Du brauchst einen Tacho mit der Wegdrehzahl 1125, wenn mit der originalen Reifengröße unterwegs bist.
Beiträge von 242
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Ist ein LCD Tacho verbaut oder Analog?
Bei LCD läuft die MKL über den schwarzen 16poligen Stecker , hier ist die MKL auf Pin 11 hinterlegt.
Beim Analogtacho ist die MKL tatsächlich als separater Stecker am Instrumenteneinsatz verbaut.
Dann gibt es unterschiedliche Kabelfarben für die MKL. Beim Kadett E mit 20SEH Motor sollte die Kabelfarbe braunweiß ab Stecker X5 sein bis Tacho, bis zum Stecker X5 braunblau.
Später scheint die Kabelfarbe durchgängig braunblau zu sein, ohne Passage des Stecker X5.
Hier muss man auch aufs Baujahr schauen. In Deinem Fall würde ich mal den Braunweißen anschliessen und schauen, was passiert.
Bleibt ja auch die Frage, ob der ganze Spass ordentlich verkabelt wurde?
Ansonsten geht die MKL vom C20XE Motorsteuerteil Pin 22 braunblau ab, egal ob M2.5 oder M2.8. Vielleicht einfach mal durchmessen, wo der Spass ankommt. Wahlweise einfach ne Glühbirne anschliessen und auf 12 Volt Zündungsplus (Kabelfarbe schwarz) legen, dann hast erstmal grob die Infos, ob sie leuchtet und nen Fehler anzeigt.
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Omega A und Senator B lassen sich scheibar nicht vis KM-640 (= Büroklammer) auslesen. Deswegen gibts da scheinbar auch keine Leitung zum Diagnosestecker.
Zumindest laut Prüfanleitung. Keine Ahnung, ob das später nochmal geändert wurde.
Ist ja beim Ascona C auch so.
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Vom ABS Steuergerät Stecker Pin 30 auf Masse legen, dann sollte es anfange zu blinken laut Prüfanleitung.
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Hier findet sich ein Kadett mit dem wohl rarsten Motor: https://www.ebay-kleinanzeigen…-hand/2144751022-216-8827
Verbaut ist ein C18NT, gab es so in der Form wohl nur ab Frühjahr 1985 bis Herbst 1985 und wurde spätestens im Oktober 1985 vom C18NE mit 74kw/100PS abgelöst.
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Dann solltest mal im Jahr 1995 anrufen. Im D&W Katalog von 1995 findet sich doch glatt auf Anhieb ne 17 Zoll Felge. Frechheit sowas...
Und das war jetzt nur mal spontan geblättert. Ich könnte ja mal diverse Flash aus dem Zeitraum durchblättern, dann wirst mit Deiner "Kenntnis" vom Glauben abfallen...
Ansonsten habe ich geschrieben:
ZitatAlles anzeigenggfs. als Verschleissteil
Keinesfalls die Felgen als Verschleissteil definiert. Verstehendes Lesen, so wichtig. Insbesondere, wenn man auf einem hohen Ross des Wissens zu glauben sitzt.
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Lenso kann H-Kennzeichen tauglich sein, weil das Design in den 10 Jahres Zeitraum passt und Felgen ggfs. als Verschleissteil betrachtet werden. Sollte bei Federn ähnlich sein. Wenn es Federn der Marke X mit Tieferlegung Y schon im 10 Jahres Zeitraum gab, dann kann Feder Z mit der gleichen Tieferlegung aus einem späteren Zeitraum tauglich sein.
Hier wäre ja sonst bei Verschleiss oder Schaden ein Weiterbetrieb des Fahrzeuges im Istzustand nicht möglich. Das ist ja so nicht gewollt.
Ich wiederhole mich ja ungern, aber das Design entspricht den H-Richtlinien. Insofern ist unter dem Blickwinkel des Verschleisses oder aber auf Grund von Beschädigungen die Lenso im BBS Design tatsächlich wohl H-Kennzeichen konform.
Zumindest scheint das bundesweit relativ einheitlich gehändelt zu werden, da es ja einige H-Kennzeichen Autos mit Lenso gibt.
Wenn man die Logik der "Nicht H-Kennzeichen Tauglichkeit" in diesem Fall bis zu Ende bedenkt, dann dürfte jeder neue Reifen oder Kotflügel nicht H-Kennzeichen konform sein. Das ist ja so nicht gewollt.
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Wenn Du nachweisen kannst, dass jemand in den 10 Jahren nach Erstzulassung Deines Kadett 16 Zoll auf dem Kadett gefahren ist, dann sollte das ohne Probleme H-Kennzeichen tauglich sein.
Und ich geh mal ganz stark davon aus, dass ein Nachweis machbar ist. Alte Flash, D&W Katalog, da sollten sich ausreichend Kadett mit 16 Zoll finden lassen.
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Ihr habt es gut! Ich hätte bei meinem D GTE sogar das eingetragene Tuning aus den ersten 10 Jahren zurückrüsten müssen. Noch nicht mal das Radio von 91 darf drin sein. Nun steht er erstmal in der Scheune und wartet auf bessere Zeiten, ist mir so zu teuer im Unterhalt.
Die Prüfer haben von Ihren Prüforganisationen ganz unmissverständliche Vorgaben, was H-Kennzeichen tauglich ist, und was nicht. Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Radio innerhalb des 10 Jahres Zeitraum verfügbar war, dann kann es nicht abgelehnt werden.
Der Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern ist seit 2012 nicht geändert worden, insofern dürfte es auch keine Verschärfung der Richtlinien gegeben haben.
Und die Pressestellen der meisten Prüforganisationen sind hier auch sehr eindeutig:
https://www.ascona-info.de/Ascona_H_Kennzeichen.html
Lenso kann H-Kennzeichen tauglich sein, weil das Design in den 10 Jahres Zeitraum passt und Felgen ggfs. als Verschleissteil betrachtet werden. Sollte bei Federn ähnlich sein. Wenn es Federn der Marke X mit Tieferlegung Y schon im 10 Jahres Zeitraum gab, dann kann Feder Z mit der gleichen Tieferlegung aus einem späteren Zeitraum tauglich sein.
Hier wäre ja sonst bei Verschleiss oder Schaden ein Weiterbetrieb des Fahrzeuges im Istzustand nicht möglich. Das ist ja so nicht gewollt.
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Oh cool! Vielen Dank Holgi71 , das sollte genau der Code sein, der gesucht wurde.