H aberkannt werden?
    Weil eigentlich ist es doch keine H Prüfung sondern ne stino HU oder irre ich da???


    Mfg

    8)Straße Trocken, drauf den Socken! 8)


    Hompage

  • #5

    Denke nicht das da einer wegen "Lackmängel" rum macht.Hab aber selbst schon erlebt wie ein Golf 2(mit H-KZ) mit nachträglich montiertem "Gewindefahrwerk" kein Tüv bekommen hat.Kommt immer auf den Prüfer an.Die sind mitlerweile aber Allgemein Strenger geworden.

  • #6

    bei der stino hu untersuchung gilt aber auch zu gucken ob das h kennzeichen seine gültigkeit beibehält, wie schon erwänt kann er die plakette verweigern und den rückbau fordern, hättest dir den anforderungskatalog ma durchgelesen, hättest deine frage beantwortet gehabt :D ja auch am lack kann es scheitern ^^


    "Karosserie/Äußeres Erscheinungsbild
    Lack
    Ein Original-Farbton kann nicht mehr gefordert werden, Unilackierungen,.Metallic-Lacke oder
    Zweifarbenlackierungen sind in allen Farben zulässig. Mehrfarbenlackierungen dürfen aber nur dann
    anerkannt werden, wenn sie original angeboten wurden.
    Gemusterte Lacke oder Paintbrushmotive werden nicht anerkannt. Eine Ausnhame ist eine
    zeitgenössische Reklamebeschriftung z.B. auf einem Lieferwagen.
    (Auch ein pinkfarbener 11 CV wäre also zulässig, auch in der Kombination mit mintgrünen Kotflügeln.
    Unzulässig wäre aber der zusätzlich rot gefärbte Kofferraumdeckel - das wäre dann eine nicht
    originale Mehrfarbenlackierung)
    Der Lack muss in einem ordentlichen Zustand sein, Originale Patina und kleinere Kratzer und Dellen
    in geringer Zahl sind akzeptabel. Je älter das Fahrzeug ist, desto mehr Schönheitsfehler sind
    möglich. Die Zustandsnote '3' ist für eine positive Begutachtung ausreichend.
    Während bei der 'normalen' Hauptuntersuchung nach S 29 StVZO der TÜV nur auf
    sicherheitsrelevante Mängel achtet und z.B. auch durchgerostete Türen, Radläufe etc. akzeptiert,
    kann so etwas beim Oldtimergutachten nicht durch gehen. 'Rostlauben' erhalten kein H-Kennzeichen.
    Blech
    Umbauten (z.B. von der Limousine zum Cabrio) sind in der Regel nicht möglich. Akzeptiert werden
    sie, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese Version im offizellen Angebot des
    Herstellers gegen hat (z.B. Mercedes 111 Coupé in Cabrio.)
    Akzeptiert wird auch bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen ein Tauschmit zeittypischer Karosse,
    auch wenn diese in jüngerer Zeit hergestellt wurde (z.B. Rolls Royce Leichenwagen in Open Tourer).
    GfK (Glasfaser)-Kotföügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, wenn ihr Erscheinungsbild
    nicht vom Original abweicht und diese Teile keine tragende Funktion haben, bzw. zur Festigkeit des
    Rahmens beitragen. Komplett-Karossen aus GfK werden nicht akzeptiert. Äußeres Erscheinungsbild
    Keine äußerlich sichtbaren Unfallschäden und keine größeren Dellen.
    Weitgehend frei von Rost
    Originales Erscheinungsbild muss erhalten sein."


    Weitgehend frei von rost bla bla bla, das heisst ausbleichen des lackes wenn sehr stark kann dir deine plakette versauen, denn es geht ja um kulturerhaltung, das erscheinungsbild soll soweit original bleiben, aber wegen allgemeinen gebrauchsspuren bekommst du auf jedenfall die plakette, das muss schon unter note 3 sein das da nen prüfer meckert

  • #7

    Mein Garagenvermieter ist Praktischerweise ja DEKRA Prüfer und er meinte selbst wenn mein Kadett E die beiden Rostlöcher unten am Radkasten
    nicht gemacht bekommen würde kriegt er im April die H Zulassung Aufgrund der Seltenheit meines Modells! Aber ich lass den Wagen zu April fertig machen.

  • #8

    Moin moin


    Ich hatte gestern ein Gespräch mit mein Tüver wegen V6 umbau , dann habe ich mal aus Neugier mal gefragt ob der rote Kadett auch sein H Kennzeichen mit Klimaanlage bekommen


    würde , er : NEIN nur wenn es eine Kadett Anlage ist ,die es wohl nicht gibt , ich : ich habe eine Klima für einen Kadett e liegen aber die wurde nur fürs Ausland angeboten .


    Tüver : Na dann bau sie rein , dann ist der Kadett ja mehr wert .


    Habe aber nicht vor die Klima in den roten 13s zu bauen .

  • #9

    was original beschaffbar gewesen wäre kannst du verbauen, auch wenn damals nie einer drauf gekommen ist, wäre es zeitgenössisch und in der 10 jahresfrist möglich gewesen, denn ein importier usa kadett oder wie auch immer kann hier auch ein h kennzeichen bekommen, und das mit den rostlöchern an der tür, da würdest du nirgends ein h kennzeichen bekommen, wie gesagt der lack darf bis note 3 runter gehen ;) da durchrostung vorhanden ist, darf dir das kennzeichen auch mit seltenheitsfaktor nicht zugeteilt werden, hatten wir vor kurzem bei nem shark bmw, der musste sein heckblech instand setzen lassen, wegen durchrostung, es liegt immer im ermessen des prüfers, das zu berurteilen, aber komm dann mal an den richtigen, dann kann das ganze bis vors strafgericht gehen und dem prüfer seine lizenz kosten, würde ich persönlich nicht machen, aber wie gesagt es fahren autos rum da würde ich mich nicht mal rein setzen und die haben plaketten, das schlimme ists dann nur wenns raus kommt



    Bezifferung der Note 3 (gerade noch H kennzeichen)


    Gebrauchter Zustand. Fahrzeuge ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.
    Ein Klassiker, auf den „Mann“ zugeht und bei näherer Betrachtung unschwer Gebrauchsspuren und diverse kleinere Mängel erkennt. Die Gebrauchsspuren und Mängel sollten sich in der nachvollziehbaren Gesamtlaufleistung bzw. Laufleistung nach einer Restauration wieder spiegeln. Entsprechend hierzu ist auch der Verschleißgrad der Technik.


    Bezifferung der Note 4 ( es darf kein H kennzeichen mehr erteilt werden)


    Verbrauchter Zustand. Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gem. § 29 StVZO sind notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Fahrzeug komplett in den einzelnen Baugruppen aber nicht zwingend unbeschädigt.
    Ein Fahrzeug, auf das „Mann“ zugeht und bei dem diverse Mängel schon aus der Entfernung erkennbar sind. Eine nähere Inaugenscheinnahme zeigt deutliche Verschleißspuren

    Einmal editiert, zuletzt von Hellzzangel ()

  • #10

    Dem Prüfer gehört bei uns im Dorf auch ein Motorradmuseum und macht öfters H Zulassungen, naja wie gesagt ich lass mein Kadett ja eh fertig machen, hatte ja nur so gefragt,
    da hat er mir das halt gesagt das es trotzdem möglich wäre.


    gruss


    Matthias

    87er Kadett 1.8 S jubilee

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