Beiträge von D-ZUG.TP


    Der C18NZ (und das ist der einzige) hat dieselbe Karosserie wie der C20XE und auch den vorderen Stabi in der Stärke des C20XE.


    Das (außenliegende) Schaltgestgänge ließe sich bei den Ohne-KAT-Kadett-E-Karossen auf die gleiche Art und Weise auf innenliegend umrüsten, wie beim Kadett-D.
    Hierzu einfach mal die Suche nutzen, diese Frage zum Schaltgestänge gab' s auch schon etliche Male (Spezielle beim Kadett-D-Umbau auf C20XE)
    Ansonten schau mal unter http://WWW.GTE-SCHMIEDE.DE -> Tipp&Tricks

    Diese Frage haben wir hier im Forum glaube ich schon 10000000000000mal diskutiert.
    Bitte mal die Suche benutzen und dann auch die Posts lesen.


    Hier mal ein Beispiel:


    Das hier wäre der passende Thread aus meinem Zitat:
    F16 getriebe CR oder wr???


    ist das nicht auch

    ???


    @BJ Hunnicutt:
    Also diesen Hinweis auf eine Vorschrift hätte ich von jedem User hier im Forum erwartet, aber nicht von Dir.
    Ich darf mal eben auszugsweise einige Posts von Dir zu einem ähnlichen Thema zitieren.



    Umbau auf GSI Stoßstange


    Und genau das hast Du mal wieder mit Deinem Beitrag bewiesen.
    Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe?
    Hast Du verstanden, was ich geschrieben habe?
    Hast Du das Zitat aus dem Opel-Umrüstkatalog, das ich hier aufgeführt habe, gelesen und verstanden?
    Hast Du Dich mit der Materie mal auseinander gesetzt?
    Wenn Du all diese Fragen mit JA beantworten kannst, dann wirst Du Deinen Post oben bestimmt nochmal überdenken, oder?
    Ansonsten denke ich mal, liegt hier ein schwerer Fall von akuter Bildungsresistenz vor :stance:


    Kadettgsi:
    Zitat aus dem Opel-Umrüstkatalog:
    185/65/14 - W = 1105 wahlweise W = 1094 (Abrollumfang = 1818mm)
    155 R13 - W = 1125 (Abrollumfang = 1763mm)
    Diese Angaben beziehen sich auf ein Mechanisch-geschaltetes Getriebe (MT)
    Sollten hierzu Fragen auftauchen, dann wende Dich bitte an BJ Hunnicutt.
    Der hat scheinbar noch weiterführende Infos als Opel selbst. :rollin:

    @Zottel und BJ Hunnicutt:
    Tut mir leid, daß ich (im Fall von BJ Hunnicutt: Schon wieder!) gegen das geballte Wissen hier anreden muß :stance:


    Euren Äußerungen entnehme ich mal, daß Ihr keinen blassen Schimmer habt, worum es geht.


    Zitat aus dem Opel-Umrüstkatalog:
    "Identifizierungsmerkmal des Geschwindigkeitsmessgeräts:
    Analoganzeigen: Die Wegdrehzahl steht auf dem Ziffernblatt
    z.B. W= 694


    Wegdrehzahl = Anzahl der Umdrehungen der Tachowelle am Tachoeingang auf 1000m


    ...


    Aus den nachfolgenden Tabellen können die erforderlichen Wegdrehzahlen der Tachos sowie die Übersetzung des Angleichgetriebes in Abhängigkeit der Reifengröße (bzw. des dynamischen Abrollumfangs)entnommen werden."

    Was ist Geschwindigkeit?
    Das ist doch die Strecke, die in einer bestimmten Zeit zurückgelegt wird, oder?
    Wie kann man diese messen? In dem man den Weg (die Entfernung von einem Anfangs- zu einem Endpunkt) mißt, den in einer bestimmten Zeit zurückgelegt wird.
    Im Falle eines Fahrzeug, kann man aber nur die Zeit messen und die Anzahl der Drehungen des Rades in dieser Zeit.
    Einzige Unbekannte in dieser Geschichte ist der Weg, der bei einer Umdrehung des Rades zurückgelegt wird, womit wir beim ABROLLUMFANG wären.
    Bei kleinerem Rad wird bei gleicher Drehzahl des Rades eine kürzere Strecke in derselben Zeit zurückgelegt - also es kommt bei gleicher (Rad-)Drehzahl zu einer anderen Geschindigkeit.
    Demzufolge muß bei unterschiedlichen Abrollumfängen auch ein unterschiedliches GeschwindigkeitsANZEIGEgerät verwendet werden.


    Da Ihr beide Euch ja scheinbar schon so ausgiebig mit der Materie auseinander gesetzt habt, könnt Ihr mit ja auch bestimmt erklären, wo bei einem Opel-Fronttriebler (mit Analogtacho) die Geschwindigkeit bzw. die Raddrehzahl gemessen wird, oder? Und dann könnt Ihr mir ja auch bestimmt die Abhängigkeit von der Getriebeübersetzung erklären.


    Und falls hier gleich der Spruch kommt: "Aber Du hast doch selber was von Getriebe geschrieben..."
    Ja, stimmt. ABER: Angleichgetriebe !!!!
    Das sind das treibende und das getriebene (Schrauben-)Rad für die Tachometertriebwelle im Differential.
    Die einzige Abhängigkeit vom Getriebe, die es in diesem Zusammenhang gibt, ist, ob es sich um eine Schalt- oder ein Automatikgetriebe handelt.


    Kann mich dieser Meinung nur anschließen. Bin bekennender 18E-Fan :D
    Aber das soll hier nicht wieder ausarten.
    Welcher Motor besser oder schlechter ist, ist reine Geschmacksache. Beide haben ihre Vor- und Nachteile.


    Und ich geb BennibzwTim Recht:
    Bin meine GTE´s (18E - 115PS - Kein KAT) auch immer mit 7,5 bis 8,5 Liter/100km gefahren.
    Meinen Slalom-Kadetten (18E) hab ich mal auf 11,5 L/100km gekriegt. Da waren´s dann aber 150KM Autobahn - Vollgas und ca 100km auf der Rundstrecke.


    Neulich war bei Ebay gerade erst ein Lexmaul-Nachrüst-G-KAT für den 18E drin. Sollte keine 250 EUR (Sofortkauf) kosten.
    Somit hat man diese Ausgabe nach etwas über einem Jahr wieder raus.
    Einfach mal die Augen offen halten :wink:



    Da muß ich Dir aber mal widersprechen.
    Ich fahre (momentan noch) einen Kadett-E C18NE als Alltagswagen und mein Weibchen fährt einen Asci-C mit C18NE.
    Der RIESEN-Unterschied ist das nicht im Vergleich zum 18E.
    Ich hab den Eindruck, der C18NE geht unten herum etwas besser, ab ca 3500 U/min hat der 18E aber meiner Meinung nach eindeutig die Nase vorn.
    Ab 5000-5500 U/min passiert dagegen beim C18NE nicht mehr wirklich viel, während der 18E dann noch locker bis ~7000 U/min hochdreht.
    Verbrauch mit C18NE:
    Mein Kadett-E: 7,7 L/100km (im Jahremittel)
    Der Asci meiner Freundin: ca 8,5 L/100km.

    kadettONEfahrer


    Genau SO steht das natürlich nicht in der STVZO. Das wäre ja zu einfach. Das könnte dann ja jeder verstehen.


    So haben mir das mehrere TÜV-Ingenieure erklärt, als ich damals mit meinen Vollschalen (Rückenlehne verstellbar) und starren Konsolen vorgefahren bin. Rücksitzbank inkl. Gurte war noch verbaut. Hab eben gefragt, wie das aussieht, ob das irgendwie Streß gibt, weil weder meine Sitze noch die Konsolen klappbar waren. Und da haben die mir das genauso erklärt, wie ich es in meinem Post oben geschrieben habe.
    Der Einstieg nach hinten und somit die Nutzung der Rücksitzbank war bei mir eben durch die hinteren Türen (beim 5-Türer sind auch die Seriensitze NICHT klappbar) gegeben und somit muß dann weder der Sitz noch die Konsole klappbar sein.
    Und da Sitze laut STVZO nicht in der Liste der bauartgenehmigungspflichtigen Teile enthalten sind, war denen auch egal, ob ich für die Vollschalen Papiere hab oder ob da irgendwo ein Prüfzeichen drauf ist.
    Die Sitze waren horizontal verstellbar (Laufschienen), Die Rücklehne ließ sich in einem gewissen Bereich verstellen und somit lag nach Aussage des Prüfers keine bauliche Veränderung vor, die abgenommen und die Papiere eingetragen werden mußte.


    Ich hab zwar ´ne Menge im WWW darüber gefunden, leider aber nix, wo genau diese 15° Rückenlehneverstellung definiert ist.
    Es gilt auf jeden Fall:
    §35a Abs.2 (STVZO) in Verbindung mit 74/408/EWG Anhang I Abschnitt 6, Anhang II, III und IV und die Änderungen dazu (81/577/EWG und 96/37/EG)
    §35a Abs.10 (STVZO)
    und
    §22a (STVZO - Liste der bauartgenehmigungspflichten Fahrzeugteile)


    Ich bin weder TÜV-Ing. noch Jurist oder sonst was.
    Mein Post gibt lediglich die Informationen weiter, die ich bisher sammeln konnte und erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
    Und ich bin immer offen für weitere (belegbare) Infos.

    Wie BennibzwTim schon sagte:
    Die W-Zahl des Tachos ist allein abhängig von der Reifengröße (bzw dem Abrollumfang) und hat nichts mit dem verbauten Motor zu tun.


    Dann will ich das jetzt auch mal gleich machen . . . denn Du scheinst da einiges durcheinander zu bringen:


    Die StVZO schreibt vor, daß sich die Neigung der Rückenlehne der vorderen Sitze verstellen läßt und zwar um einen Winkel von mindestens 15°, d.h. die Sitze (NICHT die Konsolen) müssen ein Verstellmöglichkeit (meist ist es dieses große Rädchen an der Seite) haben.
    Das Ganze hab bisher nix mit der Sitzkonsole zu tun.
    Desweiteren schreibt die StVZO vor, daß (wenn Sitzplätze hinter der vorderen Sitzen zugelassen sind) die hinteren Sitzplätze problemlos erreichbar/nutzbar sein müssen, d.h. es muß einem Fahrgast möglich sein, ohne gleich ein Schlangenmensch zu sein, hinten einsteigen zu können.
    Dies kann nun auf unterschiedliche Art und Weise erreicht werden:
    1.) Der vordere Sitz hat eine klappbare Rückenlehne, d.h. die Rückenlehne läßt sich nach vorn klappen und gibt somit den Einstieg zu der hinteren Sitzreihe frei. In diesem Fall kann der Sitz mittels starrer Sitzkonsole befestigt werden, d.h. an der Sitzkonsole läßt sich nix bewegen/verstellen (=starr)
    2.) Läßt sich die Rückenlehne der Vordersitze nicht umklappen, kommen die KLAPPBAREN Sitzkonsolen zu Einsatz, d.h. diese Konsolen sind mit einem Klappmechanismus ausgestatten, der es ermöglicht den Sitz (der keine klappbare Rückenlehne hat) komplett nach vorne zu klappen und so dann den Einstieg nach hinten erlaubt.
    Also:
    STARRE Sitzkonsole = unbeweglich, der Sitz muß eine klappbare Rückenlehne haben
    KLAPPBARE Sitzkonsole = die Konsole kann der kompletten Sitz nach vorne klappen
    3.) Man ein 4/5-türiges Fahrzeug, da muß dann weder die Rückenlehne nach die Sitzkonsole Klappbar sein, da der Einstieg nach hinten ja durch die hinteren Türen gegeben ist.
    Die Rückenlehne muß aber in jedem Fall um 15° verstellbar sein, egal ob Rückenlehne oder Konsole klappbar, bzw 4/5-Türer.
    Eine weitere Vorschrift der StVZO besagt, daß die vorderen Sitze horizontal verstellbar sein müssen, d.h. sie müssen sich nach vorn/hinter verschieben lassen, so daß es Fahrern unterschiedlicher Größe möglich ist, das Fahrzeug sicher zu bedienen.
    Diese horizontale Verstellmöglichkeit wird durch die Laufschienen, die sich zwischen der Sitzkonsole und dem Sitz befinden, erreicht.


    Hat man all diese Voraussetzungen erfüllt, muß ein (Sonder-)Sitz nicht eingetragen werden.


    Die Höhenverstellung der Sitze ist dann eine weitere Verstellmöglichkeit der Sitzkonsolen (meist aber nur bei den werksseitig verbauten), die nur dem Komfort dient und soweit ich weiß keine Vorschrift ist.


    Inwiefern nun Astrasitzkonsolen in einen Kadett-E passen, kann ich nicht sagen.
    Die Sitzkonsolen für die Sportsitze (z.B. von Sandtler) haben für Astra-F andere Nummern als für Kadett-E.


    Minä opin suuri suomea ja puhun jo vähän tämä kieltä. Mutta tiedän että suomalainen on tässä forumissä.
    Kun sinulla on kysymys minä voin kirjottaa hänelle sähköpostia.
    Minun työtoveri puhuu oikein hyvin tanskaa.
    Siis, kerro minulle . . .


    Ääääähmmmm. . . . . . Um welche HP geht´s denn eigentlich?