Kadett E zu tief ?????

  • #1

    Hi !!


    War Heute beim RW Tüv für die HU meines E Kadetten.


    habe ein 60/40 Fahrwerk drin von Manzel mit Koni Gelb .


    jetzt mein Problem bei der abnahme hat der Prüfer die höhe meines Scheinwerfers gemessen. Und sagte das der 2 cm zu tief sei also unter der tolleranz grenze.


    Weiteres hat er die Höhe des Fahrzeugs gemessen die betrug 1325mm eingetragen sind 1345mm.


    in der Mängel liste steht


    - Lichttechnische einrichztung/Teile der elektr. Anlage#: - Scheinwerferminestmaß unterschritten.


    - Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen: Fahrzeug zu tief. Höhe gemessen: 1325mm


    so ich meine ich finde es gut das er so gesackt ist aber wenn ich rechne ich mein bin ja kein Mathe Jenie aber die orginal höhe ist 1380mm wenn er jetzt 1325mm ist dan ist er 55 mm runter gegangen wenn man die keil form berechnet würde man da ungefär auf 45mm - 50mm kommen die er sowieso bei 60/40 sackt. jetzt frage ich micht wo der prüfer da ein problem hat .


    Danke im Vorraus

  • #2

    die 2 cm bekommst evtl mit nem bissel mehr luft auf den Reifen ausgeglichen
    ansonsten mal leer räumen falls möglich

  • #3

    Welche höhe haben denn die Scheinwerfer von Unterkante bis Boden?
    Ich glaube 55cm sind mindestmaß, bin mir aber nicht sicher.
    Sag dem Tüver mal das die Fzghöhe mit halb vollem Tank gemessen wird
    ebenso sollte er mal das Fzggewicht prüfen vielleicht ist deiner ja schwerer
    und dadurch ist er tiefer, was auch logisch ist, oder hat er schon ein Auto gesehen
    wo 5 Mann einsteigen ohne das es runter geht? Manche Tüver sind echt
    mist, die glauben sie sind Gott.


    Fahrwerk ist wohl eher ein Witz, dann kann er ja jedes Fzg bemängeln die
    sacken irgendwann alle zusammen. An deiner Stelle würde ich zum nächsten Tüv
    fahren.



    MfG
    Turbospeedy

  • #4

    So war gerade draussen messen 475mm ist der scheinwerfer vom boden aus bis unterkante.


    bei der abnahme war der tank voll und der komplette kofferraum ausbau drin der ausbau wiegt auch noch mal so 40 - 60 kg

  • #5

    das mit der scheinwerfer mindesthöhe ist absoluter schwachsinn. da währe ja tieferlegen grundsätzlich verboten weil der scheinwerfer immer weniger als 50cm übern boden is.wenn ich so ein scheiss von den prüfern höre könnt ich ausrasten. dann wäre auch kein mini cooper, kein sportwagen usw in deutschland zugelassen.zb beim corsa,wenn man danach ginge wäre es absolut verboten ein corsa tiefer zu legen. manche prüfer sagen das mit der scheinwerferhöhe und wieder andere sagen das es nur wichtig ist 8cm bodenfreiheit zu haben und wieder andere tragen sachen ein da ist nur 5cm bodenfreiheit gegeben. wenn ich die prüfer höre könnt ich kotzen. es geht im grunde nur nach deren laune was die eintragen und was nicht denn jeder prüfer sagt was anderes. X(

  • #6

    die Mindesthöhe gilt ja auch erst ab BJ glaube 89 (bin mir nicht 100% sicher)


    das Prob ist nur das die Grünen da mal eben nachmessen können und wenns nur 45 cm sind können se dir die Karre stilllegen - wie se laune haben


    Kumpel hat 49,5 da wirds schon eng (mit richtig Luft drauf 50cm)


    bei den alten Käfern (VW) waren auch keine 50cm - also das ist erst ab irgendnem BJ so festgelegt



    ist nur die Frage wie du das ganze erstmal fürn TÜV nen bissel höher bekommst


    und 2 cm sind da nicht wenig

  • #7

    habe was gefunden werde mir da noch was einfallen lassen ansonsten GTÜ oder dekra .... zur not fahre ich bis nach bayern


    auszug aus der STVO


    4.1 Scheinwerferhöhe


    Nach § 50 Abs. 2 darf der niedrigste Punkt der Spiegelfläche nicht unter 500 mm und der höchste Punkt nicht über 1.200 mm liegen.
    Mit diesen Angaben hinsichtlich den Anbauhöhen tritt der § 50 am 01.01.1988 für alle an diesem Tag in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge in Kraft.
    Für alle anderen Fahrzeuge ,die vor Inkrafttreten zugelassen waren gilt nach § 75 Abs.2“Übergangsvorschriften“ die alte Fassung ab 01.12.1984.In dieser Fassung ist die Anbauhöhe der Scheinwerfer nur nach oben mit 1.200 mm begrenzt .Eine Begrenzung nach unten ,wie in § 50 Abs. 2 StVZO ist in der alten Fassung nicht vorgesehen.



    4.2 vorderes Kennzeichen


    Nach § 60 Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen.



    4.3 Bodenfreiheit


    Hinsichtlich der Bodenfreiheit der übrigen Bauteile sagt die StVZO nichts aus .Hier wird lediglich angegeben , dass nach § 19 Fahrzeugveränderungen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abzunehmen und einzutragen sind sowie ,dass durch die Bauart bedingt andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und behindert werden dürfen.

  • #8

    ist trotzdem alles blödsinn. dann dürfte der calibra zb garnicht in deutschland rumfahren weil der selbst im serien zustand keine 50cm hoch ist. also ist das alles dummes zeug was da gesagt bzw geschrieben wird.gleiches recht für alle

  • #9


    das stimmt nicht, das täuscht nämlich nur ... flaches design hat nix mit der höhe zu tun ... hab auch hier im büro schon mal bei einigen sportwagen gemessen, von denen ich dachte, die flunder haben doch NIE 50cm ... und es waren IMMER deutlich mehr ....
    also nich von der optik irreführen lassen

    Neid ist die deutsche Form von Anerkennung


    Bayern ist Premiumdeutschland!!


    No Fuckin Mainstream

  • #10

    die Gesetze sind auch für die Hersteller bindend!!!


    z.B. darf ein Speedster nur 1 cm tiefergelegt werden, da die Lichtaustrittskante schon serienmäßig bei 51 cm liegt!


    Ich würd sagen du suchst dir nen Tüv der das einträgt, oder holst dir neue Federn!!!

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