Moin Moin,
zu 1) und 2) kann ich mich hier der allg. Meinung anschließen:
Jeder darf das Fahrzeug fahren, da gibt es soweit ich weiß keine Einschränkung.
Du bist Halter und Versicherungsnehmer und im Prinzip für alles verantwortlich.
Und das Kurzzeit-Kennzeichen gilt nur für EIN Fahrzeug, daß vor Fahrtantritt im Fahzeugschein einzutragen ist.
Alles andere ist Kennzeichen-Mißbrauch und kann teuer werden.
Zu 3)
Da bin ich mir nicht sicher.
Ich kenne zwar nicht die komplette STVZO, aber gibt es irgendwo eine Vorschrift, daß ein Fahrzeug eine Frontscheibe haben muß? Ich glaube nicht.
Was ist, wenn mir, so wie mir das mit der Seitenscheibe passiert ist, die Windschutzscheibe während der Fahrt herausfällt?
Ich darf doch so auf direktem Wege in die Werkstatt fahren.
Es erlischt dadurch ja nicht gleich die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Daß Du als Fahrer dann ´nen nassen A*sch kriegst, ist ja Dein Problem
Und verkehrssicher ist ein Auto mit einer kaputten Blinkerbrine auch nicht - Muß man das dann gleich abschleppen lassen?
Ich denke mal, wenn Du ohne Frontscheibe spazieren fährst, dann könnte es Streß geben, aber auf dem direkten Weg zur Werkstatt bestimmt nicht.
Schönen Gruß
Thorsten