Alles anzeigenAufgrund von Bordsteinschäden kann eine Felge sehr wohl verschleißen und unbrauchbar werden.
Ich sehe daher Felgen genauso wie Fahrwerksfedern als Verschleißteile an !
Manche Prüfer sehen das genauso, andere wiederum nicht !
Hast du Probleme mit einem Prüfer, dann fahr zur nächsten Prüfstelle und versuche es da - mehr als nein sagen kann der auch nicht !
Joar, dann spricht man aber von einem Ersatzteil und nicht von einem Verschleißteil.
Ein Bordsteinschaden ist ab einem gewissen Grad bei einer Felge ein Totalschaden und bedarf des Ersatzes. Ist das entsprechende Ersatzteil jedoch nicht mehr verfügbar, so muss ein passender Ersatz zertifiziert werden; dies ist kein Verschleiß und unterliegt über dem datierten Gutachten der 10 Jahresregel.
Und das Felgenhorn dient bei Bordsteinkontakt nicht als Verschleißmarke, die ursprüngliche Funktion des Felgenhornes ist die Aufnahme von Auswuchtgewichten, so haben wir es damals gelernt.
Hier in NRW ist es mittlerweile schwer geworden über einen anderen Prüfer an eine Eintragung zu kommen, schließlich sind die Prüforganisationen heutzutage alle miteinander elektronisch vernetzt und die Prüfer können die Daten Ihrer vorherigen Kollegen einsehen, es hängt sehr stark von der persönlichen Neigung des Prüfers zum Ermessensspielraum ab.
17 Zoll ist und bleibt bei allen seriösen Prüfern ein absolutes No Go im Zusammenhang zum H-Kennzeichen!!! Das ist auch beim Golf 2 nicht anders, 16 Zoll AZEV A funktioniert, 17 Zoll AZEV A dagegen nicht, jedenfalls mit dem H, ohne ist das selbstverständlich kein Problem.