Dieses bzw ein ähnliches Thema (Kat als MSD-Ersatz) haben wir schon öfters mal behandelt.
Ich denke mal, das sollte beim TÜV keinen Streß geben.
Einige Nachrüst-GKATs (z.b. Lexmaul) haben in den Gutachten stehen, daß der Kat den MSD ersetzen darf.
Ich hab so eine Anlage in meinem D-Kadett, in den Papieren hat mir der TÜV eingetragen: "Auspuffanl. bestehend aus Lexmaul Fächerkrümmer XXXXX, Lexmaul-Nachrüstkat XXXXX und Lexmaul ESD XXXXX"
Das Lexmaul-Kat-Gutachten (z.b.) behält seine Gültigkeit auch in Verbindung mit Sportauspuffanlagen für "die eine eigene gesonderte Betriebserlaubnis besteht", also auch wenn Du, wie in Deinem Fall, einen Remus-Pott unterbaust.
Zu laut wird der wohl nicht werden, vorausgesetzt, der ESD und der Kat sind noch "ungeöffnet".
Mußt Dich mal mit den TÜV-Prüfer Deines Vertrauens zusammensetzen, ob er Dir das anhand eines "Vergleichs-"Gutachtens einträgt.
Das Lexmaul-Gutachten könnte ich Dir bei Bedarf sonst auch zukommen lassen.
(enthält auch Kadett E mit C20NE und 20SEH, allerdings nicht den C20XE, wobei das dann im Ermessen des Prüfers liegt)
Schönen Gruß aus RD
Thorsten