Beiträge von OlafSt

    Hi Leute,


    an meinem Kadett E-CC sind die Türen offenbar nicht mehr so 100% ausgerichtet. Es ist praktisch egal, wie das Auto steht, die Türen fallen grundsätzlich zu. Erst ein Öffnen bis zum Anschlag hilft dagegen - man braucht dann aber auch etwas mehr Platz bei so einem Dreitürer.


    Hat jemand eine Idee, wie man das abstellt ? Bin für Schubser in die passende Richtung dankbar.

    Die Reifenmarke spielt keine Rolle - das Profil der Reifen ist entscheidend. Wenn zwei verschiedene Hersteller ein identisches Profil schneiden würden, dann stünde der Montage solcher Reifen an einer Achse nichts im Wege.

    Habe die Pappe seit 1992, in dieser Zeit 1 Punkt kassiert -Rotes Blinklicht am Bahnübergang ignoriert. Werds nie wieder tun, denn im Rückspiegel sah ich den Zug vorbeidonnern - nur ein, zwei Sekunden später und ich wäre platt gewesen. Den Sheriff, der da hektisch mit dem Fähnchen gewedelt hat, hab ich übrigens glatt übersehen.


    Ansonsten drei Tickets wegen 5-8km/h zu schnell. Muß keinem mehr beweisen, das ich ein Durchzugsstarkes und recht schnelles Auto hab...


    Zum Thema Punkteabbau (hat ja keiner wirklich geantwortet):


    - Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht, sofern es keine Punkte aus Straftaten waren
    - Punkte aus Straftaten werden nach 5 Jahren gelöscht
    - Jeder neue Punkt läßt die Löschfrist für alle bisherigen Punkte neu beginnen
    - Maximale Liegefrist für Punkte sind 10 Jahre, IIRC
    - Zur Löschung von Punkten: Es gilt der Zeitpunkt der Tat, nicht des BuGeBe. Verzögerungstaktiken funktionieren also nicht mehr.


    - Bei Erreichen von 8 Punkten gibt es einen schriftlichen Hinweis aus Flensburg. Die Behörde ist dazu verpflichtet, bezahlt werden muß der Hinweis also auf jeden Fall
    - Bei 13 Punkten gibt es erneut einen Hinweis und die Option, 2 Punkte durch ein Seminar abbauen zu können.
    - Bei 16 oder 17 (bin da nicht mehr sicher) Punkten ist das Seminar Pflicht, Punkte werden dadurch auch nicht mehr abgebaut.
    - Bei 18 Punkten ist die FE weg

    So eine Versteigerung ist ein Rechtsgültiger Kaufvertrag - als hätte ich im Laden gestanden und gesagt "Kauf ich". Der Vergleich mit dem Haus hinkt, da hier der Unterschied zwischen Gebot und tatsächlichem Wert mehrere Nullen ausmacht (Verhältnismäßigkeit). Als Gegenbeispiel sei der Passatverkäufer genannt, der einen brandneuen 28K-Wagen für 18K hergeben mußte und in allen Instanzen verloren hat.


    Wie auch immer - Ich hab auch mal so einen Kandidaten gehabt: Grafikkarte ersteigert (Ti4800SE, AGP) für nen guten Preis und Freudestrahlend erwartet.


    Kommt ne EMail "hatte ne neue gekauft (FX5900), die ist abgefackelt, gebe die ersteigerte nicht her, brauchst nicht überweisen". Antwort von mir: "Rechtsgültiger Vertrag, mir doch egal, was mit der neuen Graka ist, Anwalt wird sich gern damit befassen."


    Nichtsdestotrotz - bei guten Argumenten hätte ich mich breitschlagen lassen, bin ja stets zu Kompromissen bereit.


    Seite Antwort darauf: "Gleich mit Anwalt drohen gibts ja wohl nicht, heuljammer, jetzt kann ich mein Game nicht mehr weiterentwickeln, von dem Betrag könne er sich als Schüler keine Edel-FX5900 mehr zulegen, Tränendrüsendrück, heul jammer schluchz".


    Ausgerechnet mir sowas erzählen zu wollen; erstens schreibt man nicht "mal eben" ein Game, zweitens schon gar keine 3D-Engine, drittens erst recht nicht als Schüler und viertens geht sowas auch mit ner 80% billigeren FX5200 (wenn auch nicht mit 220fps - spielt aber während der Entwicklung nun wirklich keine Rolle). Damit hatte er wirklich und endgültig verloren - IMHO war der Erlös nicht hoch genug.


    Hab nicht weiter darauf reagiert und zwei Tage später war die GraKa in der Post, leistet noch heute treue und erstaunlich gute Dienste im Rechner meines Eheweibs.


    Ergo: Meist reicht die Drohung - wenn nicht, nicht lange fackeln, ab zum Anwalt. Der Käufer hat ein Recht auf die Ware, ohne wenn und aber.

    Klassischer Fall von "Es ist nicht alles Gold, was glänzt".


    Unglaubwürdig erscheint mir das gar nicht. Solche Schl***en gibt es tatsächlich - und das auch noch ziemlich oft. Unter dem optischen Sahnehäubchen nur noch faulig-schleimige Pampe. Fatal für jeden Typen, der nur aufs Gesicht schaut, aber nicht dahinter.


    Für den Typ war das wohl seine erste und große Liebe - doch selbst, wenn nicht, sowas dann vor den Latz geknallt zu bekommen, ist hammerhart. Das er da winselt ist nur zu verständlich.


    Er hatte nun seine Lektion, die wir alle schon erteilt bekommen haben - sie dagegen wird die Rechnung noch bekommen und sie wird wesentlich teurer sein.

    "Der Laser bildet ein Plasma Gebilde" ?????????


    Viele wissen, was ein Laser ist. Hört sich ja hochtechnisch und hochgefährlich an. Muß ja gut sein.


    Was ein Plasma ist, wissen dagegen nur wenige. Wird aber vom Laser erzeugt - muß also heiß sein und heiß ist gut, wenn es ums Verbrennen geht.


    Praktisch keiner der angesprochenen Klientel weiß, wie stark ein Laser sein muß, um ein Plasma zu bilden - und welche Energie man dem Laser zuführen muß, damit er so stark ist.


    Meine Meinung: Zitat von Eduard Zimmermann. "Nepper, Schlepper, Bauernfänger".


    :ahhhh:

    Das eigentliche Problem sind nicht nur die Strafen - die sind hier in D eine Lachnummer, das wissen wir alle und härtere Strafen sind angesagt.


    Das größere Problem ist die Kontrolldichte. Ich schätze mal, das auf jede entdeckte Alkoholfahrt etwa 1000 unentdeckte kommen. Umgekehrt müßte es sein. Weiterhin wäre eine klare Regelung sehr hilfreich: Null Promille und Null Nanogramm. Basta. Für die Pfennigzähler unter uns: Es wird nur die erste Stelle nach dem Komma berücksichtigt - ist diese ungleich Null, ist man dran. Medikamente und ähnliches verursachen einen Promillegehalt von höchstens 0,1 Promille (gilt auch für die alkoholhaltigen Pralinen) - und man muß dann schon eine gewaltige Menge davon eingeworfen haben, wäre also ohnehin nicht mehr fahrtüchtig.


    Die Bußgelder einkommensabhängig zu gestalten, wäre dann der nächste Schritt - am besten so wie bei Gericht (Tagessätze, ein Tagessatz ist das Nettoeinkommen durch 30). Wenn für 0,8 Promille dann 30 Tagessätze anstehen, zahlt der Arbeitslose mit 500€ ALG eben 500€ - der Superverdiener mit 11.000€ zahlt dann eben 11.000€. Das tut beiden gleich weh, garantiert. Dann wäre eine Pauschalregel für solche Verstöße vielleicht brauchbar: >0,0 Promille = 30 TS plus 1 Monat FV. Fertig. Dann hört auch das Rechnen auf (zwei Bier = 0.3, noch eins kostet Geld aber kein FV, okay, na dann...)


    Eine gute Idee ist der Multiplikator bei mehreren Verstößen. Beim obigen Beispiel also beim zweiten Verstoß 60TS+2 Monate, beim dritten 90TS+3 Monate. Um unnötige Härten für "den Ausrutscher" zu vermeiden, gelten diese Multiplikatoren nur für in Flensburg kundige Verstöße. Das wäre fair.


    Irgendwelche sonstigen Härtefallregelungen gehören m.E. nicht in Betracht gezogen. Wer betrunken ist, geht zu Fuß oder nimmt ein Taxi - kann oder will er/sie das nicht, bleibt er/sie eben trocken. So einfach ist das. Wenn am Bußgeld oder FV die Existenz hängt, dann weiß man das vorher - kann also nicht als Argument herhalten. Einen Banktresor aufzuschweißen ist auch verboten - nur weil man keinen gefährdet hat, gibt es dafür keine Strafmilderung und das die Existenz beim Erwischtwerden böse in Gefahr ist, weiß man da auch vorher.


    Zu guter letzt gehört die Halterhaftung noch dazu, um die zahllosen Gedächtnislücken im Straßenverkehr auszumerzen. Wenn z.B. geblitzt wird, ist als erstes der Halter dran. Dieser kann entweder zahlen oder den Fahrer benennen, worauf dieser dran ist und zahlen oder den Fahrer benennen kann usw. Ich gehe jede Wette ein, das es schlagartig immer den richtigen treffen wird. Das ganze ist auch kein Denunziantentum, sondern verantwortungsvolles Handeln - es soll doch der bestraft werden, der auch der schuldige ist. Bei entsprechenden Bußgeldern hört dann auch das Strafen-Übernehmen auf.


    Wer als Halter keinen Fahrer benennen kann, hat Pech - er hat dann ohnehin grob fahrlässig gehandelt. Und wer zweifelsfrei nachweisen kann, das er zur Tatzeit im Krankenhaus an der Herz-Lungen-Maschine hing oder im Flugzeug nach Thailand saß, geht natürlich straffrei aus - nur für die Pfennigzähler unter uns.


    Summa summarum:


    Die Null-Promille-Grenze funktioniert prima in etlichen Staaten Europas, die Einkommensabhängigen Bußgelder funktionieren prima in Skandinavien und der Schweiz, die Halterhaftung funktioniert prima z.B. in Österreich. Warum nicht das beste aus allem herauspicken und ein Bündel daraus schnüren ? Das wäre ein intelligenter Vorschlag gewesen, der auch den ADAC zufriedenstellen dürfte.

    Och Leute, so schwer ist das doch nun auch nicht:


    Stromkreis: +12V -> Widerstand -> LED -> Masse


    Vereinfacht dargestellt fällt an der LED ihre Nennspannung ab (1,6V bei roten bis 3,6V bei blauen LED). Nicht mehr, nicht weniger. Da die LED dann einen Widerstand von praktisch Null Ohm hat (eine LED hat keinen konstanten Widerstand !), wäre der Stromkreis ohne den Widerstand ein Kurzschluß und die LED würde augenblicklich sterben.


    Der Widerstand davor begrenzt den fließenden Strom. Da ultrahelle LED in der Regel 20mA an Strom für maximale Leuchtkraft bei normaler Lebensdauer benötigen, muß der Widerstand entsprechend groß sein.


    Man rechnet also mit z.B. blauen LED: (U0-ULed) / ILed. Macht also: (12V - 3,6V) / 20mA = 420 Ohm. Das ist der ideale Widerstandswert in diesem Stromkreis.


    Da an der LED nur 3,6V abfallen, der Rest der 12V aber auch irgendwo bleiben müssen (die Kabel vernachlässigen wir jetzt mal), bleibt nur der Widerstand übrig. An ihm fallen also die restlichen 8,4V ab. Da durch ihn dieselben 20mA fließen wie durch die LED (wo sonst sollte der Strom auch lang fließen), wird er warm - die überzählige Spannung wird verheizt. Wir rechnen P=U*I, 8,4V * 20mA = 0,168W. Die handelsüblichen Widerstände halten maximal 250mW (1/4 Watt) aus, der Widerstand ist also nicht überlastet, wird aber recht warm.


    Im Auto ist das etwas komplizierter, da man 12V nur bei nicht laufendem Motor hat. Liefert die LiMa Strom, steigt die Bordnetzspannung auf idealerweise ~14,4V.


    Die LED stört das nicht wesentlich - nach wie vor fallen an ihr 3,6V ab. Für den Widerstand sieht das aber anders aus: I=U/R, (14,4V-3,6V) / 420 Ohm macht plötzlich ~26mA - die LED leuchtet vielleicht ein wenig heller, verliert aber auf jeden Fall an Lebensdauer. Zeitgleich ändert sich die Leistung, die der Widerstand aushalten muß: P=U*I, (14,4-3,6) * 26mA -> 280mW. Der Widerstand würde knallheiß werden und ganz langsam vor sich hin sterben - er verliert zusehends an Widerstand, was den Strom zusehends erhöht und irgendwann die LED zerstört. Nun wissen wir auch, warum für KFZ-LED-Einbauten mit blauen LED immer 560Ohm-Widerstände benutzt werden, aber nie 420 Ohm.


    Was bei einem defekten Laderegler passiert, der die Bordspannung auf 16V steigen läßt, kann man sich spaßenshalber selbst ausrechnen...


    Zur eigentlichen Frage:


    Bei 100 LED haben wir 100*20mA Strom, ergo 2 Ampere - wenn alle LED parallel geschaltet sind. Die einzelnen Sofitten und KK gönnen sich, wie schon errechnet, etwa 400mA (mal ein dutzend solcher Verbraucher angenommen, also 1,8A). Wir haben also bummelige 4A Strom, die mit 10A abgesichert sind. Ich sehe da kein Problem, im Gegenteil. Da ist noch Luft bis 8A :D