Bezüglich der Größe stimme ich zu. Aufgezogen werden dürfen nur die im Fahrzeugschein angegebenen Reifengrößen, in einigen Fällen sind unterschiedliche Größen vorne/hinten angegeben, aber stets gilt: gleiche Größen auf einer Achse. Ein Mischbetrieb Sommer/Winter ist unzulässig, ebenso eine Mixtur aus Alu- und Stahlfelgen. Alles andere aber ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Vorgeschrieben ist, das alle montierten Reifen einen SpeedIndex haben, der größer oder gleich der angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist. Bei VMax=190km/h ist also T das Minimum, aber auch H, Y, ZR usw. sind okay - auch gemischt. Bindend ist die Angabe im Fahrzeugschein/brief, nicht das, was Tacho oder GPS anzeigen.
Ausnahme hiervon sind Winterreifen: Hier ist ein niedrigerer SpeedIndex als die zHG-Angabe im FZ-Schein erlaubt - aber ausschließlich nur bei Winterreifen und es ist ein entsprechender Hinweis gut sichtbar im Sichtfeld des Fahrers anzubringen.
Vorgeschrieben ist außerdem, das der LastIndex der Reifen dem zulässigen Gesamtgewicht (nicht Leergewicht) des Fahrzeugs entspricht. Drunter darf er auf keinen Fall sein, drüber dagegen schon. Bei zGG=1600kg ist also 88 Pflicht, darf auch 90, 92 oder höher sein.
Die Herstellerbindung ist inzwischen überholt und bleibt unbeachtlich. Weiterhin gebietet der gesunde Autofahrerverstand, das man keine 4 verschiedenen Profilschnitte fährt - ansonsten erlebt man schneller mehr Überraschungen, als einem lieb ist