Der hatte bis Juli 25 noch Holländischen TÜV.
Der dürfte doch ähnlich streng sein wie unserer.
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Nein ist er nicht; in den Niederlanden werden die Vorgaben der EU Zulassungsverordnung viel freier gehandhabt.
Schau Dir definitiv die benannten Problemzonen des Kadett D an, sonst könnte es eine böse Überraschung geben.
Wichtig ist auch, dass für die Zulassung alle relevanten Dokumente vorliegen.
Wo war denn die Erstzulassung des betreffenden Kadetten?
Ich habe bereits mehrere Fahrzeuge aus dem Ausland eingeführt, und wenn noch Unterlagen einer vormals deutschen Erstzulassung vorliegen, macht das eine Wiederzulassung hierzulande wesentlich einfacher.
Hinweis:
Bei der Zulassung eines ausländischen Fahrzeuges, müssen die originalen Zulassungspapiere des Ursprungslandes (nach EU Verordnung) bei der die Zulassung durchführenden Behörde für 6 Monate eingezogen und verwahrt werden. Wenn Du die Originalpapiere nach Ablauf dieser Verwahrfrist zurück haben willst, musst Du dieses bei Deinem Zulassungstermin angeben und Dir auch schriftlich bestätigen lassen, ansonsten werden diese Papiere digitalisiert und von der Behörde anschließend vernichtet.