Beiträge von D-ZUG.TP

    Wie jetzt ????


    So blind kann doch eigentlich kein studierter Fachmann sein, der ein wenig logischen Menschenverstand besitzt.
    Solche Argumentationen wie z.B. oben beschrieben kann doch sogar ein Laie, der etwas an techn. Verständnis hat, nachvollziehen.


    Diese Bergbewohner da unten ist schon ein komisches Völkchen :D


    Aber es müßte doch anhand einer deutschen Brief-Kopie einzutragen sein.
    Schließlich ist ja ein (reguläre) TÜV-Abnahme von solchen Umbauten ein gültiges Prüf-Gutachten, oder sehe ich das falsch ???

    KBA bedeutet Kraftfahrt-Bundes-Amt


    Jedes Fahrzeugteil, das eine KBA-Nummer hat, ist geprüft und für den Straßenverkehr zugelassen.
    Die Unterlagen ( mit Fahrzeug-Zuordnung) dafür liegen beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.


    Unterlagen dafür, daß eine 16V-Bremsanlage in einem Kadett D 13S erlaubt ist, gibt es so eigentlich nicht.


    Bei uns in Germany ist es allerdings so, daß man solche Sachen zum Teil mit einem Umrüstkatalog beim TÜV eingetragen bekommt.
    Als Beispiel:


    Die Bremsanlage für einen D 13S ist im Umrüstkatalog unter Kadett-D 13S mit ABE-Nr. sowieso aufgeführt.
    Die gleiche Bremsanlage ist dann vielleicht auch unter Kadett-E 13S mit ABE-Nr. ??? aufgeführt.
    In dem Fall läßt sich der TÜV-Prüfer davon überzeugen, daß die Bremsanalgen vom Kadett E auch in einem Kadett-D zulässig sind.


    Unter Kadett E sind dann alle Bremsanlagen (abhängig von der Mororisierung) aufgeführt mit den jeweiligen Fahrzeug-ABE-Nrn.
    Da es aber für den Kadett-E (-CC) nur 2 bzw. 4 versch. ABE-Nrn. (unabhängig der Motorisierung) gibt, bedeutet das, daß jede im Umrüstkatalog aufgeführte Bremsanlage für den Kadett E in jedem Kadett E zulässig ist, vorausgesetzt sie entspricht der Motorisierung.


    D.h. eine größere Bremsanlage ist auf jeden Fall in einem Kadett E mit kleiner Motorisierung zulässig.


    Mit dieser Argumentation und dem Umrüstkatalog in der Hand kriegt man hierzulande den TÜV eigentlich von der Zulässigkeit größerer Bremsanlagen überzeugt.

    Die Teile-Nr. hab ich weder im MF noch im EPC gefunden.
    Gehe auch mal davon aus, daß das nur die Teile-Nummer für das Gehäuse/Gehäuseteil ist.


    Getriebe-Reparatur:


    Spezial-Werkzeug braucht man im Prinzip nicht, um die Hauptwelle zu zerlegen.
    Du brauchst einen vernünftigen Abzieher mit sehr sehr langen Armen, an dem die unteren "Haken" ziemlich flach sind, damit diese reibungslos zwischen die Zahnräder passen.
    Ich hab da einen handelsüblichen 2-Arm-Abzieher genommen und den entsprechend modifiziert.
    Das war eigentlich das einzige "Spezial-Werkzeug".
    In den Rep.-Anleitungen steht immer drin, daß man die von Schleifer beschriebenen Gang-Arretierungen samt Kappen ausbauen soll, um die Hauptwelle aus dem Lagerschild herauszukriegen.
    Jenachdem wie alt das Getriebe ist, kann das zu einem Problem werden, denn die Abdeckkappen sitzen nach einiger Zeit bombenfest, so daß man die nicht heil herausbekommt und sich vielleicht sogar beim Demontageversuch das Lagerschild zerstören kann.
    Mit etwas Handwerklichen Geschick kann man die Getriebewellen aber auch ausbauen, ohne die Arretierungen vorher zu entfernen. Ist aber ein ziemlicher Fummelkram.


    Ob sich so eine Instandsetzung lohnt oder nicht ist immer so eine Sache.
    Ich würde aus eigener Erfahrung heraus bei so einer Aktion immer gleich alle Synchronringe und alle Lager erneuern.
    Ich hab mich bei meinem Getriebezusammenbau geärgert, daß ich es nicht getan habe.
    Es waren alles gebrauchte Teile, die einwandfrei funktioniert haben, aber nach einigen tausend Km hat sich dann ein Synchronring verabschiedet, so daß ich jetzt die ganze Arbeit erneut vor mir habe.
    Die Synchronringe zu erneuern ist ein recht teurer Spaß.
    Beim CR-Getriebe kosten diese für den 1. und 2. Gang jeweils knapp 150 EUR (sind 3-teilig).
    Für den 3. und 4. Gang, sowie die Synchronringe von Gang 1-4 für das WR-Getriebe kosten dagegen nur knappe 40 EUR/Stck.
    Dazu würden dann noch sämtliche Kugel- und Nadellager kommen (Preise dafür hab ich leider nicht)
    Von daher kann so eine Reparatur, auch wenn man sie selber vornimmt, recht kostspielig werden.


    So, um jetzt nochmal die allseits beliebte Diskussion über die versch. Getriebe im GTE ein wenig aufzufrischen:


    Laut MicroFiche für Kadett D hat es im Kadett D GTE werkseitig nie ein CR-Getriebe gegeben.
    Es gibt für alle 5 Gang-Zahnräder nur jeweils eine Teile-Nummer und das ist die des WR-Getriebes.


    Im MF sind für das F16-Getriebe im Kadett-D 3 verschiedene Hauptwellen aufgeführt:


    71:19 = 3,94er Achsübersetzung
    71:19 = 3,74er Achsübersetzung
    69:19 = 3,63er Achsübersetzung


    Achja:


    Ich hab mittlerweile soviele Getriebe in den Fingern gehabt und hab´s schon so oft gehabt, daß irgendwelche eingestanzten Kennzeichnungen nicht mit dem Inhalt übereinstimmte, oder auch das ein best. Modell ein best. Getriebe haben sollte, das dann aber trotzdem nicht drin war, daß ich jetzt nur noch das glaube, was ich sehe:


    Ich baue das Getriebe auseinander (Innenleben rausziehen und Diff-Deckel ab) und zähle sämtliche Zähne nach.
    Dann weiß ich mit Sicherheit, um was für ein Getriebe es sich handelt.
    Auf alles andere, weder mündl. Aussagen noch außen angebrachte Kennzeichnungen oder Meinungen wie "dieses Sondermodell müßte das oder das Getriebe haben", verlasse ich mich mittlerweile nicht mehr.

    Es ist leider weder aus den MicroFichen noch aus den Prospekten herauszukriegen, welche Recaro-Sitze genau (Bezeichnung) der GTE original hat.
    Steht immer nur Sportsitz oder Recarositz...


    Aber ich denke eigentlich, daß die GTE-Sitze in Verbindung mit den Schroth-Gurten am Befestigungspunkt "D" nicht zu Problemen führen sollten.


    Ich hab´s am Anfang meiner "Slalom-Karriere" auch so gehabt.
    Hatte die normalen GTE-Sitze drin, und die Schroth-Gurte (allerdings die starre Version) hab ich hinten an den Befestigungspunkten der hinteren Gurtschlösser festgeschraubt.
    War damit beim TÜV, das hat dort nicht interessiert, die Ordungshüter haben auch nie Streß gemacht und bei der technischen Abnahme bin ich da auch immer mit durchgekommen ohne irgendwelche Kommentare.


    Mittlerweile bin ich allerdings auf Vollschalen umgestiegen 8)


    Vielleicht kann man ja über Recaro selbst herausbekommen um welchen Sitz es sich bei den GTE-Sitzen handelt.
    Vielleicht ist es ja einer der in der Liste von Schroth aufgeführten Recaros (könnt ich mir gut vorstellen)

    Ja Hallo, Hut ab Marco ...
    Wenn das so aussieht, dann ist klar, warum Du im 2. Gang keinen Vortrieb mehr hast.
    Sowas kann z.B. passieren, wenn an einem F16-Getriebe, das nur für 160 Nm Drehmoment ausgelegt ist, 200Nm oder mehr reißen . . .
    Über diese kleinen (geraden) Zähne wird die komplette Kraft des Motors an die Räder übertragen...


    Reparieren kann man das, klar.
    Das Zahnrad muß neu, Synchronring und das Schieberad für den Synchronkörper müßte am besten auch gleich neu.
    Das machen zu lassen, lohnt sich auf keinem Fall, wird viel zu teuer.
    Da holste Dir lieber, wie Micha schon sagt, ein neues (gebr.) Getriebe.


    Ich hab das jetzt gerade nicht auf´m Zettel:
    Was für ein Getriebe war/ist das denn eigentlich? F16/F20, Achsübersetzung, CR-WR ????


    Champagner-D


    Das Rollenlager kriegste wie schon gesagt nur ab, wenn Du alle Zahnräder, Synchronkörper usw. von der Hauptwelle abbaust, da das Teil ganz unten auf der Hauptwelle sitzt, bzw. es das erste Teil ist, daß beim Zusammenbau auf die HW gebaut wird.
    Die Lager für F16/20 müßten eigentlich gleich sein, laut EPC haben die zwar unterschiedliche Teile-Nummer, allerdings ist die Teile-Nummer für´s F20 gleich der des F16 im Vectra-A 17TD, bei dem wiederrum die Teile-Nummern für´s Gehäuse und der Hauptwellen denen der übrigen F16 entsprechen.
    Von daher kann man davon ausgehen, daß die Lager gleich sind.


    Das ist immer das schöne an Opel, daß da dauernd irgendwelche Teile-Nummern ersetzt werden, das aber leider nicht kontinuierlich in die Listen für jedes Fahrzeug



    Auf dem Bild von Pille sind übrigens die von mir weiter oben beschriebenen "Zapfen-Ebenen" gut zu erkennen.
    Hier in Leerlauf-Stellung

    Moin Moin Robert,


    Das stimmt wohl.
    Die Handhabung der 07er ist bekanntlich nicht nur in den Bundesländern unterschiedlich, sondern auch in den einzelnen Landkreisen.


    Mein Post war jetzt auch direkt an Stefan (Kadett D 2.0) gerichtet.
    Der kommt ja sozusagen aus einem Nachbardorf von mir (gleicher LK, ca. 25km von mir)

    Im Landkreis RD brauchst Du weder TÜV-Berichte noch sonst irgendwelche Abnahme-Bstätigungen oder sonst was.
    Das Fahrzeug braucht nirgendwo (auch nicht bei der Zulassungsstelle) vorgeführt werden.


    Hab selbst gerade wieder einen Wechsel im 07er-Fahrzeugbestand vorgenommen und ein Kumpel von mir hat vor kurzen seine 07er (auch LK RD) gekriegt, alles ohne irgendwelche Berichte/Bestätigungen und Fahrzeugvorführung.


    Geh mal hin zur Zulassungsstelle in RD, besorg Dir ´ne Deckungskarte und ein Fahrtenbuch und beantrag dort eine 07er.
    Der Service bei uns ist echt super.
    Auskunft beim KBA macht die Zulassungsstelle für Dich (natürlich kostenpflichtig) und sie geben Dir ´nen Zettel mit für Deine Gemeinde, wo Du ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen mußt (wird dann direkt zur Zul.-Stelle geschickt).
    Ist bei uns glücklicherweise (noch) alles recht easy . . .


    Achja, und Du mußt mit den 07er-Autos auch nicht zum TÜV.
    Du bist selber dafür verantwortlich, daß das Fahrzeug jederzeit uneingeschränkt der STZVO entspricht und verkehrssicher ist.
    Ein gültiger TÜV-Bericht hilft Dir natürlich bei einer eventuellen Kontrolle der Rennleitung, den verkehrssicher Zustand Deines Fahrzeugs zu dokumentieren...