ZitatAlles anzeigenOriginal von STUFE GSI
Was is das denn für ein Blödsin ????
Sobalt eine Gasanlage Ordnungsgemäß eingebeut ist Trägt die jeder Tüv ein.
Dies bezieht sich auf Ordnugsgemäß und nicht auf 0815 einbauten.
Das die eingetragen werden bezweifelt auch keiner, nur müssten dort noch mehr Sachen eingetragen werden, was aber bis jetzt noch keiner macht. Wenn du einen Gastank im Auto hast, dann musst du dich an die Auflagen der GGVSE halten, sowohl von seiten des Fahrzeuges, also auch des Fahrers. Was bedeutet, das Auto müsste Gefahrgutwarntafeln haben, du brauchst 2 Feuerlöscher mit mind. 5kg usw. Nachzulesen ist das Ganze unter http://www.ggvse.de . Weiterhin braucht der Fahrer einen gültigen ADR Schein, Unterweisungen, Weiterbildungen etc.
Bestes Beispiel wären ja die NOS Anlagen in diversen Autos. Wenn die Polizei dich damit erwischt, dann bekommst du eine Anzeige wegen "Transport von Gefahrgut ohne Genehmigung", nicht wegen erloschener BE des Fahrzeuges.
Als nächstes Beispiel könnte man den Transport von Gas-/ Sauerstofflaschen zum schweißen nennen, die dürfen auch nicht ohne weiteres im Privat PKW transportiert werden.
Davon gibt es sicher noch viel mehr Beispiele, aber das würde hier sicher den Rahmen sprengen. Dabei kommt es nämlich auch noch auf die Gefahrgutklasse des Gases an usw.