Belastungkennziffer auf Reifen

  • #1

    hi,


    müssen alle 4 reifen die gleiche belastungskennziffer haben oder reicht es wenn sie die max achslast aushalten aber von der ziffer unterschiedlich sind.


    MfG L-man

  • #2

    wie bei allem rund um die reifen gilt auch hier :achsweise gleiche daten
    ergibt sich eigentlich schon daraus, das man gleichen hersteller, modell und größe an einer achse haben muss

    Neid ist die deutsche Form von Anerkennung


    Bayern ist Premiumdeutschland!!


    No Fuckin Mainstream

  • #4


    Öhm nööö.. Das war einmal. Es wird empfohlen mindestens pro Achse die gleichen Reifen zu fahren (Hersteller, Modell, Größe).


    Modell: nein
    Hersteller: nein
    Größe: ja


    bezieht sich alles auf "pro Achse".


    Der Tragfähigkeitsindex muss allerdings passend zu den eingetragenen Daten sein. Du kannst nun nicht meinen, 2 Indexe zu addieren und dann auf die Achslast zu kommen, so nach dem Motto 99+1 ergibt ja auch 100 :)


    Gruß
    Chris

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    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #5

    wat denn ??? nicht mehr???
    noch ein grund mehr, angst auf der straße zu haben ...
    unterschiedliche hersteller und modelle auf einer achse ....puhhh, dann viel spass bei regen 8o 8o

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    No Fuckin Mainstream

  • #6

    Bezüglich der Größe stimme ich zu. Aufgezogen werden dürfen nur die im Fahrzeugschein angegebenen Reifengrößen, in einigen Fällen sind unterschiedliche Größen vorne/hinten angegeben, aber stets gilt: gleiche Größen auf einer Achse. Ein Mischbetrieb Sommer/Winter ist unzulässig, ebenso eine Mixtur aus Alu- und Stahlfelgen. Alles andere aber ist nicht zwingend vorgeschrieben.


    Vorgeschrieben ist, das alle montierten Reifen einen SpeedIndex haben, der größer oder gleich der angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist. Bei VMax=190km/h ist also T das Minimum, aber auch H, Y, ZR usw. sind okay - auch gemischt. Bindend ist die Angabe im Fahrzeugschein/brief, nicht das, was Tacho oder GPS anzeigen.


    Ausnahme hiervon sind Winterreifen: Hier ist ein niedrigerer SpeedIndex als die zHG-Angabe im FZ-Schein erlaubt - aber ausschließlich nur bei Winterreifen und es ist ein entsprechender Hinweis gut sichtbar im Sichtfeld des Fahrers anzubringen.


    Vorgeschrieben ist außerdem, das der LastIndex der Reifen dem zulässigen Gesamtgewicht (nicht Leergewicht) des Fahrzeugs entspricht. Drunter darf er auf keinen Fall sein, drüber dagegen schon. Bei zGG=1600kg ist also 88 Pflicht, darf auch 90, 92 oder höher sein.


    Die Herstellerbindung ist inzwischen überholt und bleibt unbeachtlich. Weiterhin gebietet der gesunde Autofahrerverstand, das man keine 4 verschiedenen Profilschnitte fährt - ansonsten erlebt man schneller mehr Überraschungen, als einem lieb ist ;)

  • #8

    also darfst du 4 reifen fahre die dieselbe größe haben (breite, querschnitt, geschwindigkeitsindex), die aber unterschiedliche traglasten haben solange sie min. dem im fahrzeugschein angegebenen werten entsprechen? sehe ich das richtig

  • Hey,

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