Beiträge von 242

    Das stimmt nicht.
    In der Ascona C ABE 265/2 z.B. ist der Irmscher Sprint Spoilersatz aufgeführt. Aber die wenigsten Ascona C haben diesen dran.
    Die ABE gibt lediglich die Rahmenbedingungen für den Betrieb des Fahrzeuges vor (und orientiert sich dabei an der StVZO) und sagt lediglich aus, daß das Fahrzeug nach der StVZO (sowie ECE...) in Deutschland geprüft wurde und betrieben werden darf. Die NSL wird darin aufgeführt, weil es den Kadett auch mit einer NSL ab Werk gegeben hat.
    Die ABE sagt aber nicht aus, daß ein Kadett mit einer EZ bis 12.1990 eine NSL haben muss.
    In diesem Fall ist die StVZO als Gesetz ausschlaggebend und da steht es eindeutig drin, ab wann die NSL Pflicht ist.
    Und Gesetze werden in diesem Land nur von Volksvertretern geändert und nicht von Opel, der Polizei oder dem TÜV...


    Geber gibts nur bei LCD Tachos oder Bordcomputer... Bei einem Tacho mit Tachowelle gibts einen ganz ordinären Tachowellenanschluss...



    Hmmm... :denk:


    Aha. Wenn ich also irgendwo rote oder schwarze Farbe raufmache, dann ändert sich nix. Alles klar. Und die Erde ist eine Scheibe...



    Wo wohnst Du? Ich brauch noch ne neue Front...



    Na ist doch das gleiche, wie selbst angemalter Schrott. Siehe oben...



    Im Normalfall erkenn ich die Bremslichter des vor mir fahrenden. Und wenn ich nen Crash baue, dann werde ich natürlich sagen, daß der vor mir illegale Rückleuchten hatte und ich nix gesehen hab.
    Und spätestens dann wird jemand genau nachschauen. Selbstverständlich würde ich auch meiner Versicherung mitteilen, daß da einer mit illegalen Rückleuchten rumgefahren ist.
    Und der Gutachter von denen wird es natürlich meiner Versicherung bestätigen. Die werden dann die Zahlung an Dich verweigern, Dich anzeigen und womöglich auf Schadenersatz verklagen... Aber Du kannst dann ja sagen, daß 95% aller Autos... Ach lassen wir das. Bei mir springen grad alle aus dem Fenster, da muß ich hinterher, machen ja schliesslich alle...
    *greg*

    Was steht denn genau im TÜV Bericht???
    Die Strassenverkehrsordnung sagt eindeutig:


    StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen


    § 53d Abs. 2 (Ausrüstung mit Nebelschlußleuchten)
    ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden.


    Aber: Ist die NSL verbaut, dann muss die auch gehen!!!

    ...dafür zahlt dann aber Deine Versicherung, weil die ABE Deines Auto erloschen ist.
    Dann gibts auch gleich einen netten Brief von denen, wo drin steht, daß Du noch 5000,- EUR Regreß an die zurück zahlen darfst.
    Aber hey, Du hast auf jeden Fall mal coole Rückleuchten gehabt und die waren ja echt billig... :applaus: :bloed:

    Der Tacho passt nicht zu Deinem Getriebe. Zum 280er Tacho musst auch ein 6-Gang Getriebe verbauen.
    Alternativ musst mal beim Boschdienst nachfragen, die können evtl. da was einstellen...


    Und das Lustige ist: Opel hat sogar noch mehr gemacht, als nur Aufkleber... =) :