also solch "Rost-Karren" gibs natürlich auch in Deutschland
Schöne Autos aber auch...
Mai Käfer Treffen 2003: http://www.ckworks.de/view_alb…bumName=kaefer2003&page=6
Gruß
Chris
also solch "Rost-Karren" gibs natürlich auch in Deutschland
Schöne Autos aber auch...
Mai Käfer Treffen 2003: http://www.ckworks.de/view_alb…bumName=kaefer2003&page=6
Gruß
Chris
Hi,
weihen wir das neue Board mal ein
Kann mir jemand sagen, wo bei der Vauxhall Chevette (englische Kadett C) die Fahrgestellnummer normalerweise ist ?
Unter dem Beifahrersitz wie beim Kadett C oder gibt es eine andere Stelle ?
Ich meine die eingeschlagene Nummer, nicht das Typenschild
Gruß
Chris
.. da können wir ja bald ein Buch von machen
Klasse technische Zeichnungen...
@opel-dreams: diese Schweisstechnik sollte man aber eigentlich kennen, wenn man etwas Schweisserfahrung hat.
Ich hab so langsam das Gefühl, du solltest das doch lieber machen lassen oder dir vor Ort das mal genau zeigen lassen. Ein Schweisslehrgang (muss ja kein Schweissschein sein) wäre sicherlich auch nicht so schlecht (wer immer den auch macht).
Gruß
Chris
ähm ja... bis 8000 mein ich, bzw. ohne roten Bereich...
hmm.. Ich frag morgen mal einen Clubkameraden ob er den 16V Tacho noch hat.. Dann mach ich ein Foto von dem Ding
Gruß
Chris
sieht genauso aus, wie der analoge Tacho mit Drehzahlmesser vom Frisco/GT. Allerdings ab Baujahr 89/90, also ohne diese Riffeln, wie sie beim Kadett D und Ascona C "in" waren.
Der Tacho geht dann bis 240 statt 220...
Gruß
Chris
etwas Off-Topic: die 80 Meter sind in der StVO aber so nicht definiert. Dort steht lediglich:
StVO §17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Man beachte auch: Fahren mit Nebelleuchten und Standlicht ist erlaubt !
Weitere Anmerkung: bei Sicht unter 50m darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden ! Auch nur dann !! Zudem gilt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h !!
On-Topic
Gruß
Chris
Verweis: http://www.verkehrsportal.de
na, die Regelung gibt es schon einige Jahre. Mein Astra F (bj95) hat das so sogar Serienmässig...
Das war mal unzulässig, ist es aber nicht mehr.
Gruß
Chris
Bei Fernlicht dürfen die NSW weiter leuchten ! Also ab Standlicht können die anbleiben.
Gruß
Chris
Die Anzahl der Schalldämpfer ist kein Problem, aber die Sidepipes werden eins werden
Wasserdichte Sidepipes gehen nur, wenn nach dem ESD das Rohr dann wieder nach vorne geführt werden. Dazu gibt es Bestimmungen wie das Sidepipe auszusehen hat und zudem muss das Rohr des Sidepipe nach unten zeigen (auf keine Fall darf es zur Seite raus)
Gruß
Chris
ZitatAlles anzeigenOriginal von D-Kadett
Früher gab es auch welche von Ertl die so tief gingen,weiss aber nich ob es die überhaupt noch gibt.
Weder die Federn, noch ERTL-Motorsport gibt es noch. Auch keine Restposten mehr. Peter Ertl hat alles weggegeben und den Laden zu gemacht (zum 1.1.2001).
Man trifft ihn zwar noch auf Treffen (er ist bei einem anderen "Tuner" nun mit dabei), aber es gibt keine alten Teile mehr. Wenn es die noch gäbe, wären die schon alle bei mir gelandet
Gruß
Chris