Beiträge von nr1ebw

    Sie können die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht in der StVO finden. § 2 Absatz 4 besagt hierzu folgendes:

    "Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen “Radverkehr frei” angezeigt ist."

    2,5 Jahre hat der kleine in der Ecke gestanden, er tat mir schon richtig leid.


    Aber nun, 2024, war es so weit. Der lange überfällige Zahnriemenwechsel wurde erledigt, eine neue Batterie eingebaut und zu Herrentag durfte er wieder an die frische Luft.


    So hatte er die Jahre hinten in der Ecke verbracht


    dann mal die Reihenfolge geändert


    und zu Herrentag dann die Ausfahrt mit paar gleichgesinnten


    Ich hatte den Kilometerzähler nach Jesus seiner Anleitung eingebaut (mit dem Stecker in der Leitung als meine Erweiterung) und es funktioniert einfach.