Hm, dumme Geschichte . . .
Aber um Dir erst mal den Wind aus den Segeln zu nehmen:
Nur, weil im Fahrzeugbrief etwas eintragen ist (von wem auch immer) und da dann vielleicht sogar ein "offizieller" TÜV-Stempel drunter ist, muß die so dokumentierte und abgenommene Fahrzeug-Änderung noch lange nicht StVZO-konform sprich im Straßenverkehr zugelassen sein.
Auch ein Prüfer muß sich an die StZVO halten und sollte er Ausnahmen hierzu genehmigen, sollte er diese auch begründen können.
Die einen sehen das etwas enger, die anderen nicht. Der Leidtragende ist aber immer der Fahrzeugführer.
Also nur, weil was eingetragen ist, ist es nicht legal. Und schon gar nicht, wenn´s über eine Firma gemacht wurde, von der man vom Namen her glaubt, die würde auch Spielzeugautos herstellen.
Punkt 2:
Was machen die Papiere, also Brief und die Abnahmebreichte beim TÜV ????
Ein "richtiger" TÜV macht die Abnahme, schreibt die Prüfberichte und gibt mir sämtliche Papiere mit, wenn ich mich mit dem abgenommenen Fahrzeug vom Hof bewege.
Ich laß doch nicht den Eigentumsnachweis für mein Fahrzeug irgendwo anders als zu Hause liegen . . .
Punkt 3:
Wenn man schon nix, nicht mal einen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug hat, oder den auch auf die Schnelle besorgen könnte, dann würde ich mich hüten, mit dem entsprechenden Fahrzeug auch noch durch die Gegend zu ballern.
@cyrusmh:
Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, muß der StVZO entsprechen. Egal, was für ein Kennzeichen da dran hängt.
Ich kann mit dem 04er-Kennzeichen natürlich zum TÜV (oder einer sonstigen Prüfstelle) fahren, um eine Änderung abnehmen zu lassen, also die Übereinstimmung meines Fahrzeugs mit der StVZO überprüfen zu lassen.
Auf dem Weg dorthin, kann ich natürlich nicht garantieren, daß mein Fahrzeug uneingeschränkt straßentauglich ist, deshalb fahre ich ja hin (... am besten vielleicht sogar mit ´nem schriftlichen Termin in der Tasche).
Wenn mich die Rennleitung allerdings auf´m Sonntag von einem Treffen kommend rauskellt und ich denen dann erzähle "janee, ich war ja beim TÜV, das sieht zwar nicht so aus, ist aber alles legal, kann´s aber nicht belegen" oder "Ich fahr morgen zum TÜV", kann ich´s den Damen und Herren nicht verdenken, wenn die mir erstmal nicht glauben und mir dann einen netten Brief schicken.
Die 04er ist kein Freibrief. Ebensowenig wie die 07er oder die 06er.
Naja, und wenn dann noch nicht mal der Schein für das Kurzzeitkennzeichen ausgefüllt ist . . .
Außerdem hat man ja beim Bußgeldbescheid die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Allerdings sollte man den Widerspruch dann auch begründen können, am besten indem man eine Kopie der Eintragung beilegt und man dann vielleicht auch noch beteuert, sich voll und ganz auf die Kompetenz des Prüfers verlassen zu haben und im guten Glauben, daß mit der Eintragung tatächlich alles StVZO-konform ist, sich mit dem Fahrzeug in den Straßenverkehr gewagt hat.