Ok ich präzisiere meine Aussage:
Die ABE e1*98/14*0132* gibt es in verschiedenen Fassungen. Am Ende kommt nochmal eine zweistellige Zahl, die diese angibt. Im Fahrzeugschein zum jeweiligen Auto kann man rauslesen, nach welcher Fassung das Auto abgenommen und zugelassen ist.
Bei meinem Cabrio heißt das noch "mit Nachtrag", in meinem Fall E388/1 Nachtrag 4.
Mal als Beispiel den Astra G CC, der hat die ABE e1*98/14*0086, die Fassung geht von 01 bis 23. Jetzt hast du ein Auto, das nach e1*98/14*0086*08 zugelassen ist. Verbaut ist ein Z22SE. Die passende Seite habe ich angehängt, siehe auf dieser Seite die Fußnote 2: "ab e1*98/14*0086*08". Im selben Umrüstkatalog steht auch der Motor X18XE1 mit Fußnote 1: "bis einschließlich e1*98/14*0086*08". Damit darfst du einen Z gegen einen X Motor tauschen.
Und bevor die Frage auftaucht: das ist der neueste Umrüstkatalog, der für die Fassung 08 veröffentlich wurde, und damit immernoch gültig ist.
Leider hängt es aber sehr stark davon ab, nach welcher Fassung, das Fahrzeug zugelassen wurde. Wie gesagt, es gibt 01 bis 23.
Zum Coupe mit der ABE e1*98/14*0132* habe ich im Umrüstkatalog von 2009 nur die Fassungen 02 bis 15 gefunden. Laut dieser darf tatsächlich kein X Motor mehr verbaut werden, sondern nur:
Z16XE, Z16XEP, Z18XEL, Z18XE, Z20LET, Z22SE und Y22DTR
Bitte auch hier beim jeweiligen Motor die zugehörige Fußnote beachten, ab oder bis zu welcher Fassung der ABE das auch gilt.
Solange man sich aber mit dem Fahrzeug im Rahmen dessen bewegt, was hier abgedruckt ist, darf der Ingenieur kein Geräuschgutachten und sonstiges Trara verlangen. Traurig genug, dass der Autofahrer dem Ingenieur seine Unterlagen erklären muss.
Loki: könntest du dann bitte mal im Fahrzeugschein nachsehen, welche ABE genau auf dein Fahrzeug zutrifft? Dann können wir auch nachsehen, welche Motoren tatsächlich verbaubar sind.