Beiträge von Strahli

    Dass ist so nicht ganz korrekt, die G-Kat Pflicht ist erst 1993 gekommen; von da an durften in Deutschland keine neuen Fahrzeug mehr ohne geregelten Katalysator zugelassen werden.

    Was Du meinst ist die gesetzliche Verpflichtung der deutschen Fahrzeughersteller ab 1989 keine Neufahrzeuge mehr ohne geregelten Katalysator anbieten zu dürfen. Fahrzeuge aus dem Ausland durften mit einer Strafsteuer aber bis 1993 in Deutschland immer noch zugelassen werden.

    ViSa

    Dass ist mir bekannt, ich bin in den 90´ern selber Kadett D 13S mit U-Kat und auch Kadett E GSI 20SEH ohne Kat als Spanien Import gefahren; ab Juli 1997 hat der Gesetzgeber dem Ganzen dann einen Riegel vorgeschoben.

    Ein Freund von mir fährt noch heute seinen 1995 bei Mantzel auf X20XEV umgebauten Kadett C AERO, dass Ding hat trotz damaliger EURO 2 Norm nur EURO 1 eingetragen bekommen, eine Begründung gab es seiner Zeit nicht dafür, aber das interessiert Ihn bis heute nicht... das Ding ist mit dem Motor eine Höllenmaschine und der Tacho ist nicht ausreichend.


    Mein Hinweis war auch an @Meenzer gerichtet, da sein GSI Projekt ja bereits mit einem werksseitigen Katalysator ausgeliefert wurde.


    Ich habe nämlich selbst auch das Problem, dass ich eine aus einem meiner Kadetten stammende immer noch liegende Irmscher Doppelvergaseranlage von Solex heute nicht mehr in meinem 13S eingetragen bekomme; Begründung der TÜV Prüfer "Verschlechterung des Abgasverhaltens". Scheint aber ein NRW Problem zu sein, ein Bekannter von mir führt eine Prüfstation in Bad Tölz in Bayern, der würde sie mir eintragen.

    Da bin ich gespannt, was die Zulassungsstelle dazu sagt, wenn es darum geht den Kat austragen zu lassen. Hier in NRW wird eine Verschlechterung des Abgasschlüssels kategorisch abgelehnt.


    Einem Freund von mir wurde nach über 23 Jahren nun sein rotes Kennzeichen von seinem VW Buggy abgenommen. Der hatte vor zwei Wochen Post von der Zulassungsstelle im Briefkasten und sollte innerhalb von 5 Tagen alle geforderten Dokumente zu den erfolgten Umbauten und ein aktuelles Wertgutachten vorlegen, was er natürlich schon allein aufgrund der Kürze der Zeit und der Termine für Gutachter gar nicht leisten konnte.

    Also war er bei der Zulassungsstelle um anzufragen was man machen könnte; Antwort, nichts, die einzige Möglichkeit einer Ordnungswidrigkeit zu entgehen, wäre eine Abmeldung des Fahrzeuges sowie die damit einhergehende Einziehung des roten Kennzeichens...


    Dass bestätigt mal wieder die Willkür der Behörden am längeren Hebel.

    Das Fahrzeug war seit 1998 durchgehend auf Ihn zugelassen und und hatte in der Zeit nie einen TÜV gesehen. Warum man nun auf einmal die Dokumente in so kurzer Frist sehen wollte, ist Ihm vollkommen schleierhaft; besonders da das Fahrzeug seit 8 Jahren nicht mehr bewegt wurde und auch nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat.

    sorry, aber ich liege mit dem großen C mehr oder weniger flach und bin ans Haus gebunden.

    Bin daher auch noch nicht dazu gekommen in meine 60 km entfernte Halle zu fahren, und dass wird sich gefühlt auch noch bis zum kommenden Wochenende nicht ändern.

    Echt krass was Du da auf die Beine stellst und wie Du das Ganze dann auch noch optimierst.


    Hast Du vor das Fahrzeug nach dem geplanten Zusammenbau und dem Funktionstest noch vor der Lackierung dem TÜV vorzuführen?

    Die D Kadetten besitzen keine Beleuchtungseinheit im Heckdeckel, die sitzt bei denen genau wie auch beim E in der linken fahrerseitigen Kofferraumverkleidung.