Ich persönlich werde nie ein 30 Jahre altes Fahrwerk (oder älter) einbauen. Ist auch keine Pflicht. Auch nicht beim Oldtimer.
Und wenn es darum geht daß das neue Fahrwerk tiefergelegt ist, dann reicht doch ein Nachweis daß es Tieferlegungsfahrwerke (z.B. 30mm) zu der Zeit, für dieses Fahrzeug, zu kaufen gab.
Falls dem Prüfer das neue Fahrwerk stört, dann sollte er sich überlegen was sicherer ist, entweder 30 Jahre alte ausgelutschte Scheiße oder die neue verkehrssichere Variante.
Jeder Prüfer wird von einem Fahrzeugbesitzer verlangen ein defektes Fahrwerk gegen ein neues zu tauschen, sonst bekommt man kein TÜV. Dabei ist es unerheblich ob das Fahrzeug 7 Jahre, 13 Jahre, 33 Jahre oder sogar 60 Jahre alt ist. Ist das Fahrwerk defekt, muß ein neues rein. Fertig.
Und ob ich ein Fahrzeug innerhalb der 10 Jahre nach Erstzulassung tieferlegen konnte läßt sich ganz einfach durch Zubehörkataloge von zB D&W, original Teile- und Zubehörpakete oder durch historische Autozeitungen nachweisen.