...Blöd dass er nach Zulassung zweite Hand ist, erste Besitzerin seit 1984, das hat was.
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Dass wird doch nichts gravierend verändern, Du schreibst doch nur die Zulassungsgeschichte des Auto's weiter. Pass nur gut auf Deinen alten KFZ Brief auf, bei vielen Zulassungsbehörden gilt die Unsitte "der alte Fahrzeugbrief muss eingezogen und vernichtet werden"!
Dass ist aber nirgends per Verordnung geregelt, daher lass Dir das Stück Fahrzeuggeschichte nicht aus der Hand nehmen.
Mein Rekord war von 1960 bis 1998 in erster Hand, die Umschreibung 1999 auf mich hatte damals noch sehr gut geklappt. Aber im Jahr 2008 bei der Umschlüsselung auf das H-Kennzeichen war die Situation schon wieder eine ganze andere. Da ich unsere Zulassungsbehörde hier sehr gut kenne, bin ich ohne den alten Pappdeckelbrief hin und habe einen Antrag auf Aufbringung des Briefes gestellt um einen neuen zu erhalten.
Es obliegt den einzelnen Zulassungsbehörden, wie sie es mit alten Papieren und Dokumenten halten, der Gesetzgeber hat ihnen hier freie Hand gelassen.
Wäre doch schade wenn dieses Stück Geschichte rund um Dein Auto nur aufgrund von Bürokratie vernichtet würde.