erschreckend hoch wirkende kosten und aufwand für motoreneintragung, neue richtlinien??

  • #11

    Für meinen Combo wird die Motorumrüstung von 1.7D auf 1.4i um die 170€ kosten, weil die Leistung gleich bleibt und keine Bremsen usw. nach dem Umbau geprüft werden müssen.
    Alles andere sind ja Ausrüstungen und da sind mir auch so Zahlen vor paar Jahren von 800€ aufwärts im Kopf. Wenn du noch nen Motor nimmst mit mehr Leistung als je im Fahrzeug verbaut, dann müssen die Prüfer wirklich scharf nachdenken und das kostet Zeit und damit auch viel Geld.

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  • #12


    ebenfalls habe ich nachgefragt ob mein umbau am kadett cabrio das gleiche heute kosten würde, dies wurde mir bestätigt.




    euro4 wenn schon. davon ab, sind solche einrichtungen ja nicht nur dafür da, um zu beurteilen ob ein fahrzeug so umgebaut zulässig ist, sondern eben auch um den umbauenden dahingehend zu beraten, das sowas auch ordentlich durchgeführt wird.




    dsa ganze soll ja angeblich schon seit jahren so sein, daher halte ich das nicht für das problem, was z.b. der abgasskandal von vw losgetreten hat.




    ich weiss grad garnich, was das nu soll? ich würde dir nun zustimmen, wenn ich mit dem umgebauten wagen dort auf den platz fahr und sach: mach ma.
    dem is aber nicht so, ich habe weder den motor noch eine genaue richtung, was mit dem auto gemacht werden soll, die antwort bzgl abgasnorm wurde mir als erstes (auf meine nachfrage) beantwortet. geräuschverhalten soll ja gemessen werden (was ja direkt 500 euro kosten soll), über fahrverhalten, karosseriesteifigkeit (ich behaupte einfach mal das ein 190ps turbo ähnlich an der karosserie reisst wie ein 211 ps sauger) war von anfang bis ende kein thema. bremsanlage bestätigte mir direkt der tüv, das diese drin bleiben dürfe, da die mehrleistung nicht so gravierend wäre.


    ebenfalls war ja der hohn, das mir nach nennung der horrenden summe für den 3.2er (wo ich direkt dachte, okay... vllt liegts dran, das der motor nie in dem auto ab werk kam) gefragt habe, was denn ein kleinerer motor in der eintragung kosten würde (welcher ab werk kam). die aussage, das die kosten sich nicht gross ändern, ausser halt der aufwand der an auflagen für MICH zu kommen wird (bremsanlage, fahrwerk, abgasanlage) würde geringer.


    kurzum: die einzige möglichkeit nicht die hohe summe zu zahlen wäre den gleichen motor wieder zu verbauen (gut, dann würd eh eine eintragung unnötig)

    ...kuschelkurs is aus...

  • #13

    Die Geschichte ist einfach den meisten zu heiß. Jeder zeigt mit den Finger auf den anderen. Der schwarze Peter wird von einer Zuständigkeit zur nächsten weiter geschoben. Und um sich von vornherein den Streß vom Tisch zu halten wird einfach alles abgelehnt was nicht mit einer ABE, EWG oder einem Teilegutachten ausgeliefert wird.


    Außerdem geht es nicht nur um die Motorleistung. Ein wichtiger Faktor ist auch das Motorgewicht. Und ich denke jeder kann sich vorstellen das so ein V6 ein "paar" Kilo mehr wiegt als ein 2.0 4 Zylinder. Und dabei spielt nicht nur das statische Gewicht eine Rolle, also wenn der Motor einfach nur auf dem Boden steht, sondern eher das dynamische Gewicht. Macht einfach den Test und stellt einen Motor sachte auf dem Sandboden ab und messt mal wie tief dieser eingesunken ist und dann nehmt ihr den gleichen Motor und laßt ihn aus 2m Höhe fallen. Was meint ihr wann der Motor tiefer in den Sandboden einsinkt? Und genau das tritt auch bei fahren auf.


    F=m * a


    Da gehts dann schon beim Fahrwerk los, da es für den V6 im Astra G gar kein Fahrwerk gibt welches die entsprechenden Achslasten abdeckt (dynamische Last).

  • #14

    wie schon erwähnt, wo du nun garnicht eingehst: selbst die deutlich leichteren sauger motoren für das coupe würden für mich die gleichen kosten in die geldbörse brennen. in dem fall ist dann sogar ein umrüstkatalog seitens opel vorhanden, den mittlerweile sogar jedes i-männchen kennen dürfte. dazu kommt noch das vorallem die 1.6er und 1.8er motoren sicher deutlich leichter als der let sind, beim 2.2er bin ich mir deswegen nicht so ganz sicher...


    aber das is genau wie der bullshit, gewindefahrwerke mit teilegutachten auszuliefern, die selbst runtergeschraubt nahezu die gleiche tiefe wie seriensportfahrwerke bieten... da zahlste dann freudig 1200 euro für 30mm tiefe... :thumbdown:

    ...kuschelkurs is aus...

  • #15

    Dann sei wenigstens froh das du nicht in Hessen lebst.


    Ich hab demnächst vor an meinem C Kadett so einiges eintragen zu lassen und der Prüfer meines Vertrauens hat mich schon darauf hingewiesen dass selbst wenn er mir alles ohne schlechtes Gewissen einträgt, die tollen Behörden in Marburg und Fulda die Erteilung der Betriebserlaubnis verweigern können.


    Das würde bedeuten alles Geld was ich vorher beim TÜV bezahlt hab ist für die Katz'.

    Die Wissenschaft bemüht sich das unmögliche möglich,
    die Politik das mögliche unmöglich zu machen.

  • #16

    Manchmal frage ich mich echt, ob manche Leute überhaupt die Frage lesen. Loki hat doch auch nach Motoren gefragt, die ab Werk verbaut waren:

    Die ABE, wo diese Motoren drin stehen heißt beim Coupe: e1*98/14*0132*
    Dort stehen folgende Motoren drin:
    Z16XE 101PS
    Z16XEP 103PS
    X18XE1 115PS
    Z18XEL 115PS
    Z18XE 125PS
    Z20LET 192PS
    Z20LET 200PS
    Y22DTR 125PS
    Z22SE 147PS
    Wenn der werte Herr Ingenieur da ein Geräuschgutachten verlangt, dann soll er mal die ABE e1*98/14*0132* aufschlagen, da steht das nämlich drin.
    Und als Nächstes soll er mal den Umrüstkatalog aufschlagen (der übrigens auch vom TÜV Hessen erstellt wurde: https://www.tuev-hessen.de/con…stkatalog_2009_01_ger.pdf ), da steht nämlich zu jedem Motor auch noch die benötigte Bremsanlage und jeder weitere Rotz. Man muss nur lesen.
    (Ich persönlich bin so freundlich, und suche dem Prüfer vorher schon die richtigen Seiten raus. Er kann faul sein und muss nicht suchen, dafür bin ich vor Ort schneller fertig)


    Übrigens gab es im Astra G sowohl Euro 3 als auch Euro 4 Motoren. Man kann auch einen Euro 4 gegen einen Euro 3 Motor ersetzen, sofern es den in diesem Auto ab Werk gab.

    Grüße, Georg


    Corsa C 1.8 GSI
    Kadett E 1.6 Cabrio

  • #17

    Das stimmt, es gab sowohl Euro3, als auch Euro4 im Astra G!
    Wobei du in keinem Fall einen Euro3-Motor in einen Euro4-Astra eingetragen bekommst, da die Euro3-Motoren nur umgeschlüsselte Euro2-Motoren sind.
    Die Abgasnorm des neuen Motors darf sich ab Euro2 nicht unterhalb dieser befinden!
    Habe diesen Ärger schon durch mit nem 02er Astra G.
    Wollte von Z18XE mit Euro4 auf X18XE mit Euro3...War nicht möglich und durfte mir dann doch noch einen Z18XE besorgen...

  • #18

    danke gorgeous, genau da wollt ich auch drauf aus... davon ab das ich eher der besonnene mensch bin der 3x über eine umbaumaßnahme nachdenkt und sich vorher mehrfach absichert um am ende nich doch stress mit der eintragung zu haben.


    da die X motoren im astra das problem mit der abgasnorm haben, waren die (mit ausnahme der frage ob es nich evtl doch ginge bzgl x30) direkt vom tisch. weil hatte das soweit auch im kopf das es ohne weiteres nich geht ne karosse rückzuschlüsseln, wollte nur direkt wissen ob man da nen vergleich mit der alten variante des coupes (euro3) nehmen könnte. das war beim NEIN vom prüfer direkt vom tisch.

    ...kuschelkurs is aus...

  • #20

    Ok ich präzisiere meine Aussage:
    Die ABE e1*98/14*0132* gibt es in verschiedenen Fassungen. Am Ende kommt nochmal eine zweistellige Zahl, die diese angibt. Im Fahrzeugschein zum jeweiligen Auto kann man rauslesen, nach welcher Fassung das Auto abgenommen und zugelassen ist.
    Bei meinem Cabrio heißt das noch "mit Nachtrag", in meinem Fall E388/1 Nachtrag 4.


    Mal als Beispiel den Astra G CC, der hat die ABE e1*98/14*0086, die Fassung geht von 01 bis 23. Jetzt hast du ein Auto, das nach e1*98/14*0086*08 zugelassen ist. Verbaut ist ein Z22SE. Die passende Seite habe ich angehängt, siehe auf dieser Seite die Fußnote 2: "ab e1*98/14*0086*08". Im selben Umrüstkatalog steht auch der Motor X18XE1 mit Fußnote 1: "bis einschließlich e1*98/14*0086*08". Damit darfst du einen Z gegen einen X Motor tauschen.
    Und bevor die Frage auftaucht: das ist der neueste Umrüstkatalog, der für die Fassung 08 veröffentlich wurde, und damit immernoch gültig ist.
    Leider hängt es aber sehr stark davon ab, nach welcher Fassung, das Fahrzeug zugelassen wurde. Wie gesagt, es gibt 01 bis 23.


    Zum Coupe mit der ABE e1*98/14*0132* habe ich im Umrüstkatalog von 2009 nur die Fassungen 02 bis 15 gefunden. Laut dieser darf tatsächlich kein X Motor mehr verbaut werden, sondern nur:
    Z16XE, Z16XEP, Z18XEL, Z18XE, Z20LET, Z22SE und Y22DTR
    Bitte auch hier beim jeweiligen Motor die zugehörige Fußnote beachten, ab oder bis zu welcher Fassung der ABE das auch gilt.
    Solange man sich aber mit dem Fahrzeug im Rahmen dessen bewegt, was hier abgedruckt ist, darf der Ingenieur kein Geräuschgutachten und sonstiges Trara verlangen. Traurig genug, dass der Autofahrer dem Ingenieur seine Unterlagen erklären muss.


    Loki: könntest du dann bitte mal im Fahrzeugschein nachsehen, welche ABE genau auf dein Fahrzeug zutrifft? Dann können wir auch nachsehen, welche Motoren tatsächlich verbaubar sind.

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