Alles anzeigenDa muss ich dir wiedersprechen es sind 203km/h !!!
Somit hat sich das mit den 200km/h schon erledigt!
Vielen Dank. Das ist doch mal eine handfeste Grundlage für viele Gespräche mit Prüfern zum Thema 200 km/h beim Cabrio.
Alles anzeigenDa muss ich dir wiedersprechen es sind 203km/h !!!
Somit hat sich das mit den 200km/h schon erledigt!
Vielen Dank. Das ist doch mal eine handfeste Grundlage für viele Gespräche mit Prüfern zum Thema 200 km/h beim Cabrio.
Alles anzeigensiehe meine Bilder!!!
Vielen dank.
Und wenn du dir den Umrüstkatalog ankuckst, wirst du feststellen daß nirgends eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 198 km/h für das Cabrio ausgewiesen wird. Ob nun serienmäßig oder nach erfolgter Umrüstung mit Irmscher Teilen. Es ist alles aufgeführt (PS, KW, Bremsen, Stabis, Reifen, Umrüstungen mit Schalldämpfern, Umrüstungen mit Spoilern, Leistungssteigerungen) aber nirgends, wirklich nirgends werden mehr als 198 km/h für das Cabrio bescheinigt.
Und das wird der Fakt sein warum niemand einfach mal so die Hand aufs Auto legt und sagt ... Paßt schon ...
Alles anzeigenUnd wer entscheidet am Ende was legal ist und was nicht???
Wenn es hart auf hart kommt, ein externer Gutachter.
In Hessen zB müssen alle §21 Eintragungen zur Zentralstelle Marburg-Biedenkopf. Dort werden alle Eintragungen noch einmal gegengeprüft und wenn es nicht zu beanstanden gibt werden diese freigegeben. Auch in Berlin gibt es eine entsprechende Stelle, welche sich mit §21, Ausnahmegenehmigungen etc. befaßt.
Alles anzeigenAbgasgutachten ist nicht nötig da das für den CC ausreichend ist. Wie schon geschrieben liegt die Leistungssteigerung in einem bestimmten Bereich (der Erklärung bin ich nicht ganz gefolgt, lasse es mir aber nochmals erklären bzw. steht es in der Eintragungsdoku.) und ist dann mit den im Katalog geforderten Maßnahmen mehr als ausreichend.Wenn ich genau nachdenke was er gesagt hat würde es so und so reichen aber da es im Katalog steht will er das auch - werde ich nachhaken.
DAS ist völliger Blödsinn. Und es wundert micht jetzt echt, weil du die ganze Zeit hier den pingeligen raushängen läßt ....
Die Karosserieform E-CC hat die ABE Nummer D 559, das E-Cabrio hat die ABE Nummer E 388, und für den c20xe gibt es nur ein Abgasgutachten für die ABE Nummer D 599. (Vectra, Calibra, Astra lasse ich hier außen vor)
Heißt auf deutsch, für den c20xe in der Karosserie mit ABE Nummer E 388 gibt es kein Abgasgutachten.
Alles anzeigenHier beide Seiten aus dem Umrüstkatalog. Die Erste ist für den CC die Zweite für das Cabrio, Caravan und Combo haben eigene Seiten
IMG_20200312_074546.jpg
IMG_20200312_074602.jpg
Hier der versprochene Auszug zum irmscher Leistungskit im Cabrio mit c20ne:
Deine angehängten Bilder funktionieren nicht
Laut Umrüstkatalog Punkt 6.1 dürfen 195/50 R15 auf Kadett E, Kadett E CC, Kadett E Cabrio, Kadett E Caravan, Kadett E Lieferwagen und Kadett E Combo gefahren werden. Nun schreibt der Umrüstkatalog für die 195/50 R15 vor, daß die hinteren Radausschnitte gebördelt werden müssen. Heißt also nach deinem Verständnis das ich am E-CC nur fahren darf mit gebördelten Radläufen, aber am E-Cabrio darf ich mit schleifenden Reifen fahren ....... DAS ist genau so ein Fall wie es Frank angesprochen hat, nicht alles was im Umrüstkatalog steht macht Sinn und man soll doch seinen Verstand einschalten.
Alles anzeigenVerzeihung das ich mich da so aufrege aber es gibt den Katalog und der ist auch bindend! - So auch der TÜVler
Wer hat alles gebördelte Kanten im Cabrio, Hände hoch. Aha, doch so viele. Bitte den oberen Absatz in meinem Foto lesen! Das ist absolut nicht zulässig, das kann dir auch kein TÜV eintragen es bleibt beim erlöschen der BE! Das war es dann mit der "einzig legalen" Eintragung!
Und da wir jetzt gerade dabei sind, ich unterstelle Dir das du den Umrüstkatalog nicht gelesen hast. Weil sonst müßtest du wissen daß im Umrüstkatalog eindeutig das umbördeln der hinteren Radausschnitte gefordert ist!!! Und weil ich so ein lieber Kerl bin sage ich dir auch wo es steht: unter Rad-/Reifenumrüstmöglichkeiten bei der Reifengröße 195/50 R15.
Viel Spaß beim lesen.
Aber so etwas regt MICH auf.
Alles anzeigenVerzeihung aber das ist genau das was der Prüfer meinte: Hörensagen und Gewäsch!
Ich habe oben ein Bild aus dem Ümrüstkatalog reingestellt, schon mal gelesen? Dort steht genau was Opel verlangt! Nicht mehr und nicht weniger! nr1ebw du unterstellst also Opel und dem TÜV (mit dem zusammen der Katalog erstellt wurde) das der Katalog falsch ist und die A-Säulenverstärkung vergessen wurde?
nr1ebw woran machst du fest das die drinnen sein muss? Das ist deine Ansicht nicht die Forderung vom TÜV oder Opel!!
Woran ich das fest mache? Ganz einfach, Opel hat es so ab Werk in allen Karosserien verbaut. OPEL der HERSTELLER, weil OPEL sich was dabei gedacht hat. Also OPEL bei allen Kadett mit c20xe diese Verstärkungen verbaut hat, weil OPEL als HERSTELLER das verlangt.
Das hat nichts damit zu tun ob ich den Umrüstkatalog lesen kann oder ein Prüfer es nicht weis oder nicht wissen will. Sondern ich bringe nur klar zum Ausdruck was der HERSTELLER OPEL an der Karosserie geändert hat. Und da unterstelle ich OPEL Absicht.
Und wenn du der Meinung bist daß diese Karosserieänderung seitens OPEL nur Gewäsch ist, dann kannst du den kompletten Umrüstkatalog gerne als Gewäsch ansehen, weil ja da nur drin steht was Opel verbaut hat.
Alles anzeigenIn den echten GSi-Cabrios und auch ab und zu in den Varianten mit kleinen Motoren waren auch die A-Säulenverstärkungen serienmäßig verbaut...
Ich habe ein echtes GSI Cabrio und bei mir sind keine A-Säulerverstärkungen verbaut.
Aber ich gebe dir recht und sehe es wie du, wenn ein Kadett den c20xe Motor verbaut hat, dann muß dieser auch die A-Säulerverstärkung drin haben. Es wurde nicht ohne Grund von Opel so ab Werk verbaut.
Alles anzeigenEr hat vorher recherchiert darum hat er das gleich wegen den Querlenkerabstützungen gesagt.Ich habe ihn dann auf die berühmten A-Säulenverstärkungen hingewiesen, sowie auf die 200km/h Beschränkung des Daches
Er hat gelacht und gesagt: In Foren hat er das gelesen es gibt aber keine offiziellen Dokumente sondern nur Gerede! Er hat dann meinen Umrüstkatalug aufgeschlagen und gezeigt das beim Cabrio die irmscherversion mit 131PS (C20NE mit Saugrohr, Nockenwelle, Steuergerät) ohne irgendwelche Veränderungen angegeben ist. Der fährt weit mehr als die 200km/h!!
Auch der Umrüstkatalog weist mir der 131PS Irmscher Variante keine andere Höchstgeschwindigkeit aus. Und in dem Irmscher Gutachten wird eine Höchstgeschwindigkeit von 198 km/h für das Cabrio ausgewiesen.
Ließt sich wie ein Spambot.
Vielleicht macht ja ne Werkstatt in deiner Nähe eine telefongeführte Reparatur.