Das Thema gab´s hier schonmal:
neue felgen für legale scheinwerferhöhe
Siehe STVZO:
§50 (3)
" Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen"
Keine Ausnahmen, außer für:
"Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift)".
Quelle: STVZO bzw. http://www.verkehrsportal.de
Gilt in der aktuellen Fassung für alle Fahrzeuge, die nach dem 1.1.1988 (erst-)zugelassen wurden.
Siehe §72 STVZO ("Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen")
Dies Angaben sind Gesetz, an die sich auch ein TÜV-Prüfer halten muß.
Allerdings tragen viele Prüfer Sachen ein, die nicht mit der STVZO 100%-ig übereinstimmen und reden sich dann immer damit heraus, daß das Kfz bei der Abnahme der STVZO entsprach und der Halter dann eben danach entsprechende Änderungen vorgenommen hat.
z.B. immer wieder gern genommen:
Ich fahre mit Serien-Fahrwerk zum TÜV und lasse meine 13-Zöller mit 175/50 eintragen
Danach fahre ich mit ´nem 80er Fahrwerk und 16-Zöllern hin (die vorher schonmal eingetragen wurden) und lasse mein Fahrwerk eintragen.
In beiden Fällen lag die Lichtaustrittskante über 500mm -> entspricht also der STVZO
Nun baue ich die 13-Zöller auf und habe meine Scheinwerfer bei 40cm (übertrieben) und bin im Glauben, ist ja beides eingetragen also ist das legal.
Aber Irrtum:
Der Führer eines Kfz ist jederzeit dafür verantwortlich, daß das Kfz der STVZO entspricht (... und nicht der TÜV´ler).
Von daher kann das ganz legal sein, daß Du Punkte kriegst, obwohl alles eingetragen ist.