Beiträge von OlafSt

    In so einer Situation die Nerven zu behalten ist keine einfache Sache.


    Wenn man sie behält, dann einfach ein Stück zurücksetzen, Knöpfe runter das keiner in den Wagen reinkommt, Nummernschild notieren und zur nächsten Polizeiwache. Auch wenns schwerfällt: Unbedingt die eine oder andere Beule im Auto hinnehmen (Beweismittel).


    Anzeige wegen §315c erstatten, der ja nun Lupenrein ist.


    Keine Sorge wegen "Aussage gegen Aussage". Das ist ein Ammenmärchen. Wenn die pubertierenden Deppen auch noch landläufig bekannt sind, stehen die Chancen gut, das die beiden längere Zeit von der Straße weg sind (FE-Entzug ist mind. 6 Monate, bei diesem Verhalten wird ne MPU ziemlich sicher kommen).


    Solche Typen gehören von der Straße. Es ist absolut kein Denunziantentum, die Straßen sicherer zu machen.

    Ich kann dir nur zustimmen. WIR lassen uns doch den ganzen Irrsinn GEFALLEN, indem keine Sau mehr wählt und auch keine Sau mehr protestiert gegen die nächste Steuererhöhungsarie.


    Wir kriegen, was wir anhand unserer Aktivitäten verdienen.

    Leute, lest doch mal das Foliatec-Gutachten bzw. die Zulassung der Nobelkarossen !


    Deren "UBB" sind als "Ausstiegshilfen" deklariert und UNTER DER TÜR angebracht. Ist die Tür zu, haben die Leuchten keinerlei Außenwirkung mehr und sind auch nicht von außen zugänglich. Folglich ist auch ein Schalter innen vollkommen überflüssig.


    Nur so sind solche Dinger eintragungsfähig. Jede Form von Sichtbarkeit bei geschlossener Tür oder Außenwirkung wird nicht mehr eingetragen bzw. wird als Gefälligkeitseintragung angesehen - die bekanntlich im Augenblick des Erkennens als solche keine Wirkung mehr hat.

    Das ist bestimmt keine Ladestromaufnahme, was da angegeben ist - das dürfte eher die maximale Stromentnahme sein...


    Ladestrom (in A) bei Bleiakkus ist Kapazität (in Ah)/10. Ladeschlußspannung sollte bei 13,8V liegen.

    Eigentlich mit gar keiner... Anstelle "Laderegler" wäre "Spannungsregler" der besser geeignete Ausdruck - aber hat sich halt so eingebürgert.


    Tatäschlich ist das Teil nix anderes als ein Spannungsregler - macht aus den 380V der LiMa so ungefähr 14V. 14Volt deshlab, weil man zum Laden eines Akkus eine höhrere Spannung benötigt, als die Nennspannung des Akkus. Ergo, bei Bleiakkus mit 12V eben 14V.

    Greetings back to South Africa and welcome here ! The spoken language here is German, just for your information ;) I'm sure we can help you anyway, there are surely some people here who can speak English :]

    1) Hintere Scheiben können problemlos getönt werden. Wie du das machst, ist dein Problem - bedenke aber, das man jede noch so kleine ungenauigkeit sofort sieht. Ich würds beim Profi machen lassen, weiterhin würde ich Folie empfehlen - unter Umständen möchte man mal die Tönung raushaben (Farbe wechseln z.B.), was bei gefluteten Scheiben schwierig bis unmöglich ist.


    Wird die Heckscheibe undurchsichtig, ist ein zweiter Außenspiegel Pflicht.


    Die vorderen Seitenscheiben und Windschutzscheibe dürfen bis allerhöchstens 30% getönt werden. Dumm nur, das diese Scheiben vom Werk aus bereits 30% getönt sind. Jede weitere Abdunkelung ist unzulässig bzw. erfordert sehr teure Ausnahmegenehmigungen.


    2) Die Papiere sind der Nachweis dafür, das die Felgen etc. zulässig sind. Es besteht hier eine Mitführpflicht, ebenso wie bei Führerschein und FZ-Schein (Kopie ist nicht zulässig !). Ohne die ABE-Papiere bekommst du bestenfalls ne Mängelkarte, schlimmstenfalls 50€/3P. aufgedrückt - die dann per Anwalt wieder teuer zurückgedrängt werden müssen.


    Das ganze in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen kostet ein paar Euros und befreit von der Zettelwirtschaft.

    Ich kann mir nur vorstellen, das der TÜVler bei den abgeklebten NSW schlicht nicht hinter das Klebeband geschaut hat.


    In der STVZO steht ganz eindeutig, das angebrachte Beleuchtungseinrichtungen funktionieren müssen.
    Diese Regelung macht es z.B. der UBB-Fraktion glücklicherweise unmöglich, einfach die Kabel zur KLK rauszureißen und dann mit nem TÜV-Siegel vom Hof zu rollen.


    Wenn also Nebler verbaut, dann auch anklemmen (sonst geringer Mangel). Veränderungen am Scheinwerfer führen regelmäßig zum Erlöschen der BE - ich würde aber mit dem TÜVler mal quatschen, ob er das nicht doch abnimmt. Sofern am Abstrahlverhalten und der Intensität nichts verändert wurde, ist das sicherlich Abnahmefähig.

    Nun, so schrecklich ist es nun auch wieder nicht.


    Es ist problemlos nachweisbar, ob eine Glühbirne zum Zeitpunkt der Zerstörung leuchtete oder nicht. Ebenso läßt sich feststellen, ob sie zum Unfallzeitpunkt bereits defekt war oder nicht. Alle diese Fälle lassen sich am Glühfaden erkennen.


    Tja... Und wer keinen Glühfaden hat, weil unzulässige LED eingebaut waren, braucht anschließend nicht weinen, wenns teuer wird.


    Was die Frage nach "einfach abnehmen lassen beim TÜV" angeht: Bei den heutigen LED-Scheinwerfern ist der ganze Scheinwerfer in seiner Form zugelassen. Dort nun Glühbirnen einzubauen wäre eine erloschene BE.


    Einen umgerüsteten Scheinwerfer oder Rücklicht abnehmen zu lassen, dürfte das Jahreseinkommen vieler Mitleser hier sprengen - meines inklusive (Lichttechnische Gutachen, Bruchtechnische Gutachten etcpp).