Beiträge von Strahli

    Die Richtwerte für Fahrzeugprüfer sind für Tieferlegungen im VdTÜV Merkblatt 751 festgehalten. In diesem ist festgelegt, dass ein Fahrzeug mit gefülltem Tank plus Fahrer ein Hindernis ohne Berührung passieren können muss, welches 110 Millimeter hoch und 800 Millimeter breit ist. Das Berührungsverbot gilt jedoch nur für feste Fahrzeuganbauteile, nicht für flexible.

    Somit muss ein Fahrzeug mindestens über eine Bodenfreiheit von wenigstens 11 Zentimetern verfügen. Die Unterkante des vorderen Nummernschildes muss mindestens 20 Zentimeter über dem Boden liegen und die Blinker wie auch die Scheinwerfer müssen mindestens 50 Zentimeter über dem Boden stehen.

    Man findet in den letzten Jahren immer weniger Sachverständige und Prüfer, die eine §23 Abnahme für eine H-Zulassung so ohne weiteres einfach durchwinken. Die Vorgaben zur Originalität des KFZ-technischen Kulturgutes sind in den letzten Jahren massiv verschärft worden. Ich würde mich also nicht mehr auf Aussagen von vor 4 Jahren berufen wollen.

    Meine erste H-Abnahme liegt jetzt schon 20 Jahre zurück und die letzte gerade mal 2 Jahre, und zwischen beiden Gutachten liegen bezüglich der Bewertungsfaktoren Welten.

    Ich weiß nicht worauf sich Leute beim "Hören/ Sagen" verlassen wollen?

    "Wenn man von der Brücke springt, fällt man sanft..." Spaß beiseite und bitte nicht Ernst nehmen, der kann auch nichts dafür, dass er so heißt.


    Diese Themen sind hier doch schon bis zum Erbrechen durchgekaut worden; dass "TA taugt nix" und dafür gibt es auch kein H für Dein Baujahr.

    Die Einzigen die eine fundierte Aussage zur H-Tauglichkeit abgeben können, sind die Prüforganisationen selbst, da muss man nur höflich nachfragen und dann sind die auch auskunftswillig.

    Auf unseriöse Aussagen irgendwelcher "Leute" würde ich mich jedenfalls nicht verlassen.

    Wann der Umbau des Kadetten erfolgt ist, ist mir selbst aktuell nicht bekannt. Vielleicht kann ich das ja am Wochenende in Erfahrung bringen. Ich weiß jedoch, dass mein Freund den Umbau nicht ausgeführt hat, er hatte den Kadett bereits so erworben.

    Hallo Steffen,

    ich könnte mal bei meinem ehemaligen Nachbarn nachfragen, ob er noch Daten zu den Vorbesitzern hat.

    Melde mich Anfang nächster Woche, vielleicht weiß ich dann mehr.

    Gruß Strahli

    Da sieht man mal wieder, wie klein doch die Kadetten Welt geworden ist.

    Da kommt es auf das Zusammenrücken und den Zusammenhalt an.


    Das fehlende H-Kennzeichen und die damit im Zusammenhang stehenden Probleme für die Erlangung des Selbigen, waren damals auch ein Grund für den Verkauf.