Beiträge von D-ZUG.TP

    Jo, von mir aus dem Hohen Norden dann auch noch in letzter Minute:


    Herzlichen Glückwunsch und Alles Gute zum Geburtstag
    :birthday :birthday :birthday :birthday


    Laß Dich heute schön feiern. . .


    Schönen Gruß
    Thorsten

    Frank:
    Vielen Dank, daß Du da nochmal nachgehakt hast, was die Ausnahmegenehmigung angeht.
    Das, was Du aufgeführt hast, ist in der Tat eine Begründung, die eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigt.
    Auch wenn das eine entsprechende Behörde in einem anderen Landkreis vielleicht anders sehen würde und eine Ausnahemgenehmigung vielleicht verweigern würde.
    Aber nachvollziehbar isses jetzt.
    Sollst mal sehen, wieviele jetzt losrennen und mit der gleichen Begründung die Nebelschlußleuchte beim E ausgetragen haben wollen :D :D :D


    Nochmal zu dem Verschränkungstest:
    Was das Anpassen der Räder angeht, haste wohl recht. Das Beste is, das komplett ohne Federn zu machen. Wenn´s dann paßt, passiert mit Federn garantiert nix. Mache ich auch so ähnlich . . .
    Allerdings kann ich mich mit Deiner Erklärung, warum die Einzelradaufhängung besser für den Verschränkungstest geeignet ist als z.B. die Verbundlenkerachse, nicht so recht anfreunden:
    #klugscheissmodusan#
    Der Fall, den Du beschrieben hast, daß das Rad beim Einfedern nach oben und innen "wandert", tritt ja eigentlich nur im Fall der (Doppel-)Querlenkerachse ein, d.h. wenn sich das Rad an Lenkern befindet, die sich quer zur Längsachse des Fahrzeugs bewegen.
    Die (mir bekannten) Einzelradaufhängungen bei Opel-Fahrzeugen an der Hinterachse sind aber meistens Schräglenkerachse, d.h. die Lenker sind schräg zur Fahrzeuglängsachse befestigt und somit bewegt sich das Rad beim Einfedern zum einen vertikal zur Längsachse des Fahrzeugs (also nach oben), zum anderen aber auch parallel zur der Längsachse (also nach vorn)
    Ähnlich wie bei der Verbundlenkerachse, allerdings nicht im selben Maße . . .
    #klugscheissmodusaus#

    Hallo Frank,


    Wie und Wo man eine solche Ausnahmegenehmigung erhält, ist mir schon klar.
    Ich verstehe auch den Hintergrund, warum Du so eine benötigst.
    Ich frage mich nur, was eine Behörde dazu bewegen sollte, gerade für Dich (damit meine ich Dich jetzt nicht persönlich!) eine Ausnahme zur geltenden StVZO machen sollte ???
    Geltendes Recht in D ist doch z.B. auch, daß eine Bremsleuchte rot zu leuchten hat.
    Ich glaube kaum, daß ich zu Deiner Behörde gehen kann und die stellen mir einfach mal eine Ausnahmegenehmigung aus, in der steht, daß die Bremsleuchten an meinem Auto grün leuchten dürfen.
    Weißt Du, was ich meine?
    Wir haben z.B. eine Gurtpflicht. Jetzt gibt es Leute, die brauchen trotzdem keinen Gurt anlegen (lassen wir jetzt mal die EZ des Fahrzeugs außer acht), weil sie z.B. eine schwere Halsverletzung hatten, aber ansonsten vollkommen fahrfähig sind.
    Oder es ist z.B. verboten am Lenkrad einen Lenkknauf anzubringen. Bei Behindertenfahrzeugen (weil der Fahrer z.B. nur einen Arm hat) werden dann Ausnahmegenehmigungen erteilt.
    Das sind aber Gründe, die jeder Mensch nachvollziehen kann.
    Aber in Deinen Fall fällt es mir schwer, einen Grund für zu finden, warum Du Dich nicht an geltendes Recht halten mußt (außer Dein Fahrzeug hat eine EZ vor dem 01.01.1988, dann gelten die 500mm eh nicht und Du brauchst keine Ausnahmegenehmigung)
    Wie gesagt, ich will Deine Eintragung nicht anzweifeln, nur nachvollziehen können, warum Du einfach so eine Ausnahmegenehmigung erhalten hast , wo sich der Rest der republik wahrscheinlich die Zähne dran ausbeißt.


    Daß Du schon die richtige Achse meinst, war mir klar :wink:
    Aber ist bei einer Einzelradaufhängung der Verschränkungstest sinnvoller als bei einer Verbundlenker- oder Starrachse?


    Ich hoffe doch, daß dann die Starrachse bei Deinem E-Kadett auch eingetragen ist, denn von Werk aus wurden die Kadetten mit einer Verbundlenkerachse ausgeliefert, die extra dafür ausgelegt ist solche Verschränkungen mitzumachen.
    Eine Starr-Achse findest Du z.B. bei einem Manta/Ascona-B oder Kadett-C. Aber beim Kadett-E ?????


    Die Eintragungen in Deinen Fahrzeugpapieren und die Ausnahmegenehmigung für die verringerte Höhe der Lichtaustrittskante will ich gar nicht anzweifeln.
    Aber: Eine Ausnahmegenehmigung bedingt im Normalfall einer guten Begründung.
    Ich denke, Deine Höhenangst reicht bei einer Behörde in der BRD nicht aus, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten (außer vielleicht, Dir ist dies von Ärzten attestiert :D)
    Wenn man lange genug sucht, findet man aber auch Behörden, die bei Zahlungen einer Gebühr, die schon mal

    ausmachen kann, von einer wirklichen Begründung absehen.
    Ob eine so ausgestellte Ausnahemegenehmigung dann jeder genaueren Prüfung standhält, sei dahingestellt.


    Frank:
    Ich will Dir hier in keiner Weise irgendwie an den Karren fahren, bitte meine Äußerungen nicht falsch verstehen.
    Dein E sieht schick aus, keine Frage. Mein Geschmack isser nicht unbedingt und die Tieferlegung finde ich persönlich auch nicht gerade besonders erwähnenswert. Da gibt es weit aus tiefere Kadetten.
    Was mich interessieren würde, wäre eigentlich, wie Du zu dieser Ausnahmegenehmigung gekommen bist.
    Ok, mittlerweile wundert mich diesbzgl. eigentlich gar nichts mehr.
    Bei unserem Slalom dieses Jahr ist ein KART MIT STRASSENZULASSUNG !!!!! mitgefahren.
    Da habe ich mich auch gefragt: Wieso hat das Ding eine Strassenzulassung????
    Wenn bei meinem Auto die Reifen etwas überstehen, machen die Ordnungshüter (und auch der TÜV) die Welle, wegen unzureichender Radabdeckung - Diese KART hat nicht mal eine Radabdeckung.
    Achja: Ich hab mir die Papiere von dem Teil zeigen lassen (weil wir nicht wußten, ob wir den überhaupt starten lassen dürfen) und als Fahrzeugart war eingetragen: Kraftfahrzeug zur Beförderung von Personen.



    baluu:
    Hast Du mal nähere Angaben dazu? Irgendwelche Paragrafen oder Gesetzestexte?
    Weil wenn Du deswegen vor dem Richter gestanden hast, muss es ja was geben.
    Das würde mich mal brennend interessieren . . . .

    Den hatten wir vor 2 Tagen erst


    << KLICK >>


    OK, ich muß zugeben, bei der "aussagekräftigen" Überschrift kann man natürlich nicht drauf kommen, was das ist.
    Und aufgrund dessen wird sich das auch kaum jemand ansehen, denke ich . . .


    Auch wenn Du jetzt die bessere Überschrift gewählt hast, mach ich Deinen Thread mal dicht.


    *CLOSED*

    Moin Moin,


    Also was die Rücklaufleitung anbelangt, erzählt der Kadett-D Teilekatalog, daß alle Benziner ab Fgst-Nr. 12665824 / 15110970 ( was irgendwo im laufenden Modelljahr 1981 liegt) mit einem Kraftstoffrückführsystem ausgerüstet waren.
    Sprich: Ab der o.g. Fgst-Nr. haben die Tanks einen 2. Anschluß für die Rücklaufleitung.
    Im MF wird bei den entsprechneden Tanks drauf hingewiesen, daß ab der o.g. Fgst-Nr. eine Rücklaufleitung zu verwenden ist.


    Die Lösung, den Vergaser-Tank mit einem Catch-Tank zu kombinieren anstelle einen 18E-Tank zu verwenden, halte ich für eine sehr gute Alternative.
    Kenn diese Geschichte von den C-Kadett-Fahrern bei uns im Slalom-Sport.
    Die greifen oft auf diese Alternative zurück.
    Problem beim D-Kadett ist nur, wohin mit dem Catch-Tank?
    In den Kofferraum? - Eigentlich nicht zulässig, wenn's kein geprüfter Sicherheitstank ist. Der D hat ja in dem Sinne keinen Kofferraum, das ist ja eigentlich der Innenraum. Und dort einen Tank unterzubringen, läßt viele TÜV-Prüfer riesige Augen und ein rotes Gesicht kriegen.


    Alternativ könnte man den Tank mit so kleinen Alu-Geflecht-Kügelchen füllen, wie sie z.B. bei Sandtler unter der Bestell-Nr. 140084 (D-Stop) angeboten werden. Laut Beschreibung sollen diese Kügelchen ein Schwallblech ersetzen.

    Moin Moin georgie,


    Was verhoffst Du Dir denn vom Umbau auf F13 Getriebe?
    Also haltbarer als ein F10 wird's nicht sein.
    Im Opel-Teilekatalog haben F10 und F13 Getriebe (ohne Gehäuse) zwar unterschiedliche Teilenummern, aber wenn man mal die Einzelteile der Getriebe vergleicht, dann haben nahezu alle Teile dieselbe Nummer..
    Hab mir mal sporadisch ein paar Teile, wie z.B. Diff-Gehäuse, Haupwelle, Getriebewelle und ein paar Gangräder herausgepickt:
    Alle Teile haben bei F10 und F13 dieselbe Teilenummer.


    Ich selbst habe mal ein F13-Lagerschild (also nur das Innenleben) in ein F10-Gehäuse gebaut. Das paßte.
    Einmal mit einem Getriebegehäuse eines 84er Kadett-D 1.2S-OHV (4Gg) und einmal mit einer Getriebeglocke aus'nem 1991er Kadett-E C14NZ.
    Wo's nicht paßt, das sind die Getriebegehäuse der "ersten" D's.
    Fgst-Nr. kann ich Dir nicht genau sagen, aber ich hab's mal mit 2 unterschiedlichen 1980er Glocken (beides 4Gg - gab damals ja nix anderes) ausprobiert. Das paßte leider nicht.
    Bei den "alten" Gehäusen ist nach oben zur Schaltglocke hin zu wenig Platz, da die 4Gg-Getriebe ja nur 2 Schaltgabeln haben und das 5Gg. 3.
    Wenn Du allerdings schon ein 5Gg-F10-Gehäuse hast, sollte das F13 Innenleben eigentlich ohe Probleme passen ( . . . so meine praktische Erfahrung)