Beiträge von D-ZUG.TP

    Hm, dumme Geschichte . . .


    Aber um Dir erst mal den Wind aus den Segeln zu nehmen:
    Nur, weil im Fahrzeugbrief etwas eintragen ist (von wem auch immer) und da dann vielleicht sogar ein "offizieller" TÜV-Stempel drunter ist, muß die so dokumentierte und abgenommene Fahrzeug-Änderung noch lange nicht StVZO-konform sprich im Straßenverkehr zugelassen sein.
    Auch ein Prüfer muß sich an die StZVO halten und sollte er Ausnahmen hierzu genehmigen, sollte er diese auch begründen können.
    Die einen sehen das etwas enger, die anderen nicht. Der Leidtragende ist aber immer der Fahrzeugführer.
    Also nur, weil was eingetragen ist, ist es nicht legal. Und schon gar nicht, wenn´s über eine Firma gemacht wurde, von der man vom Namen her glaubt, die würde auch Spielzeugautos herstellen.


    Punkt 2:
    Was machen die Papiere, also Brief und die Abnahmebreichte beim TÜV ????
    Ein "richtiger" TÜV macht die Abnahme, schreibt die Prüfberichte und gibt mir sämtliche Papiere mit, wenn ich mich mit dem abgenommenen Fahrzeug vom Hof bewege.
    Ich laß doch nicht den Eigentumsnachweis für mein Fahrzeug irgendwo anders als zu Hause liegen . . .


    Punkt 3:
    Wenn man schon nix, nicht mal einen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug hat, oder den auch auf die Schnelle besorgen könnte, dann würde ich mich hüten, mit dem entsprechenden Fahrzeug auch noch durch die Gegend zu ballern.


    @cyrusmh:
    Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, muß der StVZO entsprechen. Egal, was für ein Kennzeichen da dran hängt.
    Ich kann mit dem 04er-Kennzeichen natürlich zum TÜV (oder einer sonstigen Prüfstelle) fahren, um eine Änderung abnehmen zu lassen, also die Übereinstimmung meines Fahrzeugs mit der StVZO überprüfen zu lassen.
    Auf dem Weg dorthin, kann ich natürlich nicht garantieren, daß mein Fahrzeug uneingeschränkt straßentauglich ist, deshalb fahre ich ja hin (... am besten vielleicht sogar mit ´nem schriftlichen Termin in der Tasche).
    Wenn mich die Rennleitung allerdings auf´m Sonntag von einem Treffen kommend rauskellt und ich denen dann erzähle "janee, ich war ja beim TÜV, das sieht zwar nicht so aus, ist aber alles legal, kann´s aber nicht belegen" oder "Ich fahr morgen zum TÜV", kann ich´s den Damen und Herren nicht verdenken, wenn die mir erstmal nicht glauben und mir dann einen netten Brief schicken.
    Die 04er ist kein Freibrief. Ebensowenig wie die 07er oder die 06er.
    Naja, und wenn dann noch nicht mal der Schein für das Kurzzeitkennzeichen ausgefüllt ist . . .


    Außerdem hat man ja beim Bußgeldbescheid die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Allerdings sollte man den Widerspruch dann auch begründen können, am besten indem man eine Kopie der Eintragung beilegt und man dann vielleicht auch noch beteuert, sich voll und ganz auf die Kompetenz des Prüfers verlassen zu haben und im guten Glauben, daß mit der Eintragung tatächlich alles StVZO-konform ist, sich mit dem Fahrzeug in den Straßenverkehr gewagt hat.

    Moin moin Ölfingerjoe,


    Bei mir dauert´s mit der Antwort manchmal etwas länger, aber meist sie kommt dennoch irgendwann . . .


    Also:
    Ich hab da auch mal ein bißchen im Teilekatalog geforscht.
    2 12 436 / 2 12 437 (der rote + grüne Bereich in dem Bild oben) sind "Stützen - Lenker" (offizielle Bezeichnung im Teilekatalog).
    Bei Classicparts werden die Teile als "Reparaturstück Längsträger" bezeichnet.
    Diese (Ersatz-)Teile sind für ALLE Kadett-E gleich, unabhängig von der Motorisierung.
    Ich hab die Teile (zufällig :D ) in der Garage liegen und hab mal nachgemessen:
    Der in dem Bild rot umrandete Teil hat eine Stärke von 2,5mm
    Der in dem Bild grün umrandete Teil hat eine Stärke von 1,5mm (bei Teilenummer 2 12 436 und 2 12 437)


    Also wird es sich bei der Blechstärken-Erhöhung in dem von Dir gezeigten TÜV-Bericht (Opel - Umrüstkatalog) um den grün umrandeten Bereich handeln.


    Du wirst in Deiner Annahme wohl Recht haben, daß Opel nur der Einfachheit halber und weil´s günstiger wird nur einen Staz der Querlenkeraufnahmen als Reparaturstück im Programm hatte.
    Wie gesagt: Im Teilekatalog gibt es hierfür keinerlei Einschränkung bzgl. der Motorisierung.
    Es gibt auch nur diese beiden Teilenummern (mal abgesehen von 2 12 434 und 2 12 435 (Fgst-Nr. F2500001 /FE100001 bis L2054931 / LE145449), die durch die Dir bekannten Nummern ersetzt wurden.


    Was aber interessant ist, ist die Tatsache, daß im Teilekatalog komplette Längsträger inkl. dieser Querlenkeraufnahmen (Stütze - Lenker) aufgeführt sind.
    Und bei diesen Komplett-Teilen gibt es sehr wohl die Unterscheidung zwischen "kleinen" Kadett-E und dem C20XE und C18NZ (Karosse C18NZ ist identisch mit der des C20XE ).
    Das würde ja ein wenig darauf hindeuten, daß tatsächlich beim C20XE die besagte Blechstärke auf 2mm erhöht worden sein könnte.


    Es gibt (gab) nämlich auch "nur" die Längsträger ohne Querlenkeraufnahmen als Ersatzteil zu kaufen,
    Bei diesen Teilen wird NICHT zwischen "kleinen" Motorisierungen und C20XE unterschieden.


    Leider ist mir bisher kein solches Erstatzteil (Komplett-Längsträger C20XE) in die Finger gekommen, um vielleicht mal die Blechstärke an der betreffenden Stelle nachmessen zu können.
    Und nur, um mal nachmessen können, 150-200 EUR für einen solchen Träger zu investieren, ist mir da doch etwas zu teuer.
    Am lebenden Objekt läßt sich die Blechstärke wohl kaum ermitteln. Die meisten 16V (oder C18NZ) sind ja mittlerweile an den Stellen eh weggefault.


    Ich hoffe, ich konnte ein bißchen zur Verwiruung beitragen ;)
    Schönen Sonntag noch wünscht
    Thorsten


    Ich finde das immer wieder faszinierend, was für ein Unsinn hier immer geschrieben wird :stance::stance::stance:


    DerEisMann:
    Dann erklär mir doch bitte mal, gegen was Du die "4-Gang-Tachoschnecke" tauschen möchtest?
    Gegen die IDENTISCHE Schnecke des 5-Gang-Getriebes??? Die Arbeit macht natürlich Sinn.
    Das Teil heißt übrigens
    "Schraubenrad - getrieben - Tachometerantrieb"
    Diese Teil ist bei ALLEN 4- und 5-Gang Fronttriebler-Getrieben gleich.


    Das habe ich hier schonmal ausführlich erklärt ( ... und bin bei vielen Usern leide nur auf Bildungsresistenz gestoßen)
    << C20XE mit F28 Getriebe >>


    Hahn16:
    Dein Wegstreckenfrequenzgeber hat nix mit Deinem analogen Tacho zu tun.
    Der ist nur für die Motorsteuerung zuständig.
    Das Teil läßt Du am Kabelbaum vom Auto dran, baust Dein 4-Gg aus und das 5-Gg ein und schraubst den dann wieder auf den Tachoantrieb des 5-Ggs.

    Weichspüler ist echt 'ne feine Sache.
    Der Tipp kam, meine ich, damals vom Robert (D-d(r)iver).
    Hab das mit meiner Frontscheibendichtung auch so gemacht, weil ich damals kein Neuteil zur Hand hatte.
    Hab die ein paar Tage in einem großem Eimer mit Weichspülwasser eingeweicht.
    Das Ergebnis war verblüffend: Geschmeidig wie ein Neuteil.


    Ansonsten hätte ich noch eine Quelle für Original-Neuteile.
    Allerdings nicht ganz billig: 90,35 EUR + MwSt !!!
    Da wären sogar bei (mit und ohne Nut für die Chromleiste ) lieferbar.

    Eigentlich nicht.
    Schon eher an der Einstellung des Kupplungsseils.
    Der Kupplungszug wird zu "kurz" sein.
    Dreh mal die Vierkant-Schraube am Ende des Kupplungsseils etwas runter (... also Richtung Front).
    So wird das Kupplungsseil "länger"
    Das Kupplungspedal sollte bei der Aktion dann auch etwas Richtung Bodenblech wandern.


    Laut Opel-Teielkatalog gab es einen Drehzahlmesser NUR für den 1.7TD (Turbo-Diesel).
    Die Saugdiesel (16D/DA und 17D) sind in der Zuordnungsliste nicht mit aufgeführt.


    Meinst Du nicht, Du verwechselt da irgendetwas?
    Materialstärke der originalen Querlenker NUR 1,5 bzwm 2,0 mm ???? :ahhhh:
    Damit würde ich mich nicht auf die Straße trauen?
    Ich weiß jetzt nicht genau, welche Stärke das Blech meiner Querlenker hat.
    Ich denke mal 2,5 - 3,00 mm ist da schon realistischer.
    Ich werd's mal nachmessen, wenn ich dran denke.


    Was Du meinst ist bestimmt die Blechstärke der Querlenker-AUFNAHMEN.
    Da hab ich auch schon was von unterschiedlichen Materialstärken bei C20XE-Kadetten und allen anderen gelesen (. . . was ich in der Praxis aber bisher noch belegen konnte)


    Ich wäre mit solchen Behauptungen vorsichtig.
    In der Zuordnungliste für die Antriebwellen-Manschette ist zwar, wie Du richtig erkannst hast, der 1600er mit aufgeführt.
    Aber dort ist (als 1600er) nur der 1.6D aufgeführt. Das ist ein BigBlock-Motor. Fahrzeuge mit dem Motor haben (genau wie die mit 1.6N oder 1.6S Motor) schon die Großen Radnaben /-lager verbaut.
    Von daher hat der Anbieter schon recht.


    Ich würd mir bei dem Angebot eher viel mehr Gedanken um die Qualität machen.
    Gut, der Original-Preis bei Opel ist wohl auch jenseits von Gut und Böse, aber für 25 EUR ein komplettes Antriebwellengelenk ????
    Ich weiß nicht 8o 8o 8o

    Doch doch, laut Opel Teilekatalog da gibt es einen "Gummipuffer"


    7 55 341 / 90157364 - Dämpfungsbuchse, Schaltführung (Gangschaltung-Verbindungsteile in Verb. mit F13 F16 Fünfgang-Schaltgetriebe)