Beiträge von nr1ebw

    Genau so meinte ich das.


    Wenn jetzt die Auskerbung und die 3 U genau gegenüber sitzen hast du den Leerlauf drin. Schaltdom wieder drauf und du kannst die Gänge durchschalten.


    Am Schaltdom hast du ja die beiden Finger nach vorne und nach hinten. Der lange nach vorne kommt ich die Auskerbung und der kurze nach hinten in die 3 U.

    Du schraubst den Schaltdom ab. 4 Schrauben.


    Dann kannst du von oben in das Getriebe rein kucken. Wenn du genau hin kuckst siehst du hinten, also in Richtung hinterem Getriebehalter, die Schaltwellen. Auf jeder sitzt eine Führung, sieht aus wie ein U. Davon sind 3 Stück übereinander. Alle 3 U müssen in einer Flucht liegen. Gegenüber dieser 3 U, also Richtung vorderes Getriebe/ Rückwärtsgangschalter, ist noch mal ein U. Dieses U und die 3 U gegenüber müssen sich genau gegenüber stehen. So hast du dann den Leerlauf drin. Dann mußt den Schaltdom wieder anbauen.

    Hast du überhaupt ein Gutachten für die Felgen?


    Wenn ja steht der Kadett drin?


    Falls nicht, suche dir Felgen in der gleichen Größe, 9x16 ET15, wo der Kadett drin steht und geh mit dem Gutachten zum Prüfer. Das gilt dann als Vergleichsgutachten.

    Die Front mit den Scheinwerfern und dem Kühlergrill paßt nicht zusammen.


    Der Kühlergrill ist höher als die Oberkannte der Scheinwerfer. Das sieht aus wie "ich hab was probiert, paßt aber nicht wirklich aber weil es viel Arbeit war bleibt es drin".


    Wenn der Grill flacher ist, so daß Oberkannte Scheinwerfer und Oberkannte Grill die selbe Höhe haben, sieht es stimmiger aus.

    Ich kenn das so, alles was in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung möglich gewesen wäre kann bei einer H-Zulassung verbaut sein.


    zB. EZ 05/88


    - Sitze bis 05/98
    - Lenkrad bis 05/98
    - Tieferlegung bis 05/98
    - Motortuning bis 05/98
    .....


    Dabei ist es egal ob es in den 10 Jahren eingebaut wurde oder erst viel später. Wichtig ist nur das die Teile aus dem Zeitraum stammen.