mit dem unterschied, das es sich bei der karosserie immer noch um eine 1.6er basis handelt...
mir hatte das mal nen sachverständiger so auseinander gepuzzelt, das die karosse nicht umgeschlüsselt werden darf. einzig wäre ein sonderbau, also motoren-karossekombinationen die es so nicht gab. gilt dann als sonder-kfz... mit dementsprechenden preisen...
mooooment... da bringst nu was durcheinander... das fahrzeug gilt bei der versicherung als cabrio 1.6gl mit leistungssteigerung, dies ist alles angegeben, somit bin ich versicherungstechnisch safe...
steuertechnisch zahle ich meinen obulus für den 2 liter. sonst wäre das steuerhinterziehung.
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Vollkommen richtig; genauso hat es mir auch mein Sachverständiger erklärt. Die Schlüsselnummer bezieht sich stets auf eine Modellvariante wie sie bei der Vorführung beim KBA die Zulassung erhalten hat.
Was wir verändern und anschließend bescheinigen lassen ist eine Veränderung der ursprünglich ausgelieferten Modellvariante, und da wir ja keinen Antrag beim KBA auf Abnahme und Änderung dieser ursprünglichen Kombination stellen, darf die Schlüsselnummer auch nicht geändert werden.
Schließlich schaffen wir rein rechtlich gesehen eine Untervariante des ausgelieferten Fahrzeugmodelles, für welche es im eigentlichen Sinne in dieser Kombination von Karosserie und technischer Ausrüstung weder eine Vorführung beim KBA noch eine Zulassung gegeben hat. Ansonsten müsste es eine völlig "neue" Schlüsselnummer geben.
Einzig bei Wiederzulassung oder Umschlüsselung von Oldtimern mit dem alten Pappdeckelfahrzeugbrief ist die Vergabe eines "neuen Nullnummer" Schlüssels zulässig, da diese bei Ausgabe der Briefe noch keinen Typschlüssel besaßen.
Was die Versicherungseinstufung und die Kraftfahrzeugbesteuerung anbetrifft, so sind dies zwei völlig voneinander getrennt zu betrachtende Aspekte, die für sich gesehen nichts miteinander zu tun haben.
Die Versicherung berechnet sich nicht nur alleine aus dem Fahrzeugtypschlüssel, sondern wird zusammen mit der Kennzahl des Regionalbereiches des Zulassungsortes und der dort gemessenen Unfallstatistik erhoben. Aber Achtung: es gibt auch noch alte Versicherungsverträge aus der Zeit vor der Einführung der Typschlüssel, bei denen sich der Beitrag der Versicherung anhand der PS-Klasse errechnet. Hier spielt der Typschlüssel überhaupt keine Rolle!
Die KFZ-Steuer errechnet sich heute bei allen neuen Fahrzeugen anhand der zum Zulassungszeitpunkt gültigen Kraftfahrzeugsteuersätze und variiert daher vom Hebesatz.
Bei allen älteren Fahrzeugen sind jedoch aktuell nur der Hubraum je angefangene 100 ccm und die zum Fahrzeug gehörende Abgasnormeinstufung für die Berechnung ausschlaggebend.