Beiträge von chris_ocl

    @kadett_caravan:


    Ganz ehrlich: Deine Signatur passt leider gar nicht zu dem Text, den du da geschrieben hast. Wenn deine Signatur deine Einstellung zum Autofahren (OPEL fahren !) ist, solltest du vielleicht noch ein paar Monate mehr nachdenken...


    Gruß
    Chris


    PS: einige Satzzeichen würden auch nicht schaden. Man kann den Text ja kaum lesen....


    dann war es weder eine Gr.N, noch eine Gr.A und vor allem keine Supersprint Wettbewerbsanlage, sondern ein "normler" Sport ESD... Die sind natürlich nicht sonderlich laut...


    Bei den Wettbewerbsanlagen sieht das schon anders aus und da gibt es auch keine Endrohrvarianten, weil die Anlagen sonst nicht mehr für die Gruppen im Motorsport zugelassen wären.


    Aber zum Thema: Dreh und Angelpunkt bleibt erstmal die Standgeräuschmessung, die im Rahmen bleiben muss, damit das ganze legal eingetragen wird...


    Gruß
    Chris

    Eingetragen bekommt man sowas schon. Die Standgeräuschmessung ist dabei sogar uninteressant, auch wenn die TÜV Prüfer diese vornehmen. Entscheidend ist die Fahrgeräuschprüfung. Diese Fahrwerte dürfen nicht von den originalen im Fahrzeugbrief abweichen. So eine Prüfung ist leider nur sehr teuer (damals war auf jeden Fall mind. 150,- DM fällig, egal ob bestehen oder nicht..).


    Normalerweise geht das so: Standgeräuschprüfung. Liegt diese im Rahmen, dann wird davon ausgegangen, dass die Fahrgeräusche nicht abweichen und damit wird auf die Prüfung verzichtet. Am besten wäre es bei so einer Anlage aber noch, wenn der TÜVler die Standgeräuschwerte anhebt. Dann sind die grün/weissen meist zufrieden. (siehe mein alter Fahrzeugbrief: http://www.opel-club-langenhag…ges/briefkopie-kadett.jpg ).


    Entscheidend für so eine Einzelabnahme ist übrigens auch die Begründung. Einfach nur: Will keinen MSD haben, reicht da eigentlich nicht. Bei mir war es immer der Grund des zu tiefen MSD. Hat mit der Briefkopie insgesamt 4mal geklappt das bei verschiedenen TÜVs eintragen zu lassen.


    Übrigens kann ich mir nicht vorstellen, dass die Gr.A von Supersprint (die Wettbewerbsanalage) unter dem NE keinen Klang bringt. Die Gr.N war beim 1.6er schon auf 94 Phon (meine alte Ausführung brachte 90 Phon)


    Gruß
    Chris

    Slow: nein, direkt in der Mitte darf sie noch sein, aber von da aus nur nach links weg (also zur Fahrbahnmitte) sofern nur 1 NSL benutzt wird.


    Bei 2 NSL dürfen die natürlich rechts und links sein..


    Eine Mindesthöhe ist noch vorgeschrieben, da sollte man mit tiefergelegten Fahrzeugen mal als erstes nachsehen. Bei meinen HUs meinte der TÜV Mann immer, er müsse das kontrollieren...


    Gruß
    Chris

    ansonsten die Original Hella Leuchte für die dunklen Rückleuchten unter die Stossstange.... musst nur gucken, dass die in der Höhe noch passt (mindestmass)


    Eigentlich sollte die NSL bei den Hella Leuchten dabei gewesen sein... Naja, die gibs jedenfalls auch einzeln (hab noch eine im Keller liegen, wenn von interesse... gegen Portokosten)


    Gruß
    Chris

    Oha, der Text ist aber wirklich sehr unsauber geschrieben und zudem ist das Bild auch noch "geliehen", also muss ja nicht alles im Bild zu erkennen sein (hätte man dann auch ohne Bild machen können).


    Zum Digi Cockpit: ein GSI hat nicht Zwangsweise ein Digi drin. Von einem DIGI sprichst du nicht. Das Cockpit als solches ist definitiv Auslegungssache, aber im Zweifel kann da ja auch ein Analog/Drehzzahlmesser Cockpit rein ! Ein Digi würd ich da auch nicht beilegen, auch wenn er damit jetzt spekuliert...


    Echt eine schwierige Sache. Der Text war da leider etwas zu ungenau, zu wenig spezifiziert...


    Gruß
    Chris

    Mal der Auszug aus der aktuellen


    Arbeitsanweisung_Endfassung vom 30.11.2001 (gültig für die neueren Prüfungen ab 1.1.2002)


    2.3
    ÄNDERUNGSABNAHMEN UNTER VERWENDUNG VON
    „PRÜFZEUGNISSEN“ IN ELEKTRONISCHER FORM
    - Die Anerkennung von auf elektronischen Medien abgespeicherten
    „Prüfzeugnissen“ ist unumgänglich und entspricht dem Zug der Zeit.
    - Im Zweifelsfalle muss der aaSoP/PI die vorgelegten „Prüfzeugnisse“
    mit einer Datenbank abgleichen, in der die vom KBA erteilten Teilegenehmigungen
    und von den Technischen Diensten erstellten Teilegutachten
    zentral erfasst werden.
    - Bei vorgeschriebener Mitführpflicht der „Prüfzeugnisse“ ist die Darstellung
    des Inhalts auf elektronischen Datenträgern allein nicht ausreichend.
    In diesem Fall ist immer der entsprechende Ausdruck oder
    das Originaldokument mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.



    ---


    Demnach sollten Kopien erstmal kein Problem darstellen. Theoretisch könnte man also die Gutachten auch auf CD kopieren und die CD mitnehmen....


    Wer die Arbeitsanweisung als PDF haben will, schicke mir eine email. Die Arbeitsanweisung ist "Verbindliche Arbeitsanweisung
    der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten
    Überwachungsorganisationen und Technischen
    Prüfstellen"


    Gruß
    Chris


    also mein Frisco hatte das F13 Sportgetriebe drin (beim 1.6er Frisco)...


    Das F16 ist eigentlich für 1.8 und 2.0 und benötigt eigentlich auch die großen Antriebswellen und ergo damit die großen Federbeine....


    Gruß
    Chris