Moin Moin,
das ist doch mal wieder ein interessantes Thema . . .
In der DMSB-Homologations-Liste finde ich für die Homologations-Nr. 5772 den Zusatz "T-Car". Sowohl in der Gr.1 als auch in der Gr.A.
Was bedeutet dieser Zusatz ??? Weiß das jemand?
Hab dazu leider im Netz nix gefunden.
Der Opel Kadett D 1300 ist in der Gr.A homologiert (Hom.Blatt. 5073).
Dieses Hom.Blatt, gültig ab 01.10.1982, liegt mir vor (leider nur als schlechte Kopie).
Es ist hier auch nur das 4-Gang-Getriebe für den 1.3er D-Kadett aufgeführt, allerdings mit 2 verschiedenen Gangabstufungen.
Achsübersetzung in der "Grund-Homologation": 4,18 : 1
In meiner Kopie der Homologation sind 3 Nachträge des Typs "VO"(=Sonderwunschvariante) aufgeführt, die alle ebenfalls ab 01.10.1982 gültig sind (01/01 VO - 03/03 VO).
Auch hier wird das 5-Gang Getriebe NICHT aufgeführt.
Es sind hier u.a. die Achsübersetzungen 4,53 und 3,94 erlaubt.
Ich habe mal meine Prospekt durchgesehen (leider habe ich nicht alle, aber immerhin schon einige):
Für den Kadett 1.3 SR gab es bis März 1983 noch kein 5-Gang-Getriebe.
Im Prospekt 8/1983 steht dieses allerdings schon für alle SR als Serien-Ausstattung drin, d.h. erst zwischen März und August 1983 ist 5-Gg.-Getr. eingeführt worden)
D.h. zum Zeitpunkt der Homologation des Opel Kadett D 1300 gab es noch kein 5-Gang-Getriebe, deshalb ist es auch nicht in den Hom.Blättern 5772 und 5073 aufgeführt.
Wenn ich mir das Regelwerk der Youngtimer-Trophy anschaue (und das ist ja scheinbar des Reglement, auf das Ihr Euch hier bezieht), lese ich daraus, daß Fahrzeuge 100%-ig den Homologationblättern zu entsprechen haben mit Ausnahme der in den entsprechenden Gruppen erlaubten Änderungen.
Aber auch dort verweist das Reglement immer auf die Homologation.
Das bedeutet für mich, daß ein 5-Gang-Getriebe im Kadett-D 1300 NICHT erlaubt ist, schon gar nicht in der Gr.1, denn 1981 gab´s das 5-Gg. noch überhaupt nicht (also kann man sich auch nicht auf den Spruch "serienmäßig" berufen) und einen entsprechenden Nachtrag in der Homologation gab es auch nicht.
Ich habe leider auch nirgends einen ensprechenden Passus im Reglement gefunden, nachdem serienmäßig verbaute Teile in späteren Modellen automatisch auch ohne entsprechende Nachträge in der Homologation, für frühere Modelle erlaubt sind.
Ich weiß jetzt nicht, ob ich in meinen Gedankengängen falsch liege, aber so lege ich das Regelwerk aus.
Sehe ich das richtig, daß die bis einschl. 1981 gültigen Gruppen 1 und 2, den 1982 eingeführten Gruppen N und A entsprechen?
Ich hab mich mit den alten Gruppen irgendwie nie besonders auseinander gesetzt, da für mich immer nur der Kadett-D-GTE interessant war. Und der war in den Gruppen N, A und B homologiert. Und als ich mich für den aktiven Motorsport und speziell für die Youngtimer-Trophy zu interessieren begann, war die Gr.A noch nicht bei den Youngtimern erlaubt.
In hoffnungsvoller Erwartung weiterführender Info´s
Thorsten