Nun, in der Fahrschule wurde bestimmt mal was von der "Strassenverkehrszulassungsordnung", kurz StVZo, erzählt.
Hättest nur das mal kurz gegoogelt, dann hättest nach kurzem Lesen folgendes gefunden:
StVZO § 53d Nebelschlußleuchten
...
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit
einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer
Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
...
Unter StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen findest dann folgendes:
§ 53d Abs. 2 (Ausrüstung mit Nebelschlußleuchten)
ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr
kommenden Fahrzeuge anzuwenden.
Ist doch ganz einfach. Also ab 01.01.1991 ist eine Nebelschlussleuchte pflicht.