Beiträge von Gorgeous188

    Ok ich präzisiere meine Aussage:
    Die ABE e1*98/14*0132* gibt es in verschiedenen Fassungen. Am Ende kommt nochmal eine zweistellige Zahl, die diese angibt. Im Fahrzeugschein zum jeweiligen Auto kann man rauslesen, nach welcher Fassung das Auto abgenommen und zugelassen ist.
    Bei meinem Cabrio heißt das noch "mit Nachtrag", in meinem Fall E388/1 Nachtrag 4.


    Mal als Beispiel den Astra G CC, der hat die ABE e1*98/14*0086, die Fassung geht von 01 bis 23. Jetzt hast du ein Auto, das nach e1*98/14*0086*08 zugelassen ist. Verbaut ist ein Z22SE. Die passende Seite habe ich angehängt, siehe auf dieser Seite die Fußnote 2: "ab e1*98/14*0086*08". Im selben Umrüstkatalog steht auch der Motor X18XE1 mit Fußnote 1: "bis einschließlich e1*98/14*0086*08". Damit darfst du einen Z gegen einen X Motor tauschen.
    Und bevor die Frage auftaucht: das ist der neueste Umrüstkatalog, der für die Fassung 08 veröffentlich wurde, und damit immernoch gültig ist.
    Leider hängt es aber sehr stark davon ab, nach welcher Fassung, das Fahrzeug zugelassen wurde. Wie gesagt, es gibt 01 bis 23.


    Zum Coupe mit der ABE e1*98/14*0132* habe ich im Umrüstkatalog von 2009 nur die Fassungen 02 bis 15 gefunden. Laut dieser darf tatsächlich kein X Motor mehr verbaut werden, sondern nur:
    Z16XE, Z16XEP, Z18XEL, Z18XE, Z20LET, Z22SE und Y22DTR
    Bitte auch hier beim jeweiligen Motor die zugehörige Fußnote beachten, ab oder bis zu welcher Fassung der ABE das auch gilt.
    Solange man sich aber mit dem Fahrzeug im Rahmen dessen bewegt, was hier abgedruckt ist, darf der Ingenieur kein Geräuschgutachten und sonstiges Trara verlangen. Traurig genug, dass der Autofahrer dem Ingenieur seine Unterlagen erklären muss.


    Loki: könntest du dann bitte mal im Fahrzeugschein nachsehen, welche ABE genau auf dein Fahrzeug zutrifft? Dann können wir auch nachsehen, welche Motoren tatsächlich verbaubar sind.

    Manchmal frage ich mich echt, ob manche Leute überhaupt die Frage lesen. Loki hat doch auch nach Motoren gefragt, die ab Werk verbaut waren:

    Die ABE, wo diese Motoren drin stehen heißt beim Coupe: e1*98/14*0132*
    Dort stehen folgende Motoren drin:
    Z16XE 101PS
    Z16XEP 103PS
    X18XE1 115PS
    Z18XEL 115PS
    Z18XE 125PS
    Z20LET 192PS
    Z20LET 200PS
    Y22DTR 125PS
    Z22SE 147PS
    Wenn der werte Herr Ingenieur da ein Geräuschgutachten verlangt, dann soll er mal die ABE e1*98/14*0132* aufschlagen, da steht das nämlich drin.
    Und als Nächstes soll er mal den Umrüstkatalog aufschlagen (der übrigens auch vom TÜV Hessen erstellt wurde: https://www.tuev-hessen.de/con…stkatalog_2009_01_ger.pdf ), da steht nämlich zu jedem Motor auch noch die benötigte Bremsanlage und jeder weitere Rotz. Man muss nur lesen.
    (Ich persönlich bin so freundlich, und suche dem Prüfer vorher schon die richtigen Seiten raus. Er kann faul sein und muss nicht suchen, dafür bin ich vor Ort schneller fertig)


    Übrigens gab es im Astra G sowohl Euro 3 als auch Euro 4 Motoren. Man kann auch einen Euro 4 gegen einen Euro 3 Motor ersetzen, sofern es den in diesem Auto ab Werk gab.

    Dann zusammengefasst:
    256x24er Scheiben vorne
    260x10er Scheiben hinten
    20/3 Druckminderer
    225erBKV
    22er HBZ
    Dann hast du die C20XE Bremsanlage drin.


    Zumindest den Umbau der Bremsanlage musst du nicht abnehmen lassen:
    Fahrzeuge mit kleineren Motorleistungen wurden bei verschiedenen Fahrzeugausführungen ab Werk auch mit der Bremsanlage von einem Motor mit höherer Leistung ausgeliefert.


    Sprich: alle Teile der Bremsanlage vom C20XE einbauen und fertig.
    Ich war ja auch extra beim TÜV, und zumindest bei meinem Cabrio sind die Bremsanlagen als Variante in der ABE zum Fahrzeug (!) und muss nicht eingetragen werden.

    Nur weil es bisher beim TÜV nicht aufgefallen ist, heißt es nicht dass es erlaubt ist. Und nur weil es funktioniert heißt es nicht, dass es so stimmt.
    Wird bei einem Unfall das Fahrzeug beschlagnahmt wird alles gnadenlos auseinander genommen. Und wenn dann rauskommt, dass du die großen 256er Scheiben mit dem kleinen 200er BKV fährst hast du keinen Versicherungsschutz mehr.


    Wenn du jetzt noch hinten die 260x10 Scheiben einbaust muss ein 20/3 Minderer rein. Ebenso muss ein 225er BKV und ein 22er HBZ drin sein.


    Und nein, Scheibe hinten gab es beim F Cabrio erst beim 1.8 und nicht beim 1.6

    Vorne 256x24 Scheiben, hinten 260x10, Druckminderer 20/3? Dann ja, das ist dann die Bremsanlage vom C20XE.
    Laut meiner Liste hatte das F 1.6er Cabrio vorne 236x20 und hinten 200x45er Trommeln, das wäre dann die Bremsanlage vom C18NE. Durckminderer muss aber 40/3 sein, der im F war 45/3.
    Oder 256x24 vorne und 200x45 Trommeln hinten mit 40/3 dann sind wir wieder beim C20NE. Andere Kombinationen sind leider nicht abgedeckt.


    BKV 200 und HBZ 20? Die sind im Kadett schon drin. Es sei denn, du willst die 256er Scheiben, dann brauchst du 225 und 22.


    Der Verteiler vom Corsa C:
    90539149 564980 VERTEILER,6-WEGE,BREMSLEITUNGEN (AUSGEN. ABS)