Schmitti, hat recht.
Eine Entscheidung ist schon längst gefallen.
Neuerungen Kurzzeitkennzeichen ab 01.04.2015
Auszug:
Fahrten ohne HU sind nach wie vor möglich
bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat (inkl. Rückfahrt)
zur unmittelbaren Beseitigung festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk (inkl. Rückfahrt) Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als VU (verkehrsunsicher) eingestuft wurden!
Weitere Infos sind hier zu lesen: Klick mich.