mein unfall - ein streitfall

  • #11

    Denke ich auch, weil einfach jeder am Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzten Zone beschleunigt, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern ...und wenn man schon mit 100 in einer 70er Zone unterwegs ist, dann kann man sich auch einmal mit dem Überholvorgang verschätzen und auch nicht einschätzen, wie weit der Gegenverkehr nun wirklich entfernt ist... hinzu kommt, dass man immer bedenken sollte, dass man einen Überholvorgang abrechen sollte, wenn man merkt, dass man nicht vorbeikommt und nicht darauf hoffen, dass der zu überholende abbremst um einen hineinzulassen...und da sich hier ja sogar der Wagen irgendwie gedreht hat, muss da jemand schon sehr stark abgebremst haben, weil doch plötzlich etwas von vorne kam... :D

    Kalle J , der Zuverlässige

  • #12

    Zunächst einmal sind wir hier auf einer Landstraße, keiner Autobahn. Damit entfällt die Regel "+20km/h schneller als der andere", die ist für die Elefantenrennen auf der AB gedacht. Weiterhin gibt es eine Regel "5% schneller oder langsamer ist ok" nirgendwo.


    Ansonsten besagt das Tempo-100-Schild nur, das hier maximal 100km/h gefahren werden dürfen (auch beim Überholen !) - nicht müssen. Die Geschwindigkeit ist den Sicht-, Straßen- und Verkehrsverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anzupassen. Ergo sind auch 70km/h durchaus legitim.


    Ganz entscheidend ist IMHO, das der Überholte hier eine der Todsünden im Straßenverkehr begangen hat: Er hat weiter Gas gegeben, obwohl ihn jemand überholte. Dies ist ein Lupenreiner §315c. Das der Überholer evtl. schon vor dem 100-Schild schneller als erlaubt war, hat ihn nicht zu interessieren.


    Dennoch wird hier wird wohl eine Teilschuld für den Überholer angenommen: Denn, wenn ich beim überholen bei 100km/h angekommen bin und nicht vorbeikomme, muß ich das Manöver abbrechen - weiter beschleunigen und den Gegenverkehr gefährden bringt einen nur selbst in 315c-Gefahr (worauf hier offenbar auch spekuliert wird).


    Der dicke Brocken gehört IMHO auf jeden Fall dem Überholten, denn sein 315c ist für den Unfall ursächlich, nicht der Gegenverkehr, nicht der technische Zustand der verunfallten Fahrzeuge, nicht das fahrerische Können der Fahrer und auch nicht die überhöhte Geschwindigkeit vor dem Überholmanöver.


    Mein Tip: Anwalt für Verkehrsrecht. Auf eigene Faust wirst du nur fertiggemacht.

  • #13

    Fast genauso eine Situation hatte ich auch mal:


    Ortschaft - Vor mir einer, hinter mir n Streifenwagen.


    Wir raus aus der Ortschaft, nach ca. 500 Metern fuhr der vor mir immernoch 50. Ich raus zu Überholen, war ja genug platz da. Als ich neben meinem vordermann war gab der Gas. Auf einmal bog dann auch noch einer aus ner Seitenstraße ein und ich musste Anker werfen um den nicht wieder in die Seitenstraße zurück zu drücken.


    Als es von vorne wieder frei war, zog der Streifenwagen raus und hielt mich und den Vordermann an.


    Bei mir gab es nur ne Fahrzeugkontrolle. Der Vordermann erhielt eine Strafanzeige wegen Gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr. Ich muss aber noch dazu sagen, dass der so dämlich war und vor zu dem Polizisten auch noch den Spruch "Ich lass mich doch nicht von nem Opel überholen" abgelassen hat.


    Daher ist der Überholte aus rechtlicher Sicht eindeutig und sogar zu 100 % Schuld an dem Unfall.


    Nur musst Du dich auch fragen lassen, wie es Möglich ist, dass Dein Fahrzeug bei Bremsen ausbrechen kann.

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

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