Die Richtwerte für Fahrzeugprüfer sind für Tieferlegungen im VdTÜV Merkblatt 751 festgehalten. In diesem ist festgelegt, dass ein Fahrzeug mit gefülltem Tank plus Fahrer ein Hindernis ohne Berührung passieren können muss, welches 110 Millimeter hoch und 800 Millimeter breit ist. Das Berührungsverbot gilt jedoch nur für feste Fahrzeuganbauteile, nicht für flexible.
Somit muss ein Fahrzeug mindestens über eine Bodenfreiheit von wenigstens 11 Zentimetern verfügen. Die Unterkante des vorderen Nummernschildes muss mindestens 20 Zentimeter über dem Boden liegen und die Blinker wie auch die Scheinwerfer müssen mindestens 50 Zentimeter über dem Boden stehen.