Beiträge von D-ZUG.TP

    Das Thema gab´s hier schonmal:


    neue felgen für legale scheinwerferhöhe


    Siehe STVZO:
    §50 (3)
    " Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen"


    Keine Ausnahmen, außer für:


    "Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,


    selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift)".


    Quelle: STVZO bzw. http://www.verkehrsportal.de


    Gilt in der aktuellen Fassung für alle Fahrzeuge, die nach dem 1.1.1988 (erst-)zugelassen wurden.
    Siehe §72 STVZO ("Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen")


    Dies Angaben sind Gesetz, an die sich auch ein TÜV-Prüfer halten muß.
    Allerdings tragen viele Prüfer Sachen ein, die nicht mit der STVZO 100%-ig übereinstimmen und reden sich dann immer damit heraus, daß das Kfz bei der Abnahme der STVZO entsprach und der Halter dann eben danach entsprechende Änderungen vorgenommen hat.


    z.B. immer wieder gern genommen:
    Ich fahre mit Serien-Fahrwerk zum TÜV und lasse meine 13-Zöller mit 175/50 eintragen
    Danach fahre ich mit ´nem 80er Fahrwerk und 16-Zöllern hin (die vorher schonmal eingetragen wurden) und lasse mein Fahrwerk eintragen.


    In beiden Fällen lag die Lichtaustrittskante über 500mm -> entspricht also der STVZO


    Nun baue ich die 13-Zöller auf und habe meine Scheinwerfer bei 40cm (übertrieben) und bin im Glauben, ist ja beides eingetragen also ist das legal.
    Aber Irrtum:
    Der Führer eines Kfz ist jederzeit dafür verantwortlich, daß das Kfz der STVZO entspricht (... und nicht der TÜV´ler).


    Von daher kann das ganz legal sein, daß Du Punkte kriegst, obwohl alles eingetragen ist.

    Moin Moin,


    Also:
    1.) Ein Getriebe brauchst Du nicht einstellen. Was Du einstellen möchtest ist das Schaltgestänge. (... hab mir mal erlaubt, die Themen-Überschrift dementsprechend zu ändern)
    2.) Du hast die Suche benutzt - Sehr löblich
    Du hast in einem anderem Thread Hilfe gefunden - Das ist doch schonmal nicht schlecht.
    Schön wäre ein Verweis deinerseits auf den entsprechenden Tread gewesen, aus dem Du hier zitierst.


    Hab Dir die Arbeit mal abgenommen:


    Schaltung einstellen am f20


    So, und nun zu den Unklarheiten
    ( . . . obwohl es eigentlich richtiger gewesen wäre. wenn Du Deine Frage in dem Thread gestellt hättest. - Aber lassen wir das mal so stehen.)


    1.) wo genau sitzt der stopfen? da wo das Schaltgestänge ins getriebe geht?
    Joop. Und zwar (wenn Du in den Motorraum hineinschaust) rechts neben der Stelle, an der das Schaltgestänge ins Getriebe geht.
    Hab auf die Schnelle nur ein Bild (ausgeliehen im großen Online-Auktionshaus :D ) vom Getriebe (hier F20, aber Stopfen und Position des Stopfen ist beim F13 identisch) gefunden und den Bereich, wo sich der Stopfen befindet, mal rot eingekreist.


    2.) Du hast recht: Um das Schaltgestänge einzustellen, muß man den Schalthebel im Leerlaufstellung nach links drücken (1.+2. Gang befinden sich in der linken Schaltebene).
    Warum in dem Thread geschrieben wurde, daß der zweite Mann den Schalthebel erst nach rechts drücken soll, erschließt sich mir nicht so ganz ?(


    Also:
    a) 2.Mann drückt Schalthebel in Leerlaustellung nach links.
    b) 1.Mann zieht oben beschriebenen Stopfen heraus und steckt einen 5mm-Bohren (nicht 3,5-4mm, siehe Frage zum Getriebe einstellen(arretieren) ) in die Öffnung.
    Eventuell muß der 2.Mann etwas am Schalthebel rütteln, daß der Bohrer ganz hineingeht. Der Bohrer arretiert das Schaltgestänge getriebeseitig in der Einstellposition.
    c) 1.Mann löst die Klemmschelle am Schaltgestänge
    d) 2.Mann bringt den Schalthebel in Einstellposition:
    Ganz nach links und dann so, daß die Markierungen am Schalthebel und am Schalthebelbock fluchten.
    e) 1 Mann dreht Klemmschraube wieder fest, zieht den Bohrer heraus und steckt den Stopfen wieder hinein.


    - Probeschalten /Probefahrt


    Alternativ bzw. wenn das Schaltgestänge zu sehr verstellt ist, löst der 1.Mann zuerst die Klemmschraube und dreht den (losgeschraubten) Teil des Schaltgestänges, der ins Getriebe geht, in Leerlaufstellung gegen den Uhrzeigersinn und versucht dabei, den 5mm Bohrer in das besagte Loch hineinzustecken.
    Danach dann weiter wie oben beschrieben ( ab Punkt d) )

    Frisco-2.0
    Hast Du den Thread komplett gelesen?



    Ich hab´s damals bei´nem CIH-Motor, der ebenfalls auf ´nem Motorständer montiert war wie folgt gemacht:
    Schwungscheibe abgeschraubt und ein langes Flacheisen mit passenden Löchern mittels der Schwungscheibenbefestigungsschrauben an die Kurbelwelle geschraubt.
    Das Flacheisen war so lang, das es in einen ca 45°-WInkel zum Boden reichte.
    Das war dann mein Gegenhalt, daß sich die Kurbelwelle nicht drehen kann, wenn ich am anderen Ende versuche die besagte Schraube loszudrehen.
    Hat prima geklappt. Da federt nix, da rutsch nix ab und man kann sich zur Not mit ein paar Leuten ans Werkzeug hängen. Leichte Schläge auf den Schlüssen bringen dann auch was, da nix federn kann.


    Die von Oldschool Driver beschriebene Methode hab ich auch mal bei ´nem (eingebauten) Motor angewandt.
    Klappt ganz gut, nur sollten Gelegenheitsschrauber und Laien die Finger von dieser Methode lassen.

    Moin Moin,


    Hier die Teilenummern für den Wasserbehälter:


    14 52 517 / 90040889 - Wasserbehälter ohne Deckel Scheinwerferreinigungsanlage (Diesel, 1.8E)


    14 52 520 / 90042212 - Wasserbehälter mit Deckel Scheinwerferreinigungsanlage ab Fgst.Nr. C2746408, C5229329 (Diesel, 1.0, 1.2, 1.3, 1.6S)
    14 52 515 / 90069579 - Wasserbehälter mit Deckel Scheinwerferreinigungsanlage bis Fgst.Nr. C2746407, C5229328 (Diesel, 1.0, 1.2, 1.3, 1.6S)


    Viel Erfolg bei der Suche :wink:

    Moin Moin,


    Also ich stelle jetzt einfach mal die Behauptung in den Raum, daß es, was die Nähte des Himmels beim Kadett-D angeht, KEINE Unterschiede gibt.


    Meiner Meinung nach KANN es da keine Unterschiede geben.
    An den Stellen, wo die Himmel-Einzelteile zusammengenäht sind, befinden sich jeweils an der Innenseite entlang der Naht verlaufende Stofflaschen, durch die die Dachspriegel (diese ca 5mm dicken Draht-Stangen) gesteckt werden, die dann wiederum den Himmel am Dach halten (sollen).
    Diese Drahtstangen werden dann an die zwischen die Dachholme verschweißten und an die Dachhaut verklebten Querstreben (nennen sich im MF auch "Dachspriegel (Stahlblech)") mit kleinen Blechlaschen befestigt.
    Wären jetzt die Nähte an unterschiedlichen Stellen, dann würden sich diese "Drathstangen" ebenso an anderen Stellen befinden, was bedeuten würde, daß sich die stahlblechernen Dachspriegel an der Dachhaut je nach Himmelausführung auch an anderen Stellen befinden müßten, was dann unterschiedliche Karosserien bedeuten würde. Meiner Erfahrung nach befinden sich die stahlblechernen Dachspriegel (Dach-Querstreben) aber bei allen Limo-Dächern (Unterschiede nur ob mit oder ohne Schiebe-/Sonnendach) an der gleichen Stelle, was dann ja unterschiedliche Himmel ausschließt.


    Ich hab mal in den MicroFiche Kadett-D geschaut und kann die Aussage von Andy67 nur bestätigen:
    Dort wird nur zwischen den einzelnen Karosserie-Ausführungen (Anzahl der Türen, Art der Heckklappe, Limo/Caravan, mit/ohne Schiebe- oder Sonnendach) unterschieden.
    Fgst-Nr.-abhängig (ab C2500001, C5000091, C6000091 = Kreuznarbung, davor = Grobe Narbung) gibt es dann nur noch den Unterschied in der Narbung.
    Wie man anhand der Fgst-Nrn. sehen kann, wird im Teilekatalog beim Himmel nicht zwischen den einzelnen Herstellungswerken unterschieden.


    Würd auch sagen, daß sich da Euer Sattler vertan hat . . .


    Schönen Gruß
    Thorsten

    Hab gerade gesehen, der Bambes hat heute ja auch Geburtstag.
    Da wollen wir ihm doch auch mal einen eigenen Glückwunschthread widmen ;)


    Herzlichen Glückwunsch und Alles Gute zum Ehrentag
    :birthday :birthday :birthday :birthday


    Laß Dich heute schön feiern und reich beschenken ;)


    Schönen Gruß aus dem Hohen Norden
    Thorsten

    kallejay:
    Über den Artikel bin ich auch gestolpert.
    Hab nochmal ein bißchen weiter geforscht und hab dabei ein Infoblatt des DEUVET (Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V..) gefunden, in dem mal aufgeführt ist, für welche EZ welche Vorschriften gültig sind.


    Nach STVZO §35a müssen Fahrzeug ab Erstzulassung 01.05.1979 mit Sicherheitsgurten für alle Sitzplätze ausgerüstet sein, auch für die hinteren 3 Sitzplätze (soweit vorhanden).


    Daraus schließe ich mal, daß alle in Deutschland zugelassenen D-Kadetten hinten mit Gurten ausgerüstet waren (da Erstzulassungen für Kadett-D erst ab 8/79 möglich)


    Deshalb wird man keinen deutschen Prospekt für Kadett-D finden, in dem der D ohne Gurte hinten angeboten wird.


    Für den Export mag das anders aussehen:
    In Österreich waren Gurte hinten erst ab 1984 und in der Schweiz erst seit 1994 vorgeschrieben.


    Übrigens:
    Die Benutzung der (vorhandenen) Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzplätzen ist in Deutschland seit dem 01.08.1984 vorgeschrieben.


    georgie:
    Vielleicht kannst Du ja irgendwo einen österreichischen Verkaufsprospekt für Kadett-D auftreiben.
    Eventuell ist wird dort ja die Ausrüstung der hinteren Sitzplätze ja noch optional angeboten, da ja erst ab 1984 Vorschrift.


    Schönen Gruß
    Thorsten

    crazyc:
    Du beschreibst gerade Ascona-C Federbeine.
    Bei denen ist der Federteller, der dieselbe Größe hat wie der beim D-Kadett Federbein, etwas tiefer angesetzt (wie auch beim E-Kadett) und die Spurstange wird (wie beim E-Kadett) von oben (Kadett-D von unten) in den Lenkhebel eingebaut.
    Aber:
    Der Federteller beim E-Kadett Federbein ist im Vergleich zum D-Kadett etwas kleiner im Durchmesser (geschätze 2,5cm), so daß die Feder vom D-Kadett NICHT paßt.
    Die D-Kadett Feder ist für den Federteller am E-Kadett Federbein zu groß.


    Im D-Kadett sollte man IMMER das Domlager vom D-Kadett verwenden, da das Domlager vom E-Kadett nicht ohne größere Umbauarbeiten im Dom des D´s paßt.


    Also:
    E-Kadett Federbeine im D-Kadett NUR mit Federn und oberen Federteller vom Kadett E und Domlager vom Kadett-D. Spurstangen dann vom Kadett-E oder seitenverkehrt vom Kadett-D
    ODER:
    Federbeine vom Asc-C mit Federn, oberen Federtellern und Domlager vom Kadett-D.
    Spurstangen vom Kadett-E oder Ascona-C oder seitenverkehrt vom Kadett-D.


    Zur "Größe" der Federbeine (Radlager/Radnaben):
    "Kleine" Federbeine im Kadett-D/E mit Smallblock-Motoren (bis C16NZ, alle mit "kleinen" Antriebwellen)
    "Große" Federbeien im Kadett-D/E mit BigBlock-Motoren (ab 16S, alle mit "großen" Antriebswellen)
    Das Gleiche gilt übrigens auch für Ascona-C (hier allerdings Bigblock ab 16N)