Beiträge von nr1ebw

    Zudem müssen für die verbauten Teile auch Gutachten vorhanden sein. Gibt ja auf dem Markt etliche Zubehörfelgen die gerade "in" sind, aber keinerlei Prüfzeugnisse haben, zb Felgen aus den USA oder Japan. Und doch gibt es immer wieder Fahrzeuge auf denen diese Felgen eingetragen sind. Und wenn dann in Marburg alleine das Vorhandensein von Gutachten überprüft wird, dann werden solche Eintragungen für ungültig erklärt und die Prüfer bekommen eins auf die Finger. :thumbup: mMn absolut berechtigt.

    Vielen dank.


    Und wenn du dir den Umrüstkatalog ankuckst, wirst du feststellen daß nirgends eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 198 km/h für das Cabrio ausgewiesen wird. Ob nun serienmäßig oder nach erfolgter Umrüstung mit Irmscher Teilen. Es ist alles aufgeführt (PS, KW, Bremsen, Stabis, Reifen, Umrüstungen mit Schalldämpfern, Umrüstungen mit Spoilern, Leistungssteigerungen) aber nirgends, wirklich nirgends werden mehr als 198 km/h für das Cabrio bescheinigt.


    Und das wird der Fakt sein warum niemand einfach mal so die Hand aufs Auto legt und sagt ... Paßt schon ...

    Wenn es hart auf hart kommt, ein externer Gutachter.
    In Hessen zB müssen alle §21 Eintragungen zur Zentralstelle Marburg-Biedenkopf. Dort werden alle Eintragungen noch einmal gegengeprüft und wenn es nicht zu beanstanden gibt werden diese freigegeben. Auch in Berlin gibt es eine entsprechende Stelle, welche sich mit §21, Ausnahmegenehmigungen etc. befaßt.

    DAS ist völliger Blödsinn. Und es wundert micht jetzt echt, weil du die ganze Zeit hier den pingeligen raushängen läßt ....


    Die Karosserieform E-CC hat die ABE Nummer D 559, das E-Cabrio hat die ABE Nummer E 388, und für den c20xe gibt es nur ein Abgasgutachten für die ABE Nummer D 599. (Vectra, Calibra, Astra lasse ich hier außen vor)


    Heißt auf deutsch, für den c20xe in der Karosserie mit ABE Nummer E 388 gibt es kein Abgasgutachten.

    Deine angehängten Bilder funktionieren nicht



    Laut Umrüstkatalog Punkt 6.1 dürfen 195/50 R15 auf Kadett E, Kadett E CC, Kadett E Cabrio, Kadett E Caravan, Kadett E Lieferwagen und Kadett E Combo gefahren werden. Nun schreibt der Umrüstkatalog für die 195/50 R15 vor, daß die hinteren Radausschnitte gebördelt werden müssen. Heißt also nach deinem Verständnis das ich am E-CC nur fahren darf mit gebördelten Radläufen, aber am E-Cabrio darf ich mit schleifenden Reifen fahren ....... DAS ist genau so ein Fall wie es Frank angesprochen hat, nicht alles was im Umrüstkatalog steht macht Sinn und man soll doch seinen Verstand einschalten.