Beiträge von kallejay

    Bei Gefahr im Vollzug oder sonstigen Einsätzen muss man nicht immer eine Bestätigung der Wache erhalten, damit man Sonderrechte nutzen kann. Diese liegen meist im ermessen des Polizisten. Wenn mein Erzeuger zum Beispiel zivil und privat unterwegs ist, kann er sich jederzeit in den Dienst versetzen, wenn es angebracht ist. Viele Leute vergessen leider immer, dass es auch Zivilbeamte gibt, die z.B. den Verkehr kontrollieren, wenn sie von einem Flachhirn ziemlich blöd und gefährdend überholt werden. Am besten ist es aber, dass man niemals Strafzettel bezahlen muss, wenn man Beamter im Polizeivollzugsdienst ist...oder dessen Sohn...

    Ich habe mal eine Frage, da ich meine Radläufe an der HA bördeln bzw. die Kanten umlegen muss, wollte ich einmal wissen, wie teuer das wohl werden wird... ich kann das nicht selber machen, da ich meinen runden Radlauf nicht mit irgendwelchen Zangen oder Scherenwagenhebern verbeulen will und ein Bördelgerät ziemlich teuer ist für einmal bördeln. Ach so, ich brauche natürlich Angaben für den D.
    Gruß, Bastian

    Das du nur die aufgeführten Reifenhersteller fahren darfst ist nicht mehr rechtens. Es gibt ein Urteil darüber und aus diesem Urteil geht hervor, dass man jeden beliebigen Reifen der im Gutachten angegebenen Größen aufziehen darf.

    Das gleiche Problem hattte ein Bekannter von mir beim sogenannten fünf Liter Polo, da war die Spur vom Werk aus so eingestellt, dass die Reifen auf der Innenseite abgefahren waren nach ca. 10tkm, als er sich die Spru hat neu einstellen lassen, hat der Polo plötzlich zwei Liter mehr gefressen, tolles fünf Liter Auto...