Beiträge von nr1ebw

    Vielen dank.


    Und wenn du dir den Umrüstkatalog ankuckst, wirst du feststellen daß nirgends eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 198 km/h für das Cabrio ausgewiesen wird. Ob nun serienmäßig oder nach erfolgter Umrüstung mit Irmscher Teilen. Es ist alles aufgeführt (PS, KW, Bremsen, Stabis, Reifen, Umrüstungen mit Schalldämpfern, Umrüstungen mit Spoilern, Leistungssteigerungen) aber nirgends, wirklich nirgends werden mehr als 198 km/h für das Cabrio bescheinigt.


    Und das wird der Fakt sein warum niemand einfach mal so die Hand aufs Auto legt und sagt ... Paßt schon ...

    Wenn es hart auf hart kommt, ein externer Gutachter.
    In Hessen zB müssen alle §21 Eintragungen zur Zentralstelle Marburg-Biedenkopf. Dort werden alle Eintragungen noch einmal gegengeprüft und wenn es nicht zu beanstanden gibt werden diese freigegeben. Auch in Berlin gibt es eine entsprechende Stelle, welche sich mit §21, Ausnahmegenehmigungen etc. befaßt.

    DAS ist völliger Blödsinn. Und es wundert micht jetzt echt, weil du die ganze Zeit hier den pingeligen raushängen läßt ....


    Die Karosserieform E-CC hat die ABE Nummer D 559, das E-Cabrio hat die ABE Nummer E 388, und für den c20xe gibt es nur ein Abgasgutachten für die ABE Nummer D 599. (Vectra, Calibra, Astra lasse ich hier außen vor)


    Heißt auf deutsch, für den c20xe in der Karosserie mit ABE Nummer E 388 gibt es kein Abgasgutachten.

    Deine angehängten Bilder funktionieren nicht



    Laut Umrüstkatalog Punkt 6.1 dürfen 195/50 R15 auf Kadett E, Kadett E CC, Kadett E Cabrio, Kadett E Caravan, Kadett E Lieferwagen und Kadett E Combo gefahren werden. Nun schreibt der Umrüstkatalog für die 195/50 R15 vor, daß die hinteren Radausschnitte gebördelt werden müssen. Heißt also nach deinem Verständnis das ich am E-CC nur fahren darf mit gebördelten Radläufen, aber am E-Cabrio darf ich mit schleifenden Reifen fahren ....... DAS ist genau so ein Fall wie es Frank angesprochen hat, nicht alles was im Umrüstkatalog steht macht Sinn und man soll doch seinen Verstand einschalten.

    Und da wir jetzt gerade dabei sind, ich unterstelle Dir das du den Umrüstkatalog nicht gelesen hast. Weil sonst müßtest du wissen daß im Umrüstkatalog eindeutig das umbördeln der hinteren Radausschnitte gefordert ist!!! Und weil ich so ein lieber Kerl bin sage ich dir auch wo es steht: unter Rad-/Reifenumrüstmöglichkeiten bei der Reifengröße 195/50 R15.


    Viel Spaß beim lesen.


    Aber so etwas regt MICH auf.

    Woran ich das fest mache? Ganz einfach, Opel hat es so ab Werk in allen Karosserien verbaut. OPEL der HERSTELLER, weil OPEL sich was dabei gedacht hat. Also OPEL bei allen Kadett mit c20xe diese Verstärkungen verbaut hat, weil OPEL als HERSTELLER das verlangt.


    Das hat nichts damit zu tun ob ich den Umrüstkatalog lesen kann oder ein Prüfer es nicht weis oder nicht wissen will. Sondern ich bringe nur klar zum Ausdruck was der HERSTELLER OPEL an der Karosserie geändert hat. Und da unterstelle ich OPEL Absicht.


    Und wenn du der Meinung bist daß diese Karosserieänderung seitens OPEL nur Gewäsch ist, dann kannst du den kompletten Umrüstkatalog gerne als Gewäsch ansehen, weil ja da nur drin steht was Opel verbaut hat.

    Ich habe ein echtes GSI Cabrio und bei mir sind keine A-Säulerverstärkungen verbaut.


    Aber ich gebe dir recht und sehe es wie du, wenn ein Kadett den c20xe Motor verbaut hat, dann muß dieser auch die A-Säulerverstärkung drin haben. Es wurde nicht ohne Grund von Opel so ab Werk verbaut.

    Auch der Umrüstkatalog weist mir der 131PS Irmscher Variante keine andere Höchstgeschwindigkeit aus. Und in dem Irmscher Gutachten wird eine Höchstgeschwindigkeit von 198 km/h für das Cabrio ausgewiesen.