ZitatAlles anzeigenOriginal von Kiwi2000
Man darf nur eine NSL haben und die muss halt hinten auf der Mitte oder links davon montiert sein.
Dabei hab ich oben schon den Link zur StVZO geschrieben:
§53d
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Nix ist mit "darf nur eine NSL haben"...
Gruß
Chris