Beiträge von nr1ebw


    Nicht ganz richtig.


    Bis 09/96 geht Euro2 (Abgasschlüssel 25). Ab 10/96 brauch man D3 (Abgasschlüssel 30).


    §19(2) StVZO bedeutet einfach nur daß die Betriebserlaubnis erlischt wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Um die BE wiederzuerlangen muß ein Gutachten zu Erlangung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO erstellt werden.



    §19(3) StVZO sagt aus daß die BE nicht erlischt wenn für die geänderten Teile eine ABE, ein Teilegutachten oder andere Gutachten im Sinne des §19(3) vorliegen und eine Änderungsabnahme unverzüglich durchgeführt wird.

    Mission erfüllt.


    Motor mit Getriebe ca 20 cm abgehangen, Getriebe 6 cm nach links gerückt, Kupplung raus, Ausrücklagerführung raus, Flansch ab - und siehe da ... es ist kein O-Ring vorhanden. Da hat doch glatt einer den O-Ring vergessen. Ist ja kein Wunder daß das Getriebeöl da so raus pißt - Dann neuen O-Ring mit neuer Ausrücklagerführung inkl. neuem Simmerring wieder rein, Kupplung rein, Getriebe wieder an Motorblock schrauben und Motor in Einbauposition zurück gehievt. FERTIG


    Probefahrt hab ich erfolgreich hinter mich gebracht und nun ist alles dicht.


    Bis jetzt ;)



    Muß sagen, der Service von GEMA ist klasse. Der Frank Schwettmann nimmt sich immer Zeit wenn man ihn anruft und versucht die beste Lösung zu finden. Die Ausrücklagerführung mit Simmerring und O-Ring hab ich per Express zugeschickt bekommen inkl. neuem Getriebeöl. Hab zwar noch was über gehabt aber er sagte er packt das mit bei und gut. Also wenn einer mal ein Getriebe brauch - wendet euch an GEMA.


    Da es an einem F20 betrieben wird (serienmäßig) sind es 1075 Umdrehungen und in Verbindung mit dem 6 Imp-Geber 6450 Impulse und mit dem 16 Imp-Geber 17200 Impulse.