Wie gesagt, ich hab meine K&N-Tröte schon etwas länger.
Das Gutachten ist vom TÜV-Süddeutschland ausgestellt worden.
Ist natürlich nur ein Teilegutachten, d.h. nach Einbau des Luftfilters ist dieser von einem anerkannten Sachverständigen begutachten zu lassen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Naja, das übliche eben.
Text in meinen Papieren:
Ziff.33: ... M.Luftfilter-Kit K&N, Typ RX-00002 Aussendurchm.90MM/127MM Hoehe 125MM*
Laut Gutachten sogar noch "ohne Auflagen oder Beschränkungen" und das beste:
"Die Fahrgeräuschmessung gemäß 70/157/EWG ergab eine Übereinstimmung mit den Serienwerten des Fahrzeugs"

und
"... keine unzulässige Beeinflussung der Höchstleistung des Motors..."
Der D-Kadett 18E ist da zwar nicht aufgeführt, aber mein TÜV´ler meinte nur "Naja, ist ja der gleiche Motor wie im E-Kadett"
Ein Bekannter hatte sich Anfang des Jahres den gleichen Luftfilter geholt. Da standen erheblich mehr Fahrzeuge und Motoren im Gutachten drin, allerdings auch mit der Auflage "mit Dämmatte"
Merkwürdig, Merkwürdig
Kann ich ja nur froh sein, daß ich noch so´n älteres Gutachten habe
