Alles anzeigenLenso kann H-Kennzeichen tauglich sein, weil das Design in den 10 Jahres Zeitraum passt und Felgen ggfs. als Verschleissteil betrachtet werden. Sollte bei Federn ähnlich sein. Wenn es Federn der Marke X mit Tieferlegung Y schon im 10 Jahres Zeitraum gab, dann kann Feder Z mit der gleichen Tieferlegung aus einem späteren Zeitraum tauglich sein.
Hier wäre ja sonst bei Verschleiss oder Schaden ein Weiterbetrieb des Fahrzeuges im Istzustand nicht möglich. Das ist ja so nicht gewollt.
Ich wiederhole mich ja ungern, aber das Design entspricht den H-Richtlinien. Insofern ist unter dem Blickwinkel des Verschleisses oder aber auf Grund von Beschädigungen die Lenso im BBS Design tatsächlich wohl H-Kennzeichen konform.
Zumindest scheint das bundesweit relativ einheitlich gehändelt zu werden, da es ja einige H-Kennzeichen Autos mit Lenso gibt.
Wenn man die Logik der "Nicht H-Kennzeichen Tauglichkeit" in diesem Fall bis zu Ende bedenkt, dann dürfte jeder neue Reifen oder Kotflügel nicht H-Kennzeichen konform sein. Das ist ja so nicht gewollt.