ZitatAlles anzeigenOriginal von Kadettgsi
habe was gefunden werde mir da noch was einfallen lassen ansonsten GTÜ oder dekra .... zur not fahre ich bis nach bayern
auszug aus der STVO
4.1 Scheinwerferhöhe
Nach § 50 Abs. 2 darf der niedrigste Punkt der Spiegelfläche nicht unter 500 mm und der höchste Punkt nicht über 1.200 mm liegen.
Da ist der entscheidende Punkt. Wenn er die Unterkante des Scheinwerfers gemessen hat, dann hat er sich schonmal vermessen. Der Reflektor ist doch etwas höher (wenn auch nur minimal). Aber bei solch Gesetzesobertreuen muss man dann auch etwas pingelig sein
GTÜ oder DEKRA is sicher die bessere Alternative. Gerade bei der GTÜ hab ich solch Sachen mit nachmessen noch nicht erlebt..
Gruß
Chris