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    Komm mal von Deiner Wegdrehzahl weg. Die gilt ausschliesslich für den Analogtacho des Kadett E. Du baust aber ein Astra F MID ein und musst Dich demzufolge nach den Vorgaben für den Astra richten. Bei einem Astra F z.B. mit 185/60R14 hast ein Tacho mit der Wegdrehzahl 1111 oder 1102. Nächstes Problem beim Astra F ist, daß dort andere WSFG verbaut wurden. Diese sind in den Tacho integriert und geben wieder andere Impulszahlen ab, als die Geber am Getriebe.


    Frag mich aber immer noch, warum Du noch nach dem 16er Geber suchst? Der von Dir im Netz gefundene Programmspeichercode passt nicht zum C16NZ. Du brauchst den Code 001 und damit einen 8er Geber. Bei einem C16NZ Motor im Kadett wirst damit die genaueste Anzeige im MID haben.
    Nimmst den Code 95, dann kann das MID falsch anzeigen, da die Multecs, zu denen dieser Code gehört, womöglich andere Verbrauchsdaten liefern. Zumindest muss es ja einen Grund haben, warum der C16NZ einen anderen Code hat.



    Es gibt im Astra F 2 verschiedene Versionen des Diagnosesteckers. Einmal den 16-poligen und dann denn 10-poligen. Ich vermute mal, daß mit Einführung des TECH 2 Geräts die 16-poligen Diagnosestecker im Astra F verbaut wurden, Das sollte um 1996 rum gewesen sein. Du kannst also den 10-poligen Diagnosestecker vom Kadett entsprechend belegen und nutzen.

    Was mir gerade so in den Sinn kommt:
    Beim Kurzzeitkennzeichen heisst es, das Fahrzeug muss verkehrssicher sein.


    Fahr ich ein regulär zugelassenes Fahrzeug mit einem nicht eingetragenen Teil, dann erlischt ja de facto die ABE, d.h., das Fahrzeug ist scheinbar nicht verkehrssicher.
    Im Umkehrschluss könnte man also sagen, keine Eintragung bei Kurzzeitkennzeichen > Fahrzeug nicht verkehrssicher. Oder???


    Das hier finde ich im Zusammenhang mit diesem Thread auch mehr als interessant: Feste klicken!


    Nein, nein, nein. Grundkurs Wegstreckenfrequenzgeber (WSFG):
    Am WSFG sind 3 Kabel.
    braun - Masse - wird an Massekabel angeschlossen, alternativ ans Blech
    schwarz - Zündungsplus - an schwarzes Kabel, Klemme 15
    blaurot - Datenleitung Impuls Wegstrecke geht an LCD / Bordcomputer / ggfs. Motorsteuerteil


    Du hast jetzt einen 6er Impulsgeber vebaut, bei dem schwarz und braun entsprechend angeschlossen sind. Das blaurote Kabel geht an den LCD Tacho und an Motorsteuerteil. Ergo bekommen diese jetzt 6750 Impulse pro gefahrenen Kilometer.
    Setzt Du jetzt den 16er Geber auf den 6er Geber auf, dann schliesst braun und schwarz wieder entsprechend an. Das blaurote Kabel allerdings legst ausschliesslich auf PIN 20, Stecker X20 Astra MID. Damit bekommt das MID ausschliesslich 17504 Impulse pro gefahrenen Kilometer.
    Die beiden WSFG addieren sich nicht, jeder für sich nimmt seine Impulse vom Getriebeausgang.
    Das geht ohne Probleme, hab in meinem Ascona selber eine Kombination von 6er Geber (fürs LCD) und 8er Geber (für Ascona Bordcomputer) gefahren.




    Code 095 ist nur C16LZ2, X16SZ, C16SE und X16XEL. Der C16NZ ist nicht dabei. Kann, muss aber nicht richtig anzeigen.



    Das ist kein Wunder. Kadett Bordcomputer sind nicht TECH 1 tauglich, demzufolge hat der Kadett auch keinen Anschluss für das Teil am Diagnosestecker.
    Beim Astra F befindet sich der Diagnosestecker neben dem Sicherungskasten, für das MID sind dort 2 PIN´s zuständig:
    D...Reizleitung LCD + BC -> braunrot - dient zum Fehlercode auslesen, wenn Kontakt auf Masse
    und
    G...Bidirektionale Datenleitung Multiinfodisplay, Automatik, Wegfahrsperre, Alarm, Airbag, ABS-> braunweiß - zum Programmieren



    PIN D solltest auf jeden Fall nachrüsten um evtl. Fehler auslesen zu können. Da besorg Dir einen Diagnosestecker vom Schrott, operier die PIN´s raus und dann schiebst denn da rein. PIN D muss dann an PIN 15, Stecker X20 Astra MID.
    PIN G kann am Diagnosestecker belegt sein, allerdings musst ein Kabel zum MID legen, um es programmieren zu können. PIN G muss an PIN 14, Stecker X20 Astra MID.
    Wenn die Möglichkeit hast, das MID schon vorher in einem Astra programmieren zu lassen, dann mach das so. Dann kannst Dir die Belegung des PIN´s sparen und ausserdem wird der Opelhändler sich schwertun, ein Astra F MID im Kadett zu programmieren. Glaubs mir...


    Die Glühlampenkontrolle befindet sich beim Kadett m.W. über dem Handschuhfach. Problem ist, daß die Teile gern mal defekt sind. Kannst aber in Vectra A, Astra F, Omega, Sintra schauen, das geht auch und die Steuerteile sollten an ähnlicher Position liegen.



    Da kannst mal hier schauen: Kadett E Bordcomputer bzw. hier: Astra MID nachrüsten



    In der Regel brauchen die Astra F MID´s wohl den 16er Geber. Du kannst aber den 16er Geber aber auch unabhängig vom 6er Geber verbauen, wenn der 6er Geber einen Tachowellenanschluss hat, dann kannst am 6er Geber alles beim alten lassen, schraubst nur den 16er Geber drauf und schliesst den ans MID an.
    Wenn aber den 1992er Code 001 programmieren lässt, dann hast den passenden Code für den C16NZ und kannst einen 8er Geber verwenden. Der gibt 8752 Impulse pro Kilometer ab, das MID mit Code 001 möchte 8982 Impulse pro Kilometer haben, das dürfte fast passen.



    Der elektrische Ölmeßstab ist nicht zu empfehlen. Ich würde mir den Ölwannengeber besorgen. Allerdings wird das schwer, da es nur wenige 1.6er mit Check Control geben wird. Eventuell kannst da mal beim Astra F schauen. Andere Wannen passen wohl nicht, aber vielleicht weiß da jemand mehr.


    Ich glaube kaum, daß die Kombination getestet wurde. Sie wurde allerhöchstens begutachtet. Ein Test schlägt mit mindestens 2500,- bis 3000,- Euro zu Buche. Dann hast allerdings auch eine handfeste ABE dieser Kombination.
    So hast Du (streng rechtlich gesehen) eine illegale Eintragung, weil die Anbausachen nicht in Kombination getestet wurden und somit die ABE der Einzelsachen nicht mehr gültig ist. Lies Dir den Text in den ABE´s zu Auspuff und Luftfilter einfach mal durch.


    Du bist nur auf der sicheren Seite, wenn Dein Fahrzeug den Vorgaben der StVZO entspricht. In dem die Vorgaben der Anbauteil ABE nicht eingehalten wurden, entspricht Dein Fahrzeug eben nicht der ABE und ist strenggenommen ohne Betreibserlaubnis unterwegs.
    Auch ein TÜV Prüfer kann sich nicht über die Vorgaben der StVZO hinwegsetzen.
    Und unterm Strich ist nur die Vorgabe der Polizei (= Executive) für Deine Teilnahme am Strassenverkehr verbindlich. Ein schlauer Polizist wird im Falle einer Fahrzeugüberprüfung auch dafür Sorge tragen, daß Du trotz Eintragung diesen Umbau nicht fahren wirst.


    Man kann aber sicherlich darüber diskutieren, ob eine strenge Auslegung dieser Regelung beim vorgenannten Beispiel sinnvoll ist. Gerade auch, wenn man so den ein oder anderen Motorradfahrer hört...
    Ein guter TÜV Prüfer wird Dich aber auch darauf hinweisen, daß Deine Eintragung nicht "rechtskonform" ist. Ich selber hab bei meinem alten Omega eine Tieferlegung auch nur mit der Serienbereifung eingetragen bekommen. Mit Sommerreifen hat mir der Prüfer die Eintragung nicht gemacht. Er hat mir das dann auch so erklärt, wie oben beschrieben. Und mir die Option und evtl. Probleme erläutert, die mit der Eintragung entstehen können.



    Du hast zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Eintragung vorweisen können. Ergo: nicht eingetragen. Alles weitere musst dann auf dem Rechtsweg klären. Ist doch eigentlich logisch. Wenn keine Fotos gemacht wurden kannst Glück haben, aber die Aussage eines Beamten zählt im Zweifelsfall mehr.



    Ich glaube kaum, daß es den Gesetzgeber interessiert, wie Du Deinen Motor einfährst oder wie lang Dein Umbau dauert. Im Zweifelsfall gibt es noch einen Trailer und ne Anhängerkupplung um ein Fahrzeug von A nach B zu bringen. Und den Test zur Eintragung macht die Prüfstelle.


    Fahrzeughalter und Fahrzeugführer sind für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges zuständig und haben sich vor Fahrtantritt von dieser zu überzeugen.
    Gutachten, ABE´s etc. werden generell nur an serienmäßigen Fahrzeugen erstellt. Sprich, es wird nur das einzige Teil getestet, der Rest des Fahrzeuges ist serienmäßig.
    Insofern ist die Kombination Sportluftfilter und Sportauspuffanlage nie getestet worden, ein Gutachten für diese Kombination existiert damit nicht und eine Eintragung wäre somit erstmal illegal.
    Das Problem an der Sache ist:
    - Du fährst ohne Allgemeine Betriebserlaubnis
    - Du wirst von niemanden angeschrieben, daß Dein Auto ohne ABE unterwegs ist
    - der TÜV Prüfer haftet nicht für die Eintragung
    - die StVZO gilt immer noch
    Man kann darüber streiten, ob dies sinnvoll ist, rein rechtlich gesehen ist es aber scheinbar so. Stellt sich nur die Frage, was der kontrollierende Beamte daraus macht.



    Der Gang zum Anwalt ist bei solchen Sachen immer sinnvoll. Wobei ich der Meinung bin, wenn Dein Auto stillgelegt wird, dann hat das auch seinen Grund. Wegen der Kombination Luftfilter+Sportauspuff wird keiner das Auto stilllegen. Es muss ja auch immer die Verhältnismäßigkeit gegeben sein.


    BigMcDonalds:
    Die Schuld scheint ja im obengenannten Fall eindeutig bewiesen. Fahrzeugschein nicht ausgefüllt. Zum Tatzeitpunkt keine Eintragungen.


    Bei einer Konstellation 2 gegen 2 wird natürlich den Beamten mehr Glauben geschenkt, da diese ja nicht zum persönlichen Vorteil aussagen. Hingegen wird dem Beklagten unterstellt, Schutzaussagen zu treffen um seine Unschuld zu untermauern.
    Der schlaue Beamte wird jedoch Fotos des Fahrzeugs gemacht haben und diese als Beweismittel vorlegen.


    Der Expression ist eher dem Kadett Fun gleich zu setzen, also Sondermodellstatus. Hatte die gleiche Innenausstattung, Radkappen etc.