Beiträge von OlafSt

    Kenne ich, ist meiner Frau mit ihrem E-CC passiert.


    Die LiMa war auf dem Ende, lieferte einfach nicht mehr genug Spannung, um die Verbraucher zu versorgen und die Batterie zu laden - aber genug, um die Batterieleuchte im Cockpit nicht aufleuchten zu lassen.

    Ich glaube, du hast dasselbe Problem wie alle anderen europäischen Fahrer, die kleiner als das Gardemaß 1,77m sind. Meine Frau mit ihren 1,63 gehört dazu und sitzt wie in einem Nascar-Rennwagen direkt am Lenkrad.


    Viel weiterhelfen kann ich dir nicht, außer: Die Kupplung muß nun wirklich nicht bis zum Bodenblech durchgetreten werden. Sie muß sauber trennen, das reicht.


    Aber diese Tatsache verschafft Dir vielleicht die paar entscheidenden cm, damit du (wie du so schön formuliert hast) auch oberhalb des Lenkrades zu sehen bist :totlach:

    Zunächst einmal sind wir hier auf einer Landstraße, keiner Autobahn. Damit entfällt die Regel "+20km/h schneller als der andere", die ist für die Elefantenrennen auf der AB gedacht. Weiterhin gibt es eine Regel "5% schneller oder langsamer ist ok" nirgendwo.


    Ansonsten besagt das Tempo-100-Schild nur, das hier maximal 100km/h gefahren werden dürfen (auch beim Überholen !) - nicht müssen. Die Geschwindigkeit ist den Sicht-, Straßen- und Verkehrsverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anzupassen. Ergo sind auch 70km/h durchaus legitim.


    Ganz entscheidend ist IMHO, das der Überholte hier eine der Todsünden im Straßenverkehr begangen hat: Er hat weiter Gas gegeben, obwohl ihn jemand überholte. Dies ist ein Lupenreiner §315c. Das der Überholer evtl. schon vor dem 100-Schild schneller als erlaubt war, hat ihn nicht zu interessieren.


    Dennoch wird hier wird wohl eine Teilschuld für den Überholer angenommen: Denn, wenn ich beim überholen bei 100km/h angekommen bin und nicht vorbeikomme, muß ich das Manöver abbrechen - weiter beschleunigen und den Gegenverkehr gefährden bringt einen nur selbst in 315c-Gefahr (worauf hier offenbar auch spekuliert wird).


    Der dicke Brocken gehört IMHO auf jeden Fall dem Überholten, denn sein 315c ist für den Unfall ursächlich, nicht der Gegenverkehr, nicht der technische Zustand der verunfallten Fahrzeuge, nicht das fahrerische Können der Fahrer und auch nicht die überhöhte Geschwindigkeit vor dem Überholmanöver.


    Mein Tip: Anwalt für Verkehrsrecht. Auf eigene Faust wirst du nur fertiggemacht.

    Dazu gibts inzwischen eine einfache Regel: Zum Überholen muß man eine deutliche Geschwindigkeitsdifferenz aufbauen. Gerichtsurteile legen 20-25 km/h an und nein, sie gilt nicht nur auf AB und nichtnur für LKW.


    Nun... Bei 95 km/h eine Differenz von 20km/h zu erreichen bedeutet: Beschleunigen auf 115km/h. Das ist aber oberhalb der zHg von 100 - und schon darf man nicht mehr überholen. So simpel ist das ;)


    Auch wenns schwerfällt, du mußt dann halt dahinterbleiben. Die 5 km/h machen den Kohl auch nicht mehr fett.


    Nichtsdestotrotz: Beschleunigen, wenn man überholt wird ist eine der Todsünden im Straßenverkehr und wird regelmäßig als §315c (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) gewertet - und dafür gibts in der Regel 6 Monate FE-Entzug plus 10~20 TS Geldstrafe. Wenn die Beifahrerin als Zeuge aussagt, könnte es gut sein, das dem anderen die Schuld zugestanden wird.

    Solche Geschichten sind mit ein Grund, warum ich an Bremsen nur höchst ungern beigehe und das alles nochmals von einer Werkstatt begucken lasse... Wie auch immer.


    Als Unfallverursacher gibts ohnehin keinen Cent. Viel entscheidender ist aber: Wegen der vermurksten Bremsen bist du ohne BE herumgefahren (das allein gibt 50€ und 3 Punkte als Belohnung). Dadurch ist auch die Versicherung völlig Leistungsfrei. Eigenschaden zahlst du also selbst.


    Natürlich wird die Versicherung alle Fremdschäden bezahlen, keine Frage. Aber bis maximal 5000€ wird sie alles von Dir zurückfordern. Regreß nennt sich das - und früher gab es diese 5000€-Grenze nicht, da war die gesamte Summe fällig. Nur für den Fall, das jemand aufjammert "mein Gott, das ruiniert mich" :D